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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Editor]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Gemälde älterer und neuzeitiger Meister dem Besitze des Herrn Dr. phil. von Schönbach, Wien u. a.: Versteigerung zu Cöln a. Rh.: Montag den 28. November 1910 — Köln, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.23219#0004
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VERKAUFSORDNUNG:

Montag den 28. November 1910, vormittags lO1^ Uhr:

Nr. 1—65 Gemälde älterer Meister.

Montag den 28. November 1910, nachmittags 31/2 Uhr:

Nr. 66—152 Gemälde älterer und neuerer Meister.

□□□□□□□□□

Bedingungen.

Die Sammlung ist zu Köln in den neuerbauten Sälen, Friesenplatz 15, Ecke
Limburger Straße, Eingang zu den Sälen Limburger Straße (zu den
Bureaus Friesenplatz), zur Besichtigung ausgestellt:

Samstag den 26. November 1910, vormittags von 10 bis 1 Uhr
und nachmittags von 3 bis 5 Uhr,

Sonntag den 27. November 1910, vormittags von 10 bis 1 Uhr.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der
Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei
derBesichtigung undUntersuchung derGemälde die größtmögliche Vorsicht empfohlen,
damit kein Gemälde durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergleichen beschädigt
werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht durch bare Zahlung. Außer dem Steigpreise hat der
Ansteigerer das übliche Aufgeld von zehn Prozent per Nummer zu entrichten. Die
Gemälde werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden. Nachdem durch
die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der
ausgestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge
keinerlei Reklamation berücksichtigt werden. Die Namen der älteren Maler
sind nach dem früheren Inventar beibehalten.

Der Leiter der Versteigerung, Dr. phil. Heinr. G. Lempertz, behält sich
das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder zu teilen und die Reihenfolge zu
bestimmen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen,
so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Teile auf
die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vakation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von zehn Prozent per Nummer
an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne) G. m. b. H. zu leisten, widrigen-
falls die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten
und Gefahr des Ansteigers wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbe-
wahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt,
jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Köln, November 1910.

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