Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Collection Bourgeois Frères: Katalog der Gemälde ; Gemälde von Meistern des XIV. bis XVIII. Jahrhunderts ; Gemälde, Zeichnungen etc. neuzeitiger Meister ; Versteigerung zu Köln bei J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 27., 28. und 29. Oktober 1904 — Köln, 1904

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.21494#0019
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Bedingungen.

Die Sammlungen sind zu Köln im großen Saale des Civil-Casinos,
Augustinerplatz 7, zur Besichtigung ausgestellt:

Freitag den 14. bis einschl. Dienstag den 18. Oktober 1904

sowie für auswärtige Interessenten auch noch

Mittwoch den 26. Oktober 1904

von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags.

Durch die Firma J.M.Heberle (H. Lempertz’ Söhne) werden auf vorherige Meldung
persönliche Eintrittskarten ausgegeben. Nur den damit versehenen Personen ist
die Besichtigung der Sammlungen und Beiwohnung der Versteigerung gestattet.
Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die
größtmögliche Vorsicht empfohlen. Jeder ist für den durch ihn entstandenen
Schaden verantwortlich und haftbar.

Donnerstag den 27. Oktober 1904, nachmittags 3 Uhr, wird mit dem Ver-
kaufe begonnen, und mit demselben an den folgenden Tagen vormittags 9x/2 Uhr
und nachmittags 3 Uhr nach der vorgedruckten Verkaufsordnung fortgefahren. Der
Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Zuschlagspreise hat der An-
steigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10°/o per Nummer zu entrichten. Die Ge-
mälde werden in dem Zustande verkauft, worin sich solche befinden. Nachdem
durch die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand
etc. der Gemälde genau zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge
keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.

Dem Leiter der Auktion, Heinrich Lempertz jr., bleibt das Recht Vorbe-
halten, Nummern zusammenzustellen oder zu teilen, desgleichen die Reihenfolge
zu bestimmen.

Sollten durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Meinungsverschieden-
heiten entstehen, so wird die Nummer sofort von neuem zum Ausgebot ge-
bracht. In jedem Falle entscheidet der den Verkauf abhaltende Königliche Notar
Krings zu Köln.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jedem Zuschläge in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von 10 °/o pro Nummer vor
der Wegnahme sofort an den genannten Notar zu leisten, widrigenfalls die angestei-
gerten, nicht in Empfang genommenen Gemälde etc. auf Kosten und Gefahr des
Ansteigerers wieder zum Verkaufe ausgestellt werden. Die Aufbewahrung geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
 
Annotationen