theoretischen Werte seien hier auf die praktischen gestützt und
würden von fhnen gefordert. Jch werde aber noch ausdrücklich hinzu-
fügen, daß der Mensch die Pflicht hat, zu wissen was er soll, um
auf diese wei se das Wissen in <den Dienst -seiner Tätigkeit zu stel-
len. Auch die »Vendung von der„Synthese von ^Intellektualismus und
Voluntarismus streiche ich weg» Sie ist in der Tat schlecht. Jch
werde schreiten: die Ethik könne weder für einer reinen .Intellektu-
alismus noch für einen reinen Voluntarismus eintreten, sondern sie
müsse den Voluntarismus so gestalten, daß das relative Recht des
«Intellektualismus dari-n aufgehoben sei. Jch glau'be>in der Sache be-
stehen hier zwischen uns keine mehr wesentlichen Differenzen. Die
Stelle über Kants Aesthetik werde ich ganz weglassen. Jch hatte
• ohnehin schon dagegen Bedenken,und sie ist ja auch für den Zusammen-
hang vollständig entbehrlich. Trotzdem bleibe ich dabei, daß Kant
den ästhetischen Wert zu sehr intellektualisiert hat. Aber,ich will
das ausführen, wenn ich einmal über den ästhetischen «egenstand
schreibe. Die Pormulierungen, welche sich auf die Freiheit des Ur-
teilens beziehen, werde ich mir ebenfalls noch einmal sehr genau
überlegen. 3s kann wohl WxAm sein, daß hier manches ungenau aus-
gedrückt -ist. Jch selber weise ja derauf hin, daß in der Logik das
//
Subje»kt als. bloßes Subjekt .nicht als Person in Betracht kommt, und
insofern haben Sie natürlich vollkommen Recht, daß alles, was das
erkennende Subjekt als Person betrifft, in die Ethik gehört. Ja,
daß das erkennende Subjekt als Person soger in die socialethisehe
Sphäre hineingezogen werden, das will ich ja gerade zeigen. Jch
habe zu dem Begriff der Allgemeingültiekeit jetzt noch ausdrücklich
//
die Worte sociale Gültigkeit hinzugefügt, und einen Satz eing-escho-
* //
ben, indem ich frage: ob das unpersönliche wir, in dessen tarnen die
Wissenschaft sonst spricht^sich nicht insofern in ein persönliches
.Vir verwandelt, als es in der Sooialetbik nicht möglich ist, das
würden von fhnen gefordert. Jch werde aber noch ausdrücklich hinzu-
fügen, daß der Mensch die Pflicht hat, zu wissen was er soll, um
auf diese wei se das Wissen in <den Dienst -seiner Tätigkeit zu stel-
len. Auch die »Vendung von der„Synthese von ^Intellektualismus und
Voluntarismus streiche ich weg» Sie ist in der Tat schlecht. Jch
werde schreiten: die Ethik könne weder für einer reinen .Intellektu-
alismus noch für einen reinen Voluntarismus eintreten, sondern sie
müsse den Voluntarismus so gestalten, daß das relative Recht des
«Intellektualismus dari-n aufgehoben sei. Jch glau'be>in der Sache be-
stehen hier zwischen uns keine mehr wesentlichen Differenzen. Die
Stelle über Kants Aesthetik werde ich ganz weglassen. Jch hatte
• ohnehin schon dagegen Bedenken,und sie ist ja auch für den Zusammen-
hang vollständig entbehrlich. Trotzdem bleibe ich dabei, daß Kant
den ästhetischen Wert zu sehr intellektualisiert hat. Aber,ich will
das ausführen, wenn ich einmal über den ästhetischen «egenstand
schreibe. Die Pormulierungen, welche sich auf die Freiheit des Ur-
teilens beziehen, werde ich mir ebenfalls noch einmal sehr genau
überlegen. 3s kann wohl WxAm sein, daß hier manches ungenau aus-
gedrückt -ist. Jch selber weise ja derauf hin, daß in der Logik das
//
Subje»kt als. bloßes Subjekt .nicht als Person in Betracht kommt, und
insofern haben Sie natürlich vollkommen Recht, daß alles, was das
erkennende Subjekt als Person betrifft, in die Ethik gehört. Ja,
daß das erkennende Subjekt als Person soger in die socialethisehe
Sphäre hineingezogen werden, das will ich ja gerade zeigen. Jch
habe zu dem Begriff der Allgemeingültiekeit jetzt noch ausdrücklich
//
die Worte sociale Gültigkeit hinzugefügt, und einen Satz eing-escho-
* //
ben, indem ich frage: ob das unpersönliche wir, in dessen tarnen die
Wissenschaft sonst spricht^sich nicht insofern in ein persönliches
.Vir verwandelt, als es in der Sooialetbik nicht möglich ist, das