«Mr I
Freitag, den 14. Juni 1S8S
Rr. rs«
Das Weil im Rundfunk-Prozeß
Ser WaffenWstand im Shaco
Japans Vorgehen in Nordchina
eu»sin
Donnerstag in den Regierungspalast und sprach
dem Präsidenten Ayala die Glückwünsche der
auswärtigen Regierungen aus.
Obwohl aufgrund des Abkommens die Feind-
seligkeiten bereits am Freitagmittag eingestellt
werden müssen, geht der Krieg im Chaco einst-
weilen weiter. Die Paraguayer hoffen, bis zum
Inkrafttreten der Waffenruhe noch den Ort
gegenwärtige Lage keine Verminderung der
Militärausgaben in Mandschukuo zulasse. Der
Kriegsminister kündigte ferner eine Heeresorga-
nisation mit stärkerer Konzentrierung der Trup-
pen unter Loslösung von der Polizei an. Opti-
mismus gegenüber der Sowjetunion, erklärte
Hajaschi, sei unberechtigt, da ihre friedliche Hal-
tung nur wegen der Ergänzung der Rüstungen
vorgetäuscht werde.
*
Der österreichische Bundestag beschloß ein Ge-
setz, das die Aufnahme in den öffentlichen Dienst
an die Bedingung einer militärischen Ausbildmrg
knüpft.
DRV Peking, 13. Juni.
In einer Mitteilung der japanischen Kwan-
tungarmee zum Zwischenfall von Chahar wird
im Gegensatz zu der chinesischen Darstellung be-
hauptet, daß die betreffenden Militärpersonen
fünf Tage lang unter entwürdigenden Umstän-
den festgehalten worden seien, obwohl sie aus-
reichende Ausweispapiere besessen hätten.
Der Zivilkommissar der Provinz Chahar über-
brachte am Donnerstag vormittag dem japani-
schen Militärattachee in Peking Takahaschi
die Entschuldigungen der Provinzialregierung;
er erhielt jedoch zur Antwort, für Entschuldi-
gungen sei es zu spät, da die japanischen Trup-
pen bereits in vollem Vorgehen begriffen seien.
Wie weiter gemeldet wird, haben die militä-
rischen Vorbereitungen Japans für das Vor-
gehen in Nordchina bereits am 9. Juni begon-
nen. Bis zum 11. ds. Mts. haben 13 Truppen-
transporte die Stadt Schankeiwan an der
Bahnstrecke Mugden—Peking passiert. Das erste
japanische Truppentransportschiff ist am Mitt-
woch vormittag in Tangku eingetroffen. Die
Truppen wurden in zwei Eisenbahnzügen nach
Tientsin gebracht- Für Freitag ist der Be-
such eines japanischen Flugzeuggeschwäders aus
Je hol in Peking angekündigt.
Am Donnerstag hat eine Mass en flucht
aus Peking eingesetzt. Anstelle der bisheri-
gen Gelassenheit ist große Nervosität getreten.
*
DNV. Tokio, 13. Juni.
Der japanische Kriegsminister Hajaschi ist
in Korea eingetroffen- Er erklärte, daß die
sung im wesentlichen mit der Staatsanwaltschaft
überein, nicht jedoch überall in der Auswertung
und Würdigung des inneren Tatbestan-
des, der gerade bei der Untreue von besonders
strafrechtlicher Bedeutung für die Feststellung
der Schuld ist. Daher konnte das Gericht nicht
überall da, wo es die Staatsanwaltschaft getan
hat, die volle Ueberzeugung von der Schuld
der Angeklagten gewinnen. Dabei sind die
Grundsätze einer geläuterten nationalsozialisti-
schen Rechtsanschauung vom Gericht nicht außer-
acht gelassen worden; aber auch diese erfordern
den klaren Beweis der Schuld. Und so
wird häufig in der Urteilsbegründung die Fest-
stellung wiederkehren, daß ein ausreichen-
der Schuldbeweis nicht geführt wer-
den konnte und die Angeklagten daher in die-
sen oder jenen Fällen mangels Beweises
freigesprochen werden mußten. Der Vor-
sitzende ging dann ausführlich auf die Organisa-
Die kürzlich
holländischen
wurden im Laufe des Mittwoch im Haag wieder
ausgenommen und gleich am Abend zum Abschluß
gebracht; die formelle Unterzeichnung des Ab-
kommens soll sobald als möglich in Berlin er-
folgen.
Die Ostlandtagung des VDA. sand
ihren AuSklang in einer Gedenkfeier im Tannen-
bergdenkmal, der Ruhestätte des Reichspräsiden-
Unterzeichnung eines Abkommens
*
in Berlin unterbrochenen deutsch-
Transferverhandlungen
Pläne um Abeffmicn
Zusammenarbeit zwischen England, Frankreich und Italien?
*
Zehn Massagesalons wurden von der Berliner
Sittenpolizei wegen ihres höchst zweifelhaften
Charakters geschlossen
- s
Ein englisches Kanonenboot auf Grund gelaufen
DNB London, 13- Juni. Ein seltsamer Un-
fall ist dem englischen Kanonenboot „Hastings"
zugestoßen. Auf der Fahrt durch das Rote
Meer wurde an Bord bei einer Katze, die eini-
gen Matrosen Bißwunden beigebracht hatte,
Tollwutverdacht festgestellt. Aus diesem Grunde
versuchte der Kapitän Port Sudan auf schnell-
stem Wege zu erreichen, um die in Frage kom-
menden Mannschaften ärztlich behandeln zu
lassen. 60 Meilen vor Port Sudan lief das
Kanonenboot auf Grund. Es mußte Mittwoch
nachmittag von der Besatzung aufgegeben wer-
den.
von Italien ausgehender neuer Plan zur Rege-
lung des italienisch-abessinischen Streitfalls in
London, Paris und Rom ernsthaft erörtert wird.
