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Hoepli <Mailand> [Hrsg.]; Henning Oppermann Vorm. Rudolf Geering <Basel> [Hrsg.]
Autographen-Sammlung des Kammerherren und russischen Gesandten Baron Karl von Knorring (1810 - 1870): der schriftliche Nachlaß von Professor Dr. Paul Kristeller (1863 - 1931) ; Stammbücher, Manuskripte, Briefsammlungen usw. ; Versteigerung 28. bis 30. Mai 1934 (Katalog Nr. 437) — Basel, 1934

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https://doi.org/10.11588/diglit.12217#0002
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung in Schweizer Franken-Währung
statt.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten.

Die Versteigerer behalten sich vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen
und Nummern zurückzuziehen.

Das niedrigste Gebot ist Fr. 1.—, gesteigert wird um mindestens Fr. 1.—,
über Fr. 100.— um mindestens Fr. 5.-—, über Fr. 500.— um mindestens Fr. 10.—.

Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen
den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals
ausgeboten.

Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, ent-
scheidet das Los.

Ersteigerte Stücke können während der Auktion nicht an die Käufer aus-
gehändigt werden.

Käufer, mit denen die Versteigerer in keiner Geschäftsverbindung stehen,
haben ihre Einkäufe nach jeder Sitzung in Empfang zu nehmen und Bar-
zahlung in Schweizer Währung dafür zu leisten. Im übrigen übernehmen
wir die Erwerbungen — jedoch ohne Gewähr — nur dann zur Aufbewahrung,
wenn sie uns sämtlich übergeben werden.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungs-
preises, die Gefahr jedoch mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Es muss in allen Fällen ausnahmslos auf Barzahlung bestanden werden.

Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Voreinsendung
des Betrages, oder, in der Schweiz, auch unter Nachnahme.

Für deutsche Besteller ist Verrechnungsmöglichkeit innerhalb des Deutschen
Reiches vorhanden.

Falls nicht spätestens nach zwei Wochen, vom Datum der Versteigerung ab
gerechnet, Zahlung geleistet wird, behalten wir uns vor, den Verkauf ohne
weitere Fristsetzung zu annullieren und von dem säumigen Käufer wegen
Nichterfüllung vollen Schadenersatz zu verlangen.

Etwa berechtigte Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach
Empfang der Stücke erfolgt sein; spätere Reklamationen können nicht
berücksichtigt werden.

Über einzelne Stücke wird auf Wunsch jede Auskunft erteilt.

Es wird gebeten, Aufträge, für deren beste .towsführung wir Sorge tragen,
rechtzeitig, möglichst eingeschrieben, einzusenden. Telegr.-Adr.: Opperbook,
Basel.

Ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile: Basel.

Die Versteigerer: Ulrico Hoepli Henning Oppcrmann

Mailand Basel

Die Gantleitung: Gantbeamtung Basel Stadt

Besichtigung: Freitag, den 25. Mai, von 10—12 und 14—19 Uhr

Samstag, den 26. Mai, von 10—12 und 14—19 Uhr

Versteigerung: Montag, den 28. bis

^hördii* h ■ Ts— Mittwoch, den 30. Mai 1934 von 91/,—12 und 15—18 Uhr

(behördlich eenehmiet) '
 
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