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Karl Ernst Henrici <Berlin> [Hrsg.]
Künstlerischer Nachlass der Gebrüder Henschel, Berlin - Breslau, Handzeichnungen, insbesondere Porträtstudien, eine Ludwig-Richter-Sammlung, eine Goethe-Sammlung, Musik und Tanz, Karikaturen, Kupferstiche: Versteigerung: Donnerstag, 16. Februar 1928, Freitag, 17. Februar 1928 (Katalog Nr. 128) — Berlin, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.16414#0006
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Verkaufsbedingungen

Die Versteigerung wird in meinem Geschäftslokal gegen bare Zahlung
in Reichsmark abgehalten. Vier Reichsmark 20 Pfennige = 1 Dollar U. S. A.

Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von "i50/o 2U entrichten.
Die Reihenfolge der Katalognummern wird beim Ausruf streng eingehalten, doch
behalte ich mir das Recht vor, Nummern zurückzuziehen.
Das niedrigste Gebot ist 1 Reichsmark.

Von 100 Reichsmark ab wird um mindestens 5 Reichsmark gesteigert. Von
1000 Reichsmark ab um 10 Reichsmark.

Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so ent-
scheidet das Los <Verfügung vom 10. Juli 1902).

Ersteigerte Stücke können erst nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt werden.

Ich liefere nur noch ausnahmslos gegen Nachnahme.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises,
die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.

Ich behalte mir das Recht vor, wenn nicht spätestens am 3. Tage
Zahlung erfolgt, den Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteige-
rung ohne Fristsetzung zu annullieren und wegen Nichterfüllung vom
säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen.

Die Besorgung von Aufträgen durch zuverlässige Kommissionäre vermittle ich
auf Wunsch gern. Eine Haftpflicht übernehme ich nicht, besonders lehne ich die Aus-
führung von Aufträgen ab, die erst an den Versteigerungstagen bei mir eingehen.

Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich von der Eigen-
schaff und vom Zustand der Erhaltung der zur Versteigerung gelangenden Objekte
selbst zu überzeugen. Es werden daher Reklamationen nach erfofgtem Zuschlag nicht
anerkannt. Erhebliche Beschädigungen oder Fehler sind angegeben, soweit sie bei
der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt jedoch keinesfalls
das Nichtvorhandensein von Fehlern oder Beschädigungen.

Die Zuschreibungen erfolgten nach sachverständiger Feststellung.

Berechtigte Beanstandungen der Zuschreibungen werden nur innerhalb von vier
Wochen nach der Auktion berücksichtigt.

Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind
verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu
sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem
Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstan^
denen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Der Unter-
zeichnete übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur an meine
Auftraggeber.

Erfüllungsort: Berlin.

Ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.

Karl Ernst Henrici

Berlin W 35

Lützowstraße 821
 
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