Danach würde Italien ein bestimmtes Verspre-
chen abgeben, keinerlei militärische Maßnahmen
gegen Abessinien zu ergreifen und die Grenz-
fragendurcheinSchiedsgericht regeln
zu lassen. Abessinien würde den Italienern den
Bau einer Eisenbahn von Massaue (Eritrea)
nach Mogadiscio (Somaliland) gestatten, die
westlich an Addis-Abeba vorbeiführen würde, so
daß sie die französische Eisenbahnlinie von Addis-
Abeba nach Dschibuti nicht kreuzen würde. Diese
Konzession stehe nach italienischer Ansicht mit
den Bestimmungen des Vertrages von 1906 im
Einklang, der das Gebiet westlich von Addis-
Abeba als eine Zone anerkannt habe, in der
Italien besondere Interessen hat. Zum Schutze
der geplanten italienischen Bahn verlangten die
Italiener die Errichtung einer „Eisenbahnzone"
auf beiden Seiten der Bahnstrecke, die von Poli-
zei besetzt und unter italienische Verwaltung ge-
stellt werden solle. Die französische Regierung
sei diesen Vorschlägen günstig gesinnt, während
die britische Regierung sie noch prüfe. Die An-
sichten der abessinischen Regierung seien bisher
noch nicht in Erfahrung gebracht worden.
Die deutsche Flottendelegation un-
ter Führung des Botschafters von Ribben-
trop hat sich am Donnerstag wieder nach Lon-
don zurückbegeben, wo die Verhandlungen am 14.
Juni Programmgemäß wiederaufgenommen
werden.
*
Die in Kopenhagen stattgehabten Verhandlun-
gen zwischen der deutschen und der dänischen Re-
gierung über den Touristenverkehr aus
Deutschland nach Dänemark wurden am Mitt-
woch mit der
abgeschlossen.
tion des Rundfunks und die Funktionen der
einzelnen Angeklagten ein in Zusammenhang
mit den ihnen zur Last gelegten Straftaten.
*
Mit der Urteilsverkündung fand einer der
größten Prozesse nach der nationalsozialistischen
Erhebung sein Ende. Die Beweisaufnahme
nahm 62 Tage in Anspruch. Es wurden über
70 Zeugen gehört. Zahlreiche Sachverständige,
darunter Generalintendant Tietjen, gaben ihre
Gutachten ab. Ein besonderer Saal neben dem
Schwurgerichtssaal im Alten Kriminalgericht,
in dem die Verhandlungen durchgeführt wur-
den, diente zur Aufbewahrung der Akten, die
in 38 Hauptbänden zusammengefaßt waren. Die
Verlesung von 1672 Beweisstücken nahm allein
acht volle Tage in Anspruch. Riesiges Urkunden-
material war in der Anklageschrift verwertet
worden, die 1100 Seiten umfaßte. Die Staats-
anwaltschaft plädierte acht Sitzungstage lang,
und auch die Vorträge der einzelnen Verteidi-
ger nahmen mehrere Wochen in Anspruch. Zur
Wahrung der prozessualen Fristen fanden in der
letzten Zeit sechs formale Sitzungen statt.
DNB. Asuncion, 13- Juni.
Das Außenministerium veröffentlicht folgende
kurze Mitteilung:
„Der heldenmütige, im Kriege siegreiche para¬
guayische Soldat hat den Frieden für das
Vaterland erobert. Ein Abkommen beendet den
Streit mit Bolivien. Es ist um 12 Uhr in s
Buenos-Aires unterzeichnet worden."
Das ganze diplomatische Korps begab sich am Ravelo besetzen zu können.
DNV London, 13. Juni.
„Morning Post" gibt Gerüchte aus Rom
wieder, wonach diplomatische Schritte unter-
nommen worden seien, um der italienischen
Negierung die Tatsache nahezulegen, daß die
Zukunft Abessiniens von der einheitlichen Zu-
sammenarbeit der drei Staaten England, Frank-
reich und Italien im Sinne des Vertrages von
1906 abhänge. Auch das Abkommen von 1925,
in dem Ost-Abessnien als italienisches Einfluß-
gebiet anerkannt worden sei, sei in diesem Zu-
sammenhang herangezogen worden. Nachdem die
Wirksamkeit dieser beiden Verträge erneut durch
die betreffenden Mächte anerkannt sei, bestehe
alle Aussicht, daß sich die Lage klärt. Man halte
es für möglich, daß Verhandlungen für eine
Aenderung der Verträge eingeleitet werden
könnten, die es Italien ermöglichen würde, seine
beiden Kolonien miteinander zu verbinden, die
landwirtschaftlichen Schätze der abessinischen Pro-
vinz Ogaden zu entwickeln, das Handelsabkom-
men mit Abessinien auszunützen und das Was-
ser des blauen Nils für die italienischen Bewäs-
scrungspläne in Eritrea zu verwenden.
Der diplomatische Mitarbeiter des „Daily
Herald" glaubt zu wissen, daß zurzeit ein
DNV. Berlin, 13. Juni.
