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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Kupferstiche, Radierungen, Lithographien etc. aus verschiedenem Besitz: Versteigerung zu Köln a. Rh., Dienstag, den 15. Mai 1906 ... (im Anschlusse an die Sammlung H. Lempertz sen.) — Köln a. Rh., 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.31966#0002
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Bedingungen.

Dio Sammlung ist in den G-eschäftsv'äumen der Firma J. M. Heberle (H. Lem-
pertz’ Söhne) in Köln, Breite Straße 125—127, zur Besichtigung ausgelegt:

Sainstag (len 5. nnd Montag den 7. Mai 1906, von 9 -1 Illir vormittags und
3—6 TJlir naclimittags, nnd Sonntag den 6. Mai, von vormittags 10—1 Ulir.

Nur (len mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Besichtigung
und zur Auktion gestattet. Bei ersterer wird den Besuchern die größtinög'liche
Vorsicht empfohlen, damit kein Blatt in irgend einer Weise beschiidigt wird. Jeder
ist für den von ihm angerichteten Sehaden verantwortlich.

Die Versteigei'ung geschieht gegen bare Zalilung. Die Mindeststeigerung betriigt
bei einem Gebot von 20 bis 100 Mark 1 Mark und iiber 100 Mark hinaus 5 Mark. Außer
dem Steigpreise hat der Ankäufer clas übiiche Aufgeld von 10°/o für jede Nummer
zu entrichten, wobei jede angefangene Mark für voll gerechnet wird.

Die Gegenst'ande werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von dem
Zustande der zur Versteigerung gelangenden Bliitter zu unterrichten. Reklamationen
wegen Beschädigungen oder wegen irrtümlicher Angaben im Kataloge körinen daher
nach erfolgtem Zuschlage keinerlei Berücksichtigung finden.

Der Leiter der Versteigerung-, Dr. pliil. Lempertz behält sicli das Recht vor,
Nummern zusammenzustellen oder zu teilen, auch die Nummernfolge zu unterbrechen.

Sollten iiber den Zusehlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel obwalten, so
wird sofort die fraglichc Nummer von neuem ausgesetzt, um jedem Teile auf die
unpai'teiischste Woise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Vakation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafiir einschl. des Aufgeldes zu leisten, widiigenfalls behält
sich der Unterzeichnete das Recht vor, die nicht entnommenen Gegenstände anf
Kosten des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme
und Bezahlung geschieht mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoeli anf Hefalu' des Kiiufers.

Auswärtige Kunstfreunde wollen sicli weggn Ansichtssendungen gefälligst recht-
zeitig- an uns wenden, damit ihren Wünschen möglichst umfassend Rechnung getragen
werden kann. l)ie Veisendung gcschieht iu beiden Richtnngen aul’ Rechnnng nnil
Gefahr des Hestellers.

Aufträge fiir die Versteigeruug uohmen Unterfertigte gerne entgegen und werden
dieselben aufs gewissenhafteste im Interesse der Herren Auftraggeber ausgeführt
werden.

Köln a. Rhein, im April 1906.

J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne).
 
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