Die Herren Wiederverkäufer wollen berücksichtigen, daß nur dann der
Anspruch auf Händlervergütung berücksichtigt werden darf, wenn die
Bescheinigung für1925 spätestens bei Erteilung des ersten Zuschlages
im Original vorgelegt wird.
Verkaufs-Bedingungen.
Die Versfeigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Goldmark
(4,20 Goldmark = 1 Dollar U. S. A.) und steht unter der fachmännischen Leitung
der unterzeichneten Firma.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungs-
preises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.
Verspätete Zahlungen sind bankmässig zu verzinsen und etwaige Schäden
zu ersetzen.
Die unterzeichnete Firma behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens
am 3. Tage Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine Woche nach der
Versteigerung zu annullieren und vom säumigen Käufer wegen Nichterfüllung
vollen Schadenersatz zu verlangen.
Gesteigert wtrd bis zu 100 Mk., um mindestens 1 Mk„ Ober 100 Mk. um
mindestens 5 Mk., über 1000 Mk. um mindestens 10 Mk.
Zur Zuschlagssumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 10% erhoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie sich
im Augenblicke des Zuschlags befinden. Durch die Besichtigung ist jedermann
Gelegenheit gegeben, sich vom Grade der Erhaltung des ihn interessierenden
Gegenstandes zu überzeugen. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen
nicht mehr berüchsichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der zum Verkaaf
gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet, insbesondere nicht die Voll-
ständigkeit einzelner Bücher und Werke. Soweit sie bei der Katalogisierung be-
merkt wurden, sind erhebliche Beschädigungen angegegeben.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
nnd zu trennen und Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen, jedoch soll von
der Reihenfolge nur ausnahmsweise abgewichen werden.
Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt,
so entscheidet das Los. (Verfügung vom 10. Juli 1902).
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise ein«
Garantie übernommen werden. Eventueller Transport der erstandenen Gegen-
stände hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen. Die
unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Verluste oder
Beschädigungen. Auf Wunsch wird ein erprobter Spediteur nachgewiesen,
Aufträge werden während der Besichtigungstage entgegengenommen und
können auch den im Ausstellungssaale anwesenden Kommissionären übergeben
weroen. Anfragen, die Versteigerung betreffend, werden schnellstens beantwortet.
Erfüllungsort: Berlin W. 50, Tauentzienstrasse 18, hochparterre.
Ausschließlicher Gerichtsstand: Amtsgericht Charlottenburg oder Land-
gericht III, Berlin.
JAC. HECHT, Kunst-Auctions-Haus
Berlin W 50, Tauentzienstr. 18, hpt. Fernspr.: Steinplatz 8245,8669
Anspruch auf Händlervergütung berücksichtigt werden darf, wenn die
Bescheinigung für1925 spätestens bei Erteilung des ersten Zuschlages
im Original vorgelegt wird.
Verkaufs-Bedingungen.
Die Versfeigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Goldmark
(4,20 Goldmark = 1 Dollar U. S. A.) und steht unter der fachmännischen Leitung
der unterzeichneten Firma.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungs-
preises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.
Verspätete Zahlungen sind bankmässig zu verzinsen und etwaige Schäden
zu ersetzen.
Die unterzeichnete Firma behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens
am 3. Tage Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine Woche nach der
Versteigerung zu annullieren und vom säumigen Käufer wegen Nichterfüllung
vollen Schadenersatz zu verlangen.
Gesteigert wtrd bis zu 100 Mk., um mindestens 1 Mk„ Ober 100 Mk. um
mindestens 5 Mk., über 1000 Mk. um mindestens 10 Mk.
Zur Zuschlagssumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 10% erhoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie sich
im Augenblicke des Zuschlags befinden. Durch die Besichtigung ist jedermann
Gelegenheit gegeben, sich vom Grade der Erhaltung des ihn interessierenden
Gegenstandes zu überzeugen. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen
nicht mehr berüchsichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der zum Verkaaf
gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet, insbesondere nicht die Voll-
ständigkeit einzelner Bücher und Werke. Soweit sie bei der Katalogisierung be-
merkt wurden, sind erhebliche Beschädigungen angegegeben.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
nnd zu trennen und Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen, jedoch soll von
der Reihenfolge nur ausnahmsweise abgewichen werden.
Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt,
so entscheidet das Los. (Verfügung vom 10. Juli 1902).
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise ein«
Garantie übernommen werden. Eventueller Transport der erstandenen Gegen-
stände hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen. Die
unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Verluste oder
Beschädigungen. Auf Wunsch wird ein erprobter Spediteur nachgewiesen,
Aufträge werden während der Besichtigungstage entgegengenommen und
können auch den im Ausstellungssaale anwesenden Kommissionären übergeben
weroen. Anfragen, die Versteigerung betreffend, werden schnellstens beantwortet.
Erfüllungsort: Berlin W. 50, Tauentzienstrasse 18, hochparterre.
Ausschließlicher Gerichtsstand: Amtsgericht Charlottenburg oder Land-
gericht III, Berlin.
JAC. HECHT, Kunst-Auctions-Haus
Berlin W 50, Tauentzienstr. 18, hpt. Fernspr.: Steinplatz 8245,8669