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Hugo Helbing [Hrsg.]
Gemälde neuerer Meister, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Skulpturen, alte Waffen, Teppiche, alte Möbel, Gemälde alter Meister, Bücher u.a.: aus verschiedenem Privatbesitz; Versteigerung: 10. und 11. Juli 1935 — München, 1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.49230#0006
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VERSTEIGERUNGS» BEDING UNGEN
1. Die Sachen werden ohne jede Gewährleistung des Auftraggebers und des
Versteigerers für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit gegen sofortige
Barzahlung in deutscher Reichswährung versteigert.
2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes
kein Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann der
Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten oder ver-
weigern.
3. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen, so wird
die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages
gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den
Ersteher über.
5. Der Zuschlagspreis zuzüglich t5% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der
Versteigerung an die unterzeichnete Firma zu zahlen.
6. Wird die Zahlung nicht sofort an letztere geleistet oder die Abnahme der
zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes
an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus
dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch
einmal versteigert. In diesem Fall haftet der Käufer für jeden Ausfall,
dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann die unter-
zeichnete Firma im eigenen Namen einklagen und einziehen. Als verein-
barter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als aus-
schließlicher Gerichtsstand gilt München.
8. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich
im Augenblick des Zuschlages befinden; nach erfolgtem Zuschlag kann
keinerlei Reklamation berücksichtigt werden. Durch Ausstellung der
Gegenstände vor der Auktion ist Gelegenheit geboten, sich von der Eigen-
schaft und dem Zustand der einzelnen Gegenstände zu überzeugen. Die
im Katalog enthaltenen Bestimmungen und Beschreibungen der zum Ver-
kauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet. Erhebliche Be-
schädigungen und Mängel sind in vielen Fällen angegeben, doch verbürgt
deren Nichtangabe keinesfalls das Vorhandensein einer Beschädigung.
9. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen, zu
trennen oder einzelne Sachen zurückzustellen, wenn ein besonderer Grund
dafür vorliegt. Gesteigert wird um mindestens 1 RM; über RM 100.—
uin 5 RM.
10. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung; er kann sich niemals
darauf berufen, im Auftrag für einen Dritten gehandelt zu haben. — Die
Aufbewahrung verkaufter Sachen geschieht ohne irgendeine Garantie.
Jeder Transport der erstandenen Gegenstände erfolgt ausschließlich auf
Kosten und Gefahr der Käufer. Die unterzeichnete Firma übernimmt
keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
11. Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
HUGO HELBING
KUNSTHANDLUNG UND KUNSTANTIQUARIAT
MÜNCHEN
WAGMÜLLERSTRASSE 15
Telefon Nr. 20 4 21

Rischmöller & Meyn, München.
 
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