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Katalog / Hugo Helbing, Frankfurt am Main, Kunsthandlung und Kunstversteigerungshaus: Kunstbesitz eines Berliner Sammlers: Versteigerung Dienstag, 23. Juni 1936 — Frankfurt am Main: Helbing, Nr. 49.1936

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https://doi.org/10.11588/diglit.5506#0006
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VERSTEIGERUNGS »BEDINGUNGEN

1. Die Sachen iverden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und des Versteigerers für deren
Beschaffenheit oder Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung
versteigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Ausruf eines Gebotes kein Übergebot
abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlags kann der Versteigerer als Vertreter des Auftrag-
gebers sich vorbehalten oder verweigern.

j. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Ausruf des-
selben ein Mehrgebot nicht gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Sollte
eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen, so wird die betreffende Nummer
sofort noch einmal ausgeboten.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und
Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über.

3. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 13 % Aufgeld sofort nach Beendigung
der Versteigerung an den Versteigerer zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an den letzteren geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen
Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt; der
Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlage verlustig und der Gegenstand wird
auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall;
dagegen hat er auf den Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot
nicht zugelassen.

Die Ersteher können die Auslieferung einzelner ersteigerter Gegenstände erst dann verlangen,
wenn sie ihre Gesamtrechnung der auf der Auktion getätigten Einkäufe bezahlt haben.

7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände, sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen
Namen einziehen und einklagen; der Sitz des Gewerbebetriebes des Versteigerers ist aus-
schließlicher Gerichtsstand und gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer.

8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten für andere über-
nehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Versteigerung nur
mit ausdrücklicher Genehmigung des Versteigerers gestattet.

9. Bis zu RM. 100.— wird um mindestens RM. i.-—, über RM. 100.— um mindestens RM. j.—,
über RM. 1000.— um mindestens RM. fo.-— gesteigert.

0. Durch Ausstellung der Gegenstände vor der Auktion ist Gelegenheit geboten, sich von der
Eigenschaft und dem Zustand der einzelnen Gegenstände zu überzeugen. Die Gegenstände
werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden.
Nach erfolgtem Zuschlag werden irgendwelche Beanstandungen oder Mängelrügen nicht
berücksichtigt.

Die Angabe der Künstlernamen und die Zuschreibungen im Katalog erfolgten nach sachver-
ständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Sachen, auch
bezüglich der Maße und Gewichte, nicht gewährleistet. Wesentliche Beschädigungen und
Mängel sind in vielen Fällen angegeben, doch verbürgt deren Nicht angäbe keinesfalls das
Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

Bei der Besichtigung wird bestmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen von
ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.

1. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie
einzelne Sachen zurückzustellen, wenn ein besonderer Grund dafür vorliegt.

2. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung; er kann sich niemals darauf berufen, im
Auftrage eines Dritten gehandelt zu haben. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern
geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegen-
stände innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Auktion zu sorgen, andernfalls werden
die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen Auf-
bewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf
Kosten und Gefahr der Käufer. Die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für
Verluste oder Beschädigungen.

HUGO HELBING

INH.: DR. ARTHUR KAUFFMANN

FRANKFURT AM MAIN

BOCKENHEIMER LANDSTRASSE 8 / FERNRUF 72219
 
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