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bezahlen ſollte / da verbindet ſolcher Befehl allerbing8 bie Eltern / oder
444 Hohe Obrigkeit ließ ein Mandar auaͤgehen daß alle Männer/
Weiber unb Kinder / ſollen / alle Morgen fruͤh / ein gewiſſes Gegen⸗
nehmen. — * .
Bleicherweiſe / da die Tauffe von unſerm Heiland betrachtet oder
und die der Sitern Stell gertretten / gebalten / fie zu den Joeil. Sacra⸗
meyt zu bringen / ſonſt wuͤrde dieſe heilige Stifftung eines Theils umb⸗
onft ſeyn / und die jenige End⸗Abſichten keines wegs erreichen / umb
verbunden waͤren / ſich ſelber zu dem Heil. Sacrament darzuſtelien /
Alles kurz zu faffen / da unſer Heiland erſtlich die Tauffe einſetzte /
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daß ſie follten getaufft werden / tearumb hat er feinen Willen nicht
mit laien AWorten geoffenbahret ?. Ja / teatumb hat er nicht aud« -
druͤcklich verbotten / fie zu tauffen. / toie man hih zu der Zeit gewohnt
ene anns⸗ unb Weibs⸗Perſonen / fuͤr ſich ſelbſt die Tauffe zu
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Was ich aber hie geſagt babe von der Pflicht der Eltern / ihre
Vinder zur Heil Zauff zu bringen / das gebet auch an alle Srieffe
Eltern / Vormuͤnder / Curatores , Aitdoenz Vorffeher/undan:
dere / deren Aufſicht und Sorgfalt Kinder anvertrauet ſind. Wollte
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