Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Hugo Helbing <München> [Hrsg.]
Antiquitäten, alte Möbel, Gemälde alter und neuer Meister aus altem fürstlichen Besitz: Versteigerung in Schloss Biederstein, München ; 25. und 26. September 1930 — München, 1930

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.6836#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
BEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Reichsmark (1 RM. = laUi Dollar USA) aus-
schließlich gegen sofortige Barzahlung und erfolgt unter der fachmännischen Lei-
tung des Unterzeichneten durch einen von diesem beauftragten Auktionator. Die
Ersteher haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von fünfzehn Prozent zu ent-
richten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch eriolgtes Doppelgebot eine
Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort noch-
mals ausgeboten.

Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu
übernehmen und den Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma
Hugo Helbing, München, zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht
vorbehält, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf
Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als aus-
schließlicher Gerichtsstand gilt München.

Zahlungsbedingungen: Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos läng-
stens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Schecks auf München
zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des
Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichneter behält
sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 3. X. 30 Zahlung erfolgt ist, den
Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu an-
nullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.

Der Unterzeichnet behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen, zu trennen
oder zurückzuziehen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten
zu lassen. Gesteigert wird mindestens um eine RM.; über 100 RM. um 5 RM.; über
1000 RM. um 50 RM.

Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im
Augenblick des Zuschlages befinden; nach erfolgtem Zuschlag kann keinerlei Re-
klamation mehr berücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen
der zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet. Erhebliche
Beschädigungen oder Mängel sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung
bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhanden-
sein einer Beschädigung.

Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer
sind verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei
Tagen nach Beendigung der Versteigerung zu sorgen, andernfalls werden die Ge-
genstände auf Kosten und Gefahr der. Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen
Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt aus-
schließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die unterzeichnete Firma übernimmt
keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

Es ist nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen die
Besichtigung der Sammlung gestattet, wie dies auch bezüglich der Teilnahme an
der Auktion der Fall ist.

Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.

Aufträge werden durch den Unterzeichneten übernommen, der auch jede die
Versteigerung betreffende Auskunft gerne erteilt.

HUGO HELBING
 
Annotationen