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Hugo Helbing (Firma); Jay, Louis [Bearb.]; Binding, Conrad [Bearb.]; Mumm, Arthur von [Bearb.]; Mumm, Fritz von [Bearb.]; Reinhart, Nikolaus Andreas [Bearb.]
Katalog / Hugo Helbing, Frankfurt am Main, Kunsthandlung und Kunstversteigerungshaus: Nachlaß Louis Jay und Nachlaß Conrad Binding, Frankfurt a. M.: aus den Sammlungen Arthur von Mumm und Fritz von Mumm, Frankfurt am Main, Sammlungen N.A. Reinhart, Worms und Generalkonsul R. und anderer Besitz : Versteigerung Donnerstag, 31. Mai 1934, Freitag, 1. Juni 1934, Samstag, 2. Juni 1934 — Frankfurt am Main: Hugo Helbing, Nr. 40.1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.73628#0008
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AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Bezahlung in deutscher Reichswährung (i RM =
'I^o kg Feingold).
Die Ersteher haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von fünfzehn Prozent zu entrichten.
Das Eigentum und der Besitz gehen erst mit der vollen Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Die Ersteher können die Auslieferung einzelner
ersteigerter Gegenstände erst dann verlangen, wenn sie ihre Gesamtrechnung der auf der Auktion
getätigten Einkäufe bezahlt haben.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach Beendigung der Versteigerung gegen Barzahlung zu
übernehmen und den Steigerungspreis hierfür einschließlich des Aufgeldes an die Firma HUGO
HELBING, FRANKFURT A. M. zu leisten, widrigenfalls sich der Unterzeichnete das Recht
vorbehält, den Verkauf ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen,
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten. Sollte eine Meinungsverschieden-
heit über den Zuschlag entstehen, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Gesteigert wird um mindestens eine Mark, von hundert Mark aufwärts um mindestens fünf
Mark, von tausend Mark aufwärts um mindestens fünfzig Mark.
Durch Ausstellung der Gegenstände vor der Auktion ist Gelegenheit geboten, sich von der
Eigenschaft und dem Zustand der einzelnen Gegenstände zu überzeugen. Die Gegenstände
werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden.
Nach erfolgtem Zuschlag werden irgendwelche Beanstandungen oder Mängelrügen nicht
berücksichtigt.
Die Feststellung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sachverständiger
Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegenstände nicht gewähr-
leistet. Wesentliche Beschädigungen und Mängel sind in vielen Fällen angegeben, doch verbürgt
deren Nichtangabe keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung; er kann sich niemals darauf berufen, im
Auftrage für einen Dritten gehandelt zu haben. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern ge-
schieht ohne Garantie. Die Käufer sind verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände
innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Auktion zu sorgen, andernfalls werden die
Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen Aufbewah-
rung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten
und Gefahr der Käufer. Die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für Verluste
oder Beschädigungen.
Es ist nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen die Besichtigung
der Sammlung gestattet, wie dies auch bezüglich der Teilnahme an der Auktion der Fall ist.
Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von
ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichts-
stand ist Frankfurt am Main.
HUGO HELBING
FRANKFURT AM MAIN
BOCKENHEIMER LANDSTRASSE 8
FERNRUF 722 19
 
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