ImRundsunkprozeß, der seit dem 5
November 1934 die 6. Große Strafkammer des
Berliner Landgerichts beschäftigt, verkündete der
Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Rosemann,
am Donnerstag folgendes Urteil:
Der Angeklagte Korte, früherer kaufmän-
nischer Direktor der Westdeutschen Rundfunk
AG., wird freigesprochen.
Gegen den Angeklagten Otto wird das Ver-
fahren im Falle Astoria-Essen aufgrund des
Straffreiheitsgesetzes vom 7. August 1934 ein-
gestellt. Im übrigen erfolgt Freispre-
chung.
Gegen den Angeklagten Dr. Erwin Jaeger,
Direktor der Mitteldeutschen Rundfunk-AG.,
wird das Verfahren in den Fällen „Funkwer-
bung" und „Rufa"-Aktien wegen Verjährung
eingestellt. Der Angeklagte wird im übri-
gen freigesprochen.
Der Angeklagte Bredow, Staatssekretär
a. D. und früherer Reichsrundfunkkommissar, ist
der aktienrechtlichen Untreue in vier
Fällen — Darlehen Flesch, Weiterzahlung des
Gehalts Flesch in Frankfurt a. M., Trennungs-
vergütung Flesch und Vertrauensspesen Flesch
— sowie der Beihilfe zum Parteiver-
rat des früheren Rechtsanwalts Dr. Frey
schuldig und wird zu einer Gesamtstrafe von
sechs Monaten Gefängnis und in den
Fällen der Untreue zu Geld st rasen von 500,
1500, 2500 und 500 RM verurteilt. Die Frei-
heitsstrafe und die Geldstrafen sind durch die
Untersuchungshaft verbüßt. Im übrigen wird
auch dieser Angeklagte freigesprochen.
Der ehemalige Geschäftsführer der Reichs-
rundfunkgesellschaft, der 47jährige Angeklagte
Dr. Kurt Magnus, ist der akti en recht-
lich en Untreue in den beiden Fällen
Weiterzahlung des Gehalts Flesch in Frank-
furt a. M. und Trennungsvergütung Flesch
schuldig und wird zu einer Gesamtstrafe von
fünf Monaten Gefängnis und zu
Geldstrafen von 1500 und 2500 RM ver-
urteilt. Auch bei diesem Angeklagten sind die
Freiheitsstrafe und die Geldstrafen durch die
Untersuchungshaft verbüßt Im Falle Darlehen
und Vorschüsse Flesch in Frankfurt a. M. wird
das Verfahren wegen Verjährung einge-
stellt. Im übrigen wird auch der Angeklagte
Magnus freigesprochen.
Der 37jährige frühere Rundfunkintendant Dr.
med. Hans Flesch ist der aktienrecht-
lichen Untreue in fünf Fällen — Tren-
nungsvergütung, Vorschüsse und Darlehen,
Mietszuschuß und Earagenmiete, Bewirtungs-
und Reisekosten und Vertrauensspesen — sowie
der Beihilfe zum Parteiverrat durch
den früheren Rechtsanwalt Dr. Frey schuldig
und wird zu einer Gesamtstrafe von einem
Jahr Gefängnis und in den Fällen der
Untreue auch zu G e l d st r a f e n von 3000, 500,
5000, 1000 und 1500 RM verurteilt. Die Unter-
suchungshaft wird mit 11 Monaten auf die
Freiheitsstrafe angerechnet. Im übrigen wird
der Angeklagte Flesch frei gesprochen.
Der Angeklagte Dr. Felix Kohl, früherer
Direktor der Mitteldeutschen Rundfunk AG., ist
der aktienrechtlichen Untreue in zwei
Fällen — Aufgeld Jäger und Astoria Essen —
schuldig und wird zu einer Gesamtstrafe von
sieben Wochen Gefängnis und zu
Geldstrafen von insgesamt 2000 RM ver-
urteilt. Die Strafen gelten als verbüßt. Im
Falle Radio-Fachverband wird das Verfahren
wegen Verjährung eingestellt. Im übri-
gen wird auch dieser Angeklagte freige-
sprochen.
Der frühere Direktor der Schlesischen Funk-
stunde AG, Emil Zo r e k, ist der aktien-
rechtlichen Untr.eue im Falle „Auto-
fahrten Zorek" schuldig und wird zu sechs
Wochen Gefängnis und zu einer Geld-
strafe von 2000 RM verurteilt. Die Freiheits-
strafe gilt als verbüßt. Im übrigen wird auch er
sreigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens fallen, soweit auf
Strafe erkannt ist, den verurteilten Angeklagten
^weit auf Freisprechung oder Einstellung' des
Verfahrens erkannt ist, der Staatskasse zur Last
Die Urteilsbegründung
In der Begründung des Urteils-
spruches betonte der Vorsitzende, daß der
Rundfunkprozeß alles andere, nur kein soge-
nannter politischer Prozeß gewesen sei. Das Ge-
richt hatte hier keine politischen und keine kul-
turellen Fragen zu entscheiden. Seine Aufgaben
bchtanden ausschließlich darin, zu entscheiden, ob
r Angeklagten als Leiter der Rundfunk-
gesellschaften der ihnen zur Last gelegten Zu-
widerhandlungen gegen die Strafvorschriften
dt^lfgesetzbuches und des Handelsgesetz-
buches schuldig gemacht haben oder nicht.
