Bedingungen.
ie Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung
in deutscher Reichswährung und hat der Ersteher auf den
Zuschlagspreis ein Aufgeld von fünf Prozent zu ent-
richten. Sollte durch erfolgtes Doppelgebot eine Meinungs-
verschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort noch-
mals ausgeboten.
Das geringste Gebot bis zu Mk. 50.— ist 50 Pf., von Mk. 50.—
an Mk. I.—.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau
einzuhalten.
Die erworbenen Bücher und Blätter sind von den Erstehern nach
jeder Vacation gegen Bezahlung des Erstehungspreises inclusive des Auf-
geldes von fünf Prozent zu übernehmen.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von dem Zu-
stande der einzelnen Bücher und Blätter zu überzeugen, so können Rekla-
mationen anwesender Käufer nach erfolgtem Zuschläge in keinerlei Weise
berücksichtigt werden; dagegen werden bei brieflichen Aufträgen be-
rechtigte Reklamationen innerhalb vierzehn Tage nach der Auktion be-
rücksichtigt.