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BEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht in Goldmark (1 GM. = 10Ä2 Dollar USA) ausschließlich
gegen sofortige Bezahlung und erfolgt unter der fachmännischen Leitung des Unters
zeichneten durch einen von diesem beauftragten Auktionator; die Ersteher haben auf
den Zuschlagpreis ein Aufgeld von zwanzig Prozent zu entrichten. Das Eigentum
geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelgebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen,
so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Bezahlung zu über»
nehmen und den Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma Hugo Helbing,
München, zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die ange»
steigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Am
Steigerers sofort wieder zu verkaufen.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als aus«
schließlicher Gerichtsstand gilt München.

Zahlungsbedingungen: Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens
einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Schecks auf München zu be»
zahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Unter»
zeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. / Unterzeichneter behält sich das
Recht vor, wenn nicht spätestens am 11. 6. 24 Zahlung erfolgt, den Verkauf frühestens
eine Woche nach der Versteigerung ohne Fristseßung zu anullieren und vom säumigen
Käufer vollen Schadenersaß wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augen»
blick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Reklamation be»
rücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen werden
in keiner Weise gewährleistet.
Die Vorteile des § 23, Absaß 1, Nr. 2, des Umsaßsteuer»Geseßes können nur dann
eingeräumt werden, wenn der Steigerer den Nachweis der Wiederverkäuferbescheinigung
nach Vorschrift sofort erbringt.
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie
übernommen werden. Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen, und übernimmt die unterzeichnete Firma
keinerlei Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Es ist nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen die Be»
sichtigung der Sammlung gestattet, wie dies auch bezüglich der Teilnahme an der Auktion
der Fall ist.
Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen
von ihm angerichteten Schaden zu erseßen hat.
Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die Ver»
Steigerung betreffende Auskunft gegen Rückporto gerne erteilt.

Berlin W 10
Matthäikirchstr. 12

HUGO HELBING
Kunsthandlung und Kunstantiquariat
Liebigstraße 21 München Wagmüllerstr. 15
Telephon Nr. 20421

Frankfurt a. M.
Bockenheimerlandstr. 8
 
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