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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Münzen und Medaillen des Altertums, Mittelalters und der Neuzeit aus verschiedenem Besitz: Versteigerung: 11. bis 15. November 1912 — Köln, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.18200#0004
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V erkaufsordnung.

Montag, den 11. November 1912 nachm. 372 Uhr No. 1—270
Dienstag, ,, 12. „ ,, vorm. 10 u. nachm. 372 Uhr

No. 271—847.

Mittwoch, den 13. November 1912 vorm. 10 u. nachm. 3 72 Uhr

No. 848-955, 2359—2407, 956 -1330.

Donnerstag, den 14. November 1912 vorm. 10 n. nachm. 3^2 Uhr

No. 1331—1878.

Freitag, den 15. November 1912 vorm. 10 u. nachm. 872 Uhr
No. 1879—2358.

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Bedingungen

Die ganze Sammlung ist Samstag den 9. und Sonntag den 10. Novem-
ber, vormittags von 10—1 Uhr und nachmittags von 3—6 Uhr (am Sonntag
nur vormittags) im Geschäftshause Friesenplatz 15 (Eingang Limburger-

strasse) zur öffentlichen Besichtigung ausgestellt.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der
Sammlungen und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Letztere
geschieht gegen bare Zahlung und ist ausser dem Erstehungspreise das üb-
liche Aufgeld von 10",V. pro Nummer zu entrichten, wobei die angefangene
Mark als voll berechnet wird. Die öffentliche Ausstellung der Münzen und
Medaillen gibt dem Publikum hinreichend Gelegenheit, sich von dem Zu-
stande der Objekte zu unterrichten, und kann daher, besonders in bezug auf
Erhaltung, nach geschehenem Zuschlag keinerlei Reklamation berücksich-
tigt werden.

Die Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammen-
zustellen oder zu teilen. Bei Meinungsverschiedenheiten durch Zuschlag bei
erfolgtem Doppelgebote wird das Objekt sofort von neuem ausgeboten, um
jedem Teile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, die Ankäufe nach jeder Vakation sofort
in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür einschliesslich des Aufgeldes von
10°/o an die Unterzeichnete zu leisten; andernfalls behält dieselbe sich das
Recht vor. die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Objekte auf
Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zu veräussern.

Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und die Versendung geschieht mit
möglichster Sorgfalt, jedoch auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers.

Interessenten, welche der Versteigerung nicht beiwohnen können, halte
ich mich zur Ausführung von geneigten Aufträgen bestens empfohlen, pünkt-
liche und gewissenhafte Besorgung der Anfragen und Aufträge zusichernd.
Bei Benennung von Nummern bitte ich zur Vermeidung von Irrtümern stets
auch die betr. Abteilung oder das Stichwort hinzuzufügen.

KÖLN, November 1912.

J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne)

G m. b. Ii.

K U N STB! BUOTH E K "

Bibhothek iViuseumsinse!

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