Wenn das Gericht, fuhr der Vorsitzende fort,
nur zu einem Teil den Strafanträgen der
Staatsanwaltschaft gefolgt ist, wenn das Ver-
fahren vom Standpunkt der Anklagebehörde ein
mageres Ergebnis gehabt hat, so besagt dies
Nichts Segen die Berechtigung und Notwendig-
Anklageerhebung. Der Zugriff war
trotzdem kern Fehlgriff und die auf das Ver-
s<Ken verwendete außerordentliche Mühe war
nicht nutz- und zwecklos.
Das Gericht stimmt hinsichtlich des äuße-
rst Tatbestandes und der Rechtsauffas-
Ser Prozeß
gegen Dr.Duttenhoser
Karlsruhe, 13. Juni.
Vor der Großen Strafkammer begann am
Mittwoch die voraussichtlich zwei Wochen
dauernde Verhandlung gegen den 59jährigen
Rechtsanwalt Dr. Robert Duttenhofer
aus Bruchsal und seine Schwester, die 47jährige
ledige Barbara Duttenhofer. Der Angeklagte,
welcher am 8. August 1933 in Untersuchungshaft
genommen wurde, wird laut Anklage in 26
Füllen der Blankettfälschung, der Urkunden-
fälschung, der Untreue, des Betrugs sowie des
gewerbsmäßigen Sachwuchers beschuldigt. Seine
Schwester ist wegen Beihilfe mitangeklagt. In
den ihnen zur Last gelegten Fällen handelt es
sich in der Hauptsache um Gebührenüber-
forderungen gegenüber seinen Mandan-
ten, von denen er sich Blankoformulare unter-
zeichnen ließ und dabei den Anschein erweckt
haben soll, als handele es sich um Vollmachten.
Hinterher wurden dann die Gebühren und
Fahrtauslagen eingesetzt, ohne daß eine münd-
liche Vereinbarung hierüber stattgefunden hätte.
Die von dem Angeklagten geforderten Gebühren
werden in der Anklage als stark überhöht und
sowohl den Leistungen des Anwalts wie den
wirtschaftlichen Verhältnissen der Klienten wi-
dersprechend angesehen. Beispielsweise wurde
in einem Falle ein Honorar von 808 RM be-
ansprucht, während sich die gesetzlichen Gebühren
auf 312 RM beliefen. In einem anderen Falle
berechnete Duttenhöfer einem erwerbslosen
Handwerker, der ihn als Verteidiger in An-
spruch genommen hatte, 1090,30 RM. während
die gesetzlichen Gebühren höchstens 250 RM be-
tragen durften.
Nach Verlesung der umfangreichen Anklage
gab der Angeklagte eine Schilderung seines Le-
benslaufes Im Jahre 1905 hatte er sich in
Bruchsal als Rechtsanwalt niedergelassen.
Während des Krieges stand er als Offizier im
Felde. Mehrere Jahre, bis 1928, war er Stadt-
rat der Zentrumspartei in Bruchsal. Von dem
Angeklagten wird bestritten, daß seine Tätig-
keit als Rechtsanwalt von einem Eewinntrieb
beherrscht war. Er behauptete, sich in keinem
der ihm vorgeworfenen Anklagepunkte schuldig
zu fühlen, ebenso seine Schwester. Eingehend
verbreitete sich D. über seine Anwaltstätigkeit;
die Parteien hätten ihn aufgesucht, weil er Er-
folge aufzuweisen hatte. Es sei nicht der Fall,
daß er durch übertriebene Geschäftigkeit die
Leute getäuscht habe. Er bestreite auch, über-
mäßige Gebühren gefordert zu haben. Die An-
rechnung eines Pauschsatzes von 50 Prozent
gehe auf eine Anordnung der Anwaltskammer
aus der Inflationszeit zurück. — Der Vor-
sitzende stellte fest, daß die Anwaltskammer
verschiedentlich gegen den Angeklagten einschrei-
ten mußte Der Vorsitzende hält ihm u. a. vor,
daß die Berechnung von 35 bis 50 RM Reise-
kosten für eine Fahrt nach Karlsruhe zu hoch
sei, insbesondere wenn sie von Leuten gefor-
dert würden, die diesen Betrag nicht einmal
in einer Woche verdienen. Der Angeklagte
macht geltend, daß der halbe Tag verloren
wäre, wenn er eine solche Reise ausführen
mußte. Die gesetzliche Reisegebühr betrug 20
RM. Der Angeklagte hatte nicht das Empfin-
den, daß seine Gebührenforderungen zu hoch
waren.
Nach der abschließenden allgemeinen Verneh-
mung Dr. Duttenhofers kam dessen mitange-
klagte Schwester zu Worte. Die Verhandlung
nimmt am Donnerstag ihren Fortgang.
ürze
ten und Generalfeldmarschalls von Hindenburg,
der seit 1917 Schutz- und Schirmherr des VDA.
war.
*
Das englische Luftfahrtministerium hat eine
beträchtliche Anzahl neuer Zweimotoriger Flug-
zeuge für die Küstenverteidigung in Auftrag ge-
geben. Es handelt sich dabei um Tiefdecker mit
einziehbarem Fahrgestell.
*
Der französische Minister für nationale Er-
Ziehung., Marco mbes ist am Donnerstag
vormittag gestorben; der geplante Ministerrat ist
aus diesem Grund auf Freitag verschöben
worden.
