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Antiquariat Emil Hirsch [Hrsg.]; Jaffe & Mittler, Antiquariat <München> [Hrsg.]; Meyer & Mittler, Antiquariat <Berlin> [Hrsg.]
Bibliothek Prof. Richard M. Meyer: deutsche Literatur; I. Germanistik u. deutsche Literatur bis 1750 (Nr. 1 - 174), II. Deutsche Literatur von 1750 - 1890 (Nr. 175 - 861), III. Moderne deutsche Dichtung (Nr. 862 - 1134), IV. Illustrierte Bücher des 19. Jahrhunderts (1135 - 1177); Versteigerung unter Leitung von Antiquar Emil Hirsch in München in den Räumen des Antiquariats Jaffe & Mittler, Montag, 26. und Dienstag, 27. Mai 1924 — München, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.34717#0015
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IN EIGENER SACHE

Es mag sonderbar erscheinen, daß die B i b i i o t h e k P r o f. R i c h a r d
M. Meyers, der Jahrzehnte in Berlin gelebt und gewirkt hat, nicht in
Berlin, sondern in München zur Versteigerung gelangt. Die Firma Meyer
&. Mittler, Berlin, die in den Arbeitsräumen des Verstorbenen ein Antiqua-
riat errichtet und mit der Verwertung der Bibliothek betraut wurde, hat
mir die Leitung der Versteigerung übertragen, die in Berlin abzuhalteu be-
absichtigt war. Ich hatte jedoch nicht damit gerechnet, daß es in Berlin
ein Polizeipräsidium und einen Verein der Berliner Buch- und Kunst-Anti-
quare gibt, und ich war mir auch nicht bewußt, welche Schwierigkeiten
mir diese beiden Instanzen bereiten könnten.
In Bayern ist nämlich die Genehmigung zu einer Versteigerung an ein-
wandfreie Personen, gleichgültig, ob sie ihren Sitz in Bayern haben oder
nicht, die Regel. Da ich nun ein ähnliches Verfahren in Preußen voraus-
setzte, kündigte ich auf der letzten Umschlagseite meines IX. Versteige-
rungskataloges das Stattfinden dieser Auktion in Berlin an. Das war in
den Augen des Polizeipräsidiums und des Berliner Antiquar-Vereins schon
ein nicht wieder gutzumachendes Verbrechen. Als ich von den Schwierig-
keiten hörte, die dieser Auktion entgegenstanden, reiste ich nach Berlin,
um diese zu beheben.
Der Vorsitzende des Berliner Antiquar-Vereins, den ich aufsuchte, be-
rief sich darauf, daß vier Mitglieder und ein Nichtmitglied bei ihm gegen
die Leitung dieser Auktion durch mich in Berlin Einspruch erhoben hätten,
und er nicht umhin könne, bei dem Polizeipräsidium deren Standpunkt zu
vertreten. Er erblicke in dieser von mir geleiteten Versteigerung eine
Schädigung des Berliner Antiquariats. Mein Einwand, daß erfahrungsge-
mäß gerade das Gegenteil der Fall sei, daß eine solche Auktion auswärtige
Sammler und Kollegen herbeiziehe, deren Einkäufe sich nicht nur auf die
Versteigerung beschränkten, sondern die bei einem derartigen Anlaß auch
die am Ort befindlichen Antiquare aufzusuchen und bei ihnen einzukaufen
pflegten, wurde nicht anerkannt.
Ich begab mich darauf zu dem zuständigen Referenten der Abteilung III
des Polizeipräsidiums, bei dem ich leider feststellen mußte, daß ich auch
dort nicht das vorausgesetzte Verständnis fand. Ich war der irrigen An-
sicht, daß eine Polizeibehörde dazu berufen sei, dafür zu sorgen, daß die
Versteigerung in einwandfreier, den Käufer in keiner Weise schädigenden
Art vor sich zu gehen habe, aber mit nichten. Der Herr Referent war
anscheinend bereits durch den Berliner Antiquar-Verein von dessen ab-
lehnender Haltung unterrichtet und machte sich seine Gründe zu eigen.
Meine Frage, ob denn das Berliner Polizeipräsidium dazu berufen ist, die
Berliner Antiquare vor auswärtiger Konkurrenz zu schützen, wurde mir
 
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