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Feulner, Adolf [Hrsg.]; Hugo Helbing <Frankfurt, Main> [Hrsg.]
Nachlass San.-Rat Dr. O. Grossmann, Frankfurt a. M., Nachlass Louis Marx, Frankfurt a. M., Sammlung v. Neufville und anderer Privatbesitz, Sammlung Prof. Alex. Linnemann, Frankfurt a. M.: Plastik der Gotik und der Renaissance, Kleinplastik des Barock, byzantinisches Kreuz, antikes Kunstgewerbe, Silber, antike Möbel, frühgotische Scheiben und Schweizer Scheiben, alte und moderne Gemälde ; Versteigerung: Dienstag 9. und Mittwoch 10. Dezember 1930 — Frankfurt a.M., 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.5107#0007
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BEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Reichsmark ausschließlich gegen sofortige Bezahlung und erfolgt unter
der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten; die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Auf-
geld von fünfzehn Prozent zu entrichten. Das Eigentum gehl erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes Doppelgebot
eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten. Das
geringste Gebot bis zu AI. 100.- ist M. 1.-, über AI. 100.- AI. 5.-.

Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation gegen Barzahlung zu übernehmen und den
Steigerungspreis hierfür inkl. des Aufgeldes an die Firma HUGO HELBING, FRANKFURT A. M.
zu leisten, widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die angesleigerlen, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers sofort wieder zu verkaufen.

Als vereinbarter Erfüllungsort für älle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher Gerichts-
stand gilt Frankfurt a. AI.

ZahLlU\q dbeduiq lüig eil: Sämtlid?e Ankäufe sind längstens einenTag nach Beendigung der Auktion
in bar oder in Scheck auf Frankfurt a. AI. zu zahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrück-
lichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. - Unterzeichneter
behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 24. 12. 1930 Zahlung erfolgt ist, den Verkauf
frühestens vierzehn Tage nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen
Käufer vollen Schadenersatz wegen NidAerfüllung zu verlangen.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die
Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.

Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags
befinden. Nad? erfolgtem Zusdilag kann keinerlei Reklamation berücksidiligt werden. Die im Katalog
enthaltenen Angaben und Zuscbreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewähr-
leistet. Erheblid)e Besd?ädigungen und Alängel sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung
bemerkt wurden. Die Nidflangabe verbürgt keinesfalls das Nid?tvorhandensein einer Besdmdigung.

Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner IPeise eine Garantie übernommen werden.
Eventueller Transport der erstandenen Objekte hat aussd?Uefilid> auf Kosten und Gefahr des Käufers zu
erfolgen; die unlerzeidsnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Verluste oder Be-
schädigungen.

Bei der Besidjligung wird bestmöglid?ste Vorsicht empfohlen, da jeder Besud)er einen von ihm ange-
rid)telen Sd>aden zu ersetzen hat.

Auflräge werden durch den Unterzeidinelen übernommen, der auch jede die Versteigerung betreffende
Auskunft gerne erteilt.

HUGO HELBING

FRANKFURT AM MAIN

BOCKENHEIMER LANDSTRASSE 8
FERNRUF MAINGAU 722 19

MÜNCHEN

LIEBIGSTR. 21, WAGMÜLLERSTR. 15

BERLIN W 10

MATTHÄIKIRCHSTRASSE 12
 
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