Freitag, den 14. Juni 1S8S
Rr. rs«
Das Weil im Rundfunk-Prozeß
Ser WaffenWstand im Shaco
Japans Vorgehen in Nordchina
eu»sin
Donnerstag in den Regierungspalast und sprach
dem Präsidenten Ayala die Glückwünsche der
auswärtigen Regierungen aus.
Obwohl aufgrund des Abkommens die Feind-
seligkeiten bereits am Freitagmittag eingestellt
werden müssen, geht der Krieg im Chaco einst-
weilen weiter. Die Paraguayer hoffen, bis zum
Inkrafttreten der Waffenruhe noch den Ort
gegenwärtige Lage keine Verminderung der
Militärausgaben in Mandschukuo zulasse. Der
Kriegsminister kündigte ferner eine Heeresorga-
nisation mit stärkerer Konzentrierung der Trup-
pen unter Loslösung von der Polizei an. Opti-
mismus gegenüber der Sowjetunion, erklärte
Hajaschi, sei unberechtigt, da ihre friedliche Hal-
tung nur wegen der Ergänzung der Rüstungen
vorgetäuscht werde.
*
Der österreichische Bundestag beschloß ein Ge-
setz, das die Aufnahme in den öffentlichen Dienst
an die Bedingung einer militärischen Ausbildmrg
knüpft.
DRV Peking, 13. Juni.
In einer Mitteilung der japanischen Kwan-
tungarmee zum Zwischenfall von Chahar wird
im Gegensatz zu der chinesischen Darstellung be-
hauptet, daß die betreffenden Militärpersonen
fünf Tage lang unter entwürdigenden Umstän-
den festgehalten worden seien, obwohl sie aus-
reichende Ausweispapiere besessen hätten.
Der Zivilkommissar der Provinz Chahar über-
brachte am Donnerstag vormittag dem japani-
schen Militärattachee in Peking Takahaschi
die Entschuldigungen der Provinzialregierung;
er erhielt jedoch zur Antwort, für Entschuldi-
gungen sei es zu spät, da die japanischen Trup-
pen bereits in vollem Vorgehen begriffen seien.
Wie weiter gemeldet wird, haben die militä-
rischen Vorbereitungen Japans für das Vor-
gehen in Nordchina bereits am 9. Juni begon-
nen. Bis zum 11. ds. Mts. haben 13 Truppen-
transporte die Stadt Schankeiwan an der
Bahnstrecke Mugden—Peking passiert. Das erste
japanische Truppentransportschiff ist am Mitt-
woch vormittag in Tangku eingetroffen. Die
Truppen wurden in zwei Eisenbahnzügen nach
Tientsin gebracht- Für Freitag ist der Be-
such eines japanischen Flugzeuggeschwäders aus
Je hol in Peking angekündigt.
Am Donnerstag hat eine Mass en flucht
aus Peking eingesetzt. Anstelle der bisheri-
gen Gelassenheit ist große Nervosität getreten.
*
DNV. Tokio, 13. Juni.
Der japanische Kriegsminister Hajaschi ist
in Korea eingetroffen- Er erklärte, daß die
sung im wesentlichen mit der Staatsanwaltschaft
überein, nicht jedoch überall in der Auswertung
und Würdigung des inneren Tatbestan-
des, der gerade bei der Untreue von besonders
strafrechtlicher Bedeutung für die Feststellung
der Schuld ist. Daher konnte das Gericht nicht
überall da, wo es die Staatsanwaltschaft getan
hat, die volle Ueberzeugung von der Schuld
der Angeklagten gewinnen. Dabei sind die
Grundsätze einer geläuterten nationalsozialisti-
schen Rechtsanschauung vom Gericht nicht außer-
acht gelassen worden; aber auch diese erfordern
den klaren Beweis der Schuld. Und so
wird häufig in der Urteilsbegründung die Fest-
stellung wiederkehren, daß ein ausreichen-
der Schuldbeweis nicht geführt wer-
den konnte und die Angeklagten daher in die-
sen oder jenen Fällen mangels Beweises
freigesprochen werden mußten. Der Vor-
sitzende ging dann ausführlich auf die Organisa-
Die kürzlich
holländischen
wurden im Laufe des Mittwoch im Haag wieder
ausgenommen und gleich am Abend zum Abschluß
gebracht; die formelle Unterzeichnung des Ab-
kommens soll sobald als möglich in Berlin er-
folgen.
Die Ostlandtagung des VDA. sand
ihren AuSklang in einer Gedenkfeier im Tannen-
bergdenkmal, der Ruhestätte des Reichspräsiden-
Unterzeichnung eines Abkommens
*
in Berlin unterbrochenen deutsch-
Transferverhandlungen
Pläne um Abeffmicn
Zusammenarbeit zwischen England, Frankreich und Italien?
*
Zehn Massagesalons wurden von der Berliner
Sittenpolizei wegen ihres höchst zweifelhaften
Charakters geschlossen
- s
Ein englisches Kanonenboot auf Grund gelaufen
DNB London, 13- Juni. Ein seltsamer Un-
fall ist dem englischen Kanonenboot „Hastings"
zugestoßen. Auf der Fahrt durch das Rote
Meer wurde an Bord bei einer Katze, die eini-
gen Matrosen Bißwunden beigebracht hatte,
Tollwutverdacht festgestellt. Aus diesem Grunde
versuchte der Kapitän Port Sudan auf schnell-
stem Wege zu erreichen, um die in Frage kom-
menden Mannschaften ärztlich behandeln zu
lassen. 60 Meilen vor Port Sudan lief das
Kanonenboot auf Grund. Es mußte Mittwoch
nachmittag von der Besatzung aufgegeben wer-
den.
von Italien ausgehender neuer Plan zur Rege-
lung des italienisch-abessinischen Streitfalls in
London, Paris und Rom ernsthaft erörtert wird.
