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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht im Auftrage der Testamentsvollstrecker des Nachlasses M. von
Nemes gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung und erfolgt unter der Lei-
tung der Unterzeichneten durch einen von ihnen beauftragten Auktionator.
Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu entrichten. Das
Eigentum und der Besitz gehen erst mit der vollen Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr be-
reits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Die Ersteher können die Auslieferung einzel-
ner ersteigerter Gegenstände erst dann verlangen, wenn sie ihre Gesamtrechnung der auf der
Auktion betätigten Einkäufe bezahlt haben.

Sämtliche Ankäufe sind spätestens einen Tag nach Beendigung der Auktion zu bezahlen, wid-
rigenfalls sich die Unterzeichneten das Recht vorbehalten, den Verkauf ohne Fristsetzung zu
annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlan-
gen, wenn nicht spätestens fünf Tage nach der Auktion Zahlung erfolgt ist.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, so-
wie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten. Sollte eine Meinungsverschie-
denheit über den Zuschlag entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals aus-
geboten.

Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem Zu-
stande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können irgendwelche Reklamationen nach
erfolgtem Zuschlage nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sachverständiger
Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegenstände nicht ge-
währleistet.

Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung; er kann sich den Unterzeichneten gegenüber
niemals darauf berufen, im Auftrage für einen Dritten gehandelt zu haben.
Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind verpflich-
tet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von zwei Tagen nach Beendigung der
Auktion zu sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer
einem Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstande-
nen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die Unterzeichneten
übernehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichts-
stand ist München.

MENSING & SOHN (FREDERIK MULLER & CO.), AMSTERDAM

PAUL CASSIRER, BERLIN

HUGO HELBING, MÜNCHEN
 
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