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Heigelin, Karl Marcell
Lehrbuch der höheren Baukunst für Deutsche (Band 3) — Leipzig, [1833]

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https://doi.org/10.11588/diglit.3372#0064
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(Jo

Nun sind noch ein paar Worte darüber zu sagen, wie sich der
Staat der vorzüglichsten Entwürfe für seine Bauwerke versichert. Es
versteht sich, dass dieses schon von der Art, wie die Bildung der jun-
gen Architekten eingeleitet wird, und von der Anordnung der Dienst-
Prüfungen abhängt. Wie es aber auch damit gehalten werde, so sollte
jederzeit die Verfassung des Programmes für ein öffentliches Gebäude,
die Wahl des Bauplazes, die Bestimmung des Aufwandes, einer sehr
gründlichen umsichtigen Berathung unterworfen werden. Für die Lö-
sung der Aufgabe ist hierauf ein Konkurs zu eröffnen, und die Zeich-
nungen zu allgemeiner Beurtheilung auszustellen. Es ist wohl der
Mühe werth, bei der Unternehmung von Werken, die so grosen Auf-
wand heischen, und auf so lange Zeit dem öffentlichen Wohle dienen,
bei Werken, die der Bildung des Vaterlandes Ehre machen sollen, mit
Bedacht und Sicherheit zu verfahren. Während der Staat bei dieser
Einrichtung sich der tüchtigsten Leistungen versichert, sorgt er zu-
gleich aufs kräftigste für Wachsthum und Gedeihen der Kunst.

Die Künstler aber sollen dahin streben, dass sie sich über die all-
gemeinen Grundsäze unter einander immer mehr verstehen, sollten in
beständigen vertrauten Mittheilungen der Kunst pflegen, so dass nicht
sowohl die Einzelnen durch auffallende Erfindungen sich einen Namen
zu machen dächten, sondern ihre Ehre und Befriedigung in dem Ruh-
me ihrer Gesellschaft und in dem allgemeinen Wachsthume der Kunst
suchten. Wer auffallen will, versinkt in Manier und Mode, nur wer
sich hingibt, wird in der unsterblichen Kunst fortleben, der er gedient;
wie mancher alte deutsche Meister, dessen Name verklungen ist, der
sein Leben lang treu und freudig den Bau förderte, den Andere begon-
nen hatten, Andere vollendeten.
 
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