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Hintze, Erwin [Editor]
Die deutschen Zinngießer und ihre Marken (Band 1): Sächsische Zinngiesser — 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.41594#0014
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Einleitung

Zinn in der Regel als Bergzinn oder klar lauter Zinn bezeichnet. Später erscheint
es als Blockzinn, Englisch Zinn oder Feinzinn. Auf der anderen Seite durfte
der Zinngiesser neben der Landesprobe unter bestimmten Voraussetzungen auch
geringeres Material mit stärkerem Bleizusatz verwenden.
Um die bei der Herstellung von Zinngeräten beobachtete Probe und be-
sonders auch die Werkstatt, aus der die Arbeit hervorgegangen war, kenntlich
zu machen, waren die fertigen Erzeugnisse mit Stempeln zu versehen. In der
Leipziger Ordnung von 1446 ist von altem gezeichnetem Zinnwerk die Rede;
siehe S. 140. Der Gebrauch von Stempeln scheint demnach schon vor 1446 in
Leipzig bekannt gewesen zu sein. Die Arbeiten aus Probezinn bekamen Stadt-
und Meisterzeichen. Der Stadtstempel enthält meistens das Stadtwappen oder
Bestandteile desselben, gelegentlich auch Initialen. Sondererscheinungen fallen
bei einem Leipziger Meister der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts auf, der
zwei Stadtzeichen nebeneinander führte (Nr. 717), ferner bei einigen Zwickauer
Kannengiessern, die dem Stadtstempel mit dem Schwan noch ein Zeichen mit
dem sächsischen Rautenschild beigaben (Nr. 1372, 1373, 1379), und endlich bei
dem Zittauer Zinngiesser Augustin Rochau, der zu dem Zittauer Z einen Adler
hinzufügte (Nr. 1313, 1314). Sehr selten sind in Sachsen die in einem Punzen
vereinigten Stadt- und Meisterzeichen. Langschweifige Erörterungen über den
vielseitigen Bildschmuck der Meisterstempel dürften an dieser Stelle überflüssig
sein; ein Blick auf das Markenregister gibt von der Mannigfaltigkeit die lebendigste
Vorstellung. Anfangs scheint es ganz in dem Belieben des Meisters gestanden
zu haben, das eine oder das andere Zeichen doppelt oder dreifach einzuschlagen.
Später wird das Dreimarkensystem allgemein üblich. Wir dürfen es aber nicht
als eine sächsische Eigentümlichkeit ansprechen; es lässt sich in Mittel- und
Norddeutschland vielfach nachweisen. In der Regel erscheint das Stadtzeichen
einmal, das Meisterzeichen zweimal. Ausnahmen, die das Stadtzeichen doppelt
und das Meisterzeichen einfach zeigen, sind jedoch nicht selten. Auf Grund der
kurfürstlichen Verordnungen waren den Meisterzeichen die Jahreszahlen [16] 13,
[iö]74 und später 1708 beizugeben; siehe S. 59. Eine Durchsicht des Marken-
registers belehrt uns, dass man sich mannigfache Abweichungen hiervon erlaubt
hat. Statt im Meisterzeichen treffen wir die Jahreszahl des öfteren auch in der
Stadtmarke. Ferner gibt es Meister, die von der Anbringung einer Zahl ganz
abgesehen haben; dies gilt besonders von Mitgliedern der Leipziger Kreislade.
Dass die Lausitzer Zinngiesser von den Jahreszahlen 13, 74 und 1708 keinen Ge-
brauch gemacht haben, erklärt sich aus ihrer Sonderstellung gegenüber den Kreis-
laden. Relativ selten sind in Sachsen die Fälle für die Einfügung des Jahres, in
dem der Inhaber des Stempels das Meisterrecht erlangte (Nr. 158, 205, 206, 477,
712, 899, 954, 1009, 1040, 1053, 1396). Nur bei den von den kurfürstlichen
Bestimmungen unabhängigen Innungen der Lausitz kommen öfters Jahreszahlen
unter Bezugnahme auf das Jahr der Meisterrechtsgewinnung vor. In Zittau ent-
spricht dies sogar seit 1764 der zünftigen Vorschrift. Eine Abweichung von den
landesüblichen Bestimmungen erlaubten sich die Leipziger Zinngiesser, indem sie
von 1692 bis 1708 die Jahreszahl 92 in ihren Meistermarken anbrachten. In
Anlehnung an die Gepflogenheit einiger Zinngiesser-Innungen Thüringens, die das
Probezinn durch einen eigenen Stempel mit der römischen Zahl X kenntlich
machten, kommt diese Form des Probezeichens vereinzelt auch in Sachsen vor
(Nr. 219, 854, 973, 1137, 1146, U47, 1216, I396).
 
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