Factum Das Closter Henningen betreffend: wie dasselbe nebst seinen Einkünfften von denen Evangelischen Grafen zu Leiningen-Westerburg Philippo I. Reinhardo IV. und Georgio I. occupiret, und zum Theil secularisiret ; folgender Zeit aber ratione der Ubermaaß durch eine Testamentliche Verordnung wieder völlig ad pios usus ; nemlich in den Hospital zu Grünstatt zu Unterhaltung der Armen im gantzen Lande legiret worden
— [S.l.], 1771 [VD18 1422268X]
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