Danach würde Italien ein bestimmtes Verspre-
chen abgeben, keinerlei militärische Maßnahmen
gegen Abessinien zu ergreifen und die Grenz-
fragendurcheinSchiedsgericht regeln
zu lassen. Abessinien würde den Italienern den
Bau einer Eisenbahn von Massaue (Eritrea)
nach Mogadiscio (Somaliland) gestatten, die
westlich an Addis-Abeba vorbeiführen würde, so
daß sie die französische Eisenbahnlinie von Addis-
Abeba nach Dschibuti nicht kreuzen würde. Diese
Konzession stehe nach italienischer Ansicht mit
den Bestimmungen des Vertrages von 1906 im
Einklang, der das Gebiet westlich von Addis-
Abeba als eine Zone anerkannt habe, in der
Italien besondere Interessen hat. Zum Schutze
der geplanten italienischen Bahn verlangten die
Italiener die Errichtung einer „Eisenbahnzone"
auf beiden Seiten der Bahnstrecke, die von Poli-
zei besetzt und unter italienische Verwaltung ge-
stellt werden solle. Die französische Regierung
sei diesen Vorschlägen günstig gesinnt, während
die britische Regierung sie noch prüfe. Die An-
sichten der abessinischen Regierung seien bisher
noch nicht in Erfahrung gebracht worden.
Die deutsche Flottendelegation un-
ter Führung des Botschafters von Ribben-
trop hat sich am Donnerstag wieder nach Lon-
don zurückbegeben, wo die Verhandlungen am 14.
Juni Programmgemäß wiederaufgenommen
werden.
*
Die in Kopenhagen stattgehabten Verhandlun-
gen zwischen der deutschen und der dänischen Re-
gierung über den Touristenverkehr aus
Deutschland nach Dänemark wurden am Mitt-
woch mit der
abgeschlossen.
tion des Rundfunks und die Funktionen der
einzelnen Angeklagten ein in Zusammenhang
mit den ihnen zur Last gelegten Straftaten.
*
Mit der Urteilsverkündung fand einer der
größten Prozesse nach der nationalsozialistischen
Erhebung sein Ende. Die Beweisaufnahme
nahm 62 Tage in Anspruch. Es wurden über
70 Zeugen gehört. Zahlreiche Sachverständige,
darunter Generalintendant Tietjen, gaben ihre
Gutachten ab. Ein besonderer Saal neben dem
Schwurgerichtssaal im Alten Kriminalgericht,
in dem die Verhandlungen durchgeführt wur-
den, diente zur Aufbewahrung der Akten, die
in 38 Hauptbänden zusammengefaßt waren. Die
Verlesung von 1672 Beweisstücken nahm allein
acht volle Tage in Anspruch. Riesiges Urkunden-
material war in der Anklageschrift verwertet
worden, die 1100 Seiten umfaßte. Die Staats-
anwaltschaft plädierte acht Sitzungstage lang,
und auch die Vorträge der einzelnen Verteidi-
ger nahmen mehrere Wochen in Anspruch. Zur
Wahrung der prozessualen Fristen fanden in der
letzten Zeit sechs formale Sitzungen statt.
DNB. Asuncion, 13- Juni.
Das Außenministerium veröffentlicht folgende
kurze Mitteilung:
„Der heldenmütige, im Kriege siegreiche para¬
guayische Soldat hat den Frieden für das
Vaterland erobert. Ein Abkommen beendet den
Streit mit Bolivien. Es ist um 12 Uhr in s
Buenos-Aires unterzeichnet worden."
Das ganze diplomatische Korps begab sich am Ravelo besetzen zu können.
DNV London, 13. Juni.
„Morning Post" gibt Gerüchte aus Rom
wieder, wonach diplomatische Schritte unter-
nommen worden seien, um der italienischen
Negierung die Tatsache nahezulegen, daß die
Zukunft Abessiniens von der einheitlichen Zu-
sammenarbeit der drei Staaten England, Frank-
reich und Italien im Sinne des Vertrages von
1906 abhänge. Auch das Abkommen von 1925,
in dem Ost-Abessnien als italienisches Einfluß-
gebiet anerkannt worden sei, sei in diesem Zu-
sammenhang herangezogen worden. Nachdem die
Wirksamkeit dieser beiden Verträge erneut durch
die betreffenden Mächte anerkannt sei, bestehe
alle Aussicht, daß sich die Lage klärt. Man halte
es für möglich, daß Verhandlungen für eine
Aenderung der Verträge eingeleitet werden
könnten, die es Italien ermöglichen würde, seine
beiden Kolonien miteinander zu verbinden, die
landwirtschaftlichen Schätze der abessinischen Pro-
vinz Ogaden zu entwickeln, das Handelsabkom-
men mit Abessinien auszunützen und das Was-
ser des blauen Nils für die italienischen Bewäs-
scrungspläne in Eritrea zu verwenden.
Der diplomatische Mitarbeiter des „Daily
Herald" glaubt zu wissen, daß zurzeit ein
DNV. Berlin, 13. Juni.
ImRundsunkprozeß, der seit dem 5
November 1934 die 6. Große Strafkammer des
Berliner Landgerichts beschäftigt, verkündete der
Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Rosemann,
am Donnerstag folgendes Urteil:
Der Angeklagte Korte, früherer kaufmän-
nischer Direktor der Westdeutschen Rundfunk
AG., wird freigesprochen.
Gegen den Angeklagten Otto wird das Ver-
fahren im Falle Astoria-Essen aufgrund des
Straffreiheitsgesetzes vom 7. August 1934 ein-
gestellt. Im übrigen erfolgt Freispre-
chung.
Gegen den Angeklagten Dr. Erwin Jaeger,
Direktor der Mitteldeutschen Rundfunk-AG.,
wird das Verfahren in den Fällen „Funkwer-
bung" und „Rufa"-Aktien wegen Verjährung
eingestellt. Der Angeklagte wird im übri-
gen freigesprochen.
Der Angeklagte Bredow, Staatssekretär
a. D. und früherer Reichsrundfunkkommissar, ist
der aktienrechtlichen Untreue in vier
Fällen — Darlehen Flesch, Weiterzahlung des
Gehalts Flesch in Frankfurt a. M., Trennungs-
vergütung Flesch und Vertrauensspesen Flesch
— sowie der Beihilfe zum Parteiver-
rat des früheren Rechtsanwalts Dr. Frey
schuldig und wird zu einer Gesamtstrafe von
sechs Monaten Gefängnis und in den
Fällen der Untreue zu Geld st rasen von 500,
1500, 2500 und 500 RM verurteilt. Die Frei-
heitsstrafe und die Geldstrafen sind durch die
Untersuchungshaft verbüßt. Im übrigen wird
auch dieser Angeklagte freigesprochen.
Der ehemalige Geschäftsführer der Reichs-
rundfunkgesellschaft, der 47jährige Angeklagte
Dr. Kurt Magnus, ist der akti en recht-
lich en Untreue in den beiden Fällen
Weiterzahlung des Gehalts Flesch in Frank-
furt a. M. und Trennungsvergütung Flesch
schuldig und wird zu einer Gesamtstrafe von
fünf Monaten Gefängnis und zu
Geldstrafen von 1500 und 2500 RM ver-
urteilt. Auch bei diesem Angeklagten sind die
Freiheitsstrafe und die Geldstrafen durch die
Untersuchungshaft verbüßt Im Falle Darlehen
und Vorschüsse Flesch in Frankfurt a. M. wird
das Verfahren wegen Verjährung einge-
stellt. Im übrigen wird auch der Angeklagte
Magnus freigesprochen.
Der 37jährige frühere Rundfunkintendant Dr.
med. Hans Flesch ist der aktienrecht-
lichen Untreue in fünf Fällen — Tren-
nungsvergütung, Vorschüsse und Darlehen,
Mietszuschuß und Earagenmiete, Bewirtungs-
und Reisekosten und Vertrauensspesen — sowie
der Beihilfe zum Parteiverrat durch
den früheren Rechtsanwalt Dr. Frey schuldig
und wird zu einer Gesamtstrafe von einem
Jahr Gefängnis und in den Fällen der
Untreue auch zu G e l d st r a f e n von 3000, 500,
5000, 1000 und 1500 RM verurteilt. Die Unter-
suchungshaft wird mit 11 Monaten auf die
Freiheitsstrafe angerechnet. Im übrigen wird
der Angeklagte Flesch frei gesprochen.
Der Angeklagte Dr. Felix Kohl, früherer
Direktor der Mitteldeutschen Rundfunk AG., ist
der aktienrechtlichen Untreue in zwei
Fällen — Aufgeld Jäger und Astoria Essen —
schuldig und wird zu einer Gesamtstrafe von
sieben Wochen Gefängnis und zu
Geldstrafen von insgesamt 2000 RM ver-
urteilt. Die Strafen gelten als verbüßt. Im
Falle Radio-Fachverband wird das Verfahren
wegen Verjährung eingestellt. Im übri-
gen wird auch dieser Angeklagte freige-
sprochen.
Der frühere Direktor der Schlesischen Funk-
stunde AG, Emil Zo r e k, ist der aktien-
rechtlichen Untr.eue im Falle „Auto-
fahrten Zorek" schuldig und wird zu sechs
Wochen Gefängnis und zu einer Geld-
strafe von 2000 RM verurteilt. Die Freiheits-
strafe gilt als verbüßt. Im übrigen wird auch er
sreigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens fallen, soweit auf
Strafe erkannt ist, den verurteilten Angeklagten
^weit auf Freisprechung oder Einstellung' des
Verfahrens erkannt ist, der Staatskasse zur Last
Die Urteilsbegründung
In der Begründung des Urteils-
spruches betonte der Vorsitzende, daß der
Rundfunkprozeß alles andere, nur kein soge-
nannter politischer Prozeß gewesen sei. Das Ge-
richt hatte hier keine politischen und keine kul-
turellen Fragen zu entscheiden. Seine Aufgaben
bchtanden ausschließlich darin, zu entscheiden, ob
r Angeklagten als Leiter der Rundfunk-
gesellschaften der ihnen zur Last gelegten Zu-
widerhandlungen gegen die Strafvorschriften
dt^lfgesetzbuches und des Handelsgesetz-
buches schuldig gemacht haben oder nicht.
Wenn das Gericht, fuhr der Vorsitzende fort,
nur zu einem Teil den Strafanträgen der
Staatsanwaltschaft gefolgt ist, wenn das Ver-
fahren vom Standpunkt der Anklagebehörde ein
mageres Ergebnis gehabt hat, so besagt dies
Nichts Segen die Berechtigung und Notwendig-
Anklageerhebung. Der Zugriff war
trotzdem kern Fehlgriff und die auf das Ver-
s<Ken verwendete außerordentliche Mühe war
nicht nutz- und zwecklos.
Das Gericht stimmt hinsichtlich des äuße-
rst Tatbestandes und der Rechtsauffas-
Ser Prozeß
gegen Dr.Duttenhoser
Karlsruhe, 13. Juni.
Vor der Großen Strafkammer begann am
Mittwoch die voraussichtlich zwei Wochen
dauernde Verhandlung gegen den 59jährigen
Rechtsanwalt Dr. Robert Duttenhofer
aus Bruchsal und seine Schwester, die 47jährige
ledige Barbara Duttenhofer. Der Angeklagte,
welcher am 8. August 1933 in Untersuchungshaft
genommen wurde, wird laut Anklage in 26
Füllen der Blankettfälschung, der Urkunden-
fälschung, der Untreue, des Betrugs sowie des
gewerbsmäßigen Sachwuchers beschuldigt. Seine
Schwester ist wegen Beihilfe mitangeklagt. In
den ihnen zur Last gelegten Fällen handelt es
sich in der Hauptsache um Gebührenüber-
forderungen gegenüber seinen Mandan-
ten, von denen er sich Blankoformulare unter-
zeichnen ließ und dabei den Anschein erweckt
haben soll, als handele es sich um Vollmachten.
Hinterher wurden dann die Gebühren und
Fahrtauslagen eingesetzt, ohne daß eine münd-
liche Vereinbarung hierüber stattgefunden hätte.
Die von dem Angeklagten geforderten Gebühren
werden in der Anklage als stark überhöht und
sowohl den Leistungen des Anwalts wie den
wirtschaftlichen Verhältnissen der Klienten wi-
dersprechend angesehen. Beispielsweise wurde
in einem Falle ein Honorar von 808 RM be-
ansprucht, während sich die gesetzlichen Gebühren
auf 312 RM beliefen. In einem anderen Falle
berechnete Duttenhöfer einem erwerbslosen
Handwerker, der ihn als Verteidiger in An-
spruch genommen hatte, 1090,30 RM. während
die gesetzlichen Gebühren höchstens 250 RM be-
tragen durften.
Nach Verlesung der umfangreichen Anklage
gab der Angeklagte eine Schilderung seines Le-
benslaufes Im Jahre 1905 hatte er sich in
Bruchsal als Rechtsanwalt niedergelassen.
Während des Krieges stand er als Offizier im
Felde. Mehrere Jahre, bis 1928, war er Stadt-
rat der Zentrumspartei in Bruchsal. Von dem
Angeklagten wird bestritten, daß seine Tätig-
keit als Rechtsanwalt von einem Eewinntrieb
beherrscht war. Er behauptete, sich in keinem
der ihm vorgeworfenen Anklagepunkte schuldig
zu fühlen, ebenso seine Schwester. Eingehend
verbreitete sich D. über seine Anwaltstätigkeit;
die Parteien hätten ihn aufgesucht, weil er Er-
folge aufzuweisen hatte. Es sei nicht der Fall,
daß er durch übertriebene Geschäftigkeit die
Leute getäuscht habe. Er bestreite auch, über-
mäßige Gebühren gefordert zu haben. Die An-
rechnung eines Pauschsatzes von 50 Prozent
gehe auf eine Anordnung der Anwaltskammer
aus der Inflationszeit zurück. — Der Vor-
sitzende stellte fest, daß die Anwaltskammer
verschiedentlich gegen den Angeklagten einschrei-
ten mußte Der Vorsitzende hält ihm u. a. vor,
daß die Berechnung von 35 bis 50 RM Reise-
kosten für eine Fahrt nach Karlsruhe zu hoch
sei, insbesondere wenn sie von Leuten gefor-
dert würden, die diesen Betrag nicht einmal
in einer Woche verdienen. Der Angeklagte
macht geltend, daß der halbe Tag verloren
wäre, wenn er eine solche Reise ausführen
mußte. Die gesetzliche Reisegebühr betrug 20
RM. Der Angeklagte hatte nicht das Empfin-
den, daß seine Gebührenforderungen zu hoch
waren.
Nach der abschließenden allgemeinen Verneh-
mung Dr. Duttenhofers kam dessen mitange-
klagte Schwester zu Worte. Die Verhandlung
nimmt am Donnerstag ihren Fortgang.
ürze
ten und Generalfeldmarschalls von Hindenburg,
der seit 1917 Schutz- und Schirmherr des VDA.
war.
*
Das englische Luftfahrtministerium hat eine
beträchtliche Anzahl neuer Zweimotoriger Flug-
zeuge für die Küstenverteidigung in Auftrag ge-
geben. Es handelt sich dabei um Tiefdecker mit
einziehbarem Fahrgestell.
*
Der französische Minister für nationale Er-
Ziehung., Marco mbes ist am Donnerstag
vormittag gestorben; der geplante Ministerrat ist
aus diesem Grund auf Freitag verschöben
worden.