ausgestellt hat (siehe Seite 16 dieses Buches). Bei diesen 100 Gulden handelt es sich
fraglos um die 105 Schock, die Matthes Cranach am 23. Juni 1512 (Blatt 107a der
Kirchrechnung) bekam. Das Jahr 1513 ist also falsch. Vermutlich hat Gillsch, der
für uns der einzige Zeuge jener Originalurkunde ist, das vielleicht schwer lesbare
anno 12 in Übereinstimmung gesetzt mit dem Datum der Rechnungsabschrift, wo er
ja auch fälschlich 1513 bringt.
2. Die Münzeinheit der damaligen Zeit war der Groschen. 1 Groschen hatte 12 neue
Pfennige, bzw. etwa 7 bis 8 alte Pfennige. 20 Groschen besaßen den Wert eines
»Schock«, 21 den eines Rheinischen Gulden und 22 den eines Meißnischen Gulden.
Die Frage, wie hoch heute diese Werte anzusetzen sind, ist schwer zu beantworten, da
in jener Zeit die Lebensmittel« und Viehpreise großen Schwankungen unterworfen
und je nach der Verkehrslage sehr verschieden waren. »Am besten fährt man, wenn
man einen Groschen Arbeitslohn für zehn Stunden Arbeit berechnet« (Jauernig).
3. Kirchrechnungen 1496 - 1528 wie oben, Blatt 88 b, 98 b, 105 a, lila, 124a, 124b, 132b.
4. Ebenda, Blatt 98 a, 98b.
5. An unmittelbar für den Altar an Cranach geleisteten Zahlungen lassen sich in der
Kirchrechnung folgende Posten nachweisen:
Blatt 107 a 105 Schock
Blatt 108a 31 Schock 10 Groschen
Blatt 140 b 42 Schock
Sa.: 178 Schock 10 Groschen
Zu der Summe von 31 Schock 10 Groschen hat die Stadt 21 Schock 1 Groschen aus
ihrer Kasse hinzugezahlt, so daß die »Geschickten des Rats« auf dem Leipziger
Herbstmarkt Lukas Cranach 50 Rheinische Gulden aushändigen konnten (siehe
Seite 16 dieses Buches). Ob und wieviel die Stadt bei der Zahlung, die die Kirche
nach Seite 140 b dem Rat für die Tafeln entrichtete, zugelegt hat, das steht nicht fest.
Die Annahme einer solchen Ratszahlung ist jedoch durchaus am Platze, da sonst
nicht einzusehen wäre, weshalb die Kirche die Summe von 42 Schock nicht direkt an
Cranach gezahlt hat. Vielleicht handelt es sich bei dieser Zuzahlung wieder um eine
Abrundung auf 50 Gulden, so daß dann Lukas Cranach im Herbst 1511 als Voraus«
Zahlung 50 Gulden, am 23. J uni 1512 bei der Aufstellung des Altars als Hauptzahlung
100 Gulden und ein Jahr später als Restzahlung 50 Gulden bekommen hat.
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fraglos um die 105 Schock, die Matthes Cranach am 23. Juni 1512 (Blatt 107a der
Kirchrechnung) bekam. Das Jahr 1513 ist also falsch. Vermutlich hat Gillsch, der
für uns der einzige Zeuge jener Originalurkunde ist, das vielleicht schwer lesbare
anno 12 in Übereinstimmung gesetzt mit dem Datum der Rechnungsabschrift, wo er
ja auch fälschlich 1513 bringt.
2. Die Münzeinheit der damaligen Zeit war der Groschen. 1 Groschen hatte 12 neue
Pfennige, bzw. etwa 7 bis 8 alte Pfennige. 20 Groschen besaßen den Wert eines
»Schock«, 21 den eines Rheinischen Gulden und 22 den eines Meißnischen Gulden.
Die Frage, wie hoch heute diese Werte anzusetzen sind, ist schwer zu beantworten, da
in jener Zeit die Lebensmittel« und Viehpreise großen Schwankungen unterworfen
und je nach der Verkehrslage sehr verschieden waren. »Am besten fährt man, wenn
man einen Groschen Arbeitslohn für zehn Stunden Arbeit berechnet« (Jauernig).
3. Kirchrechnungen 1496 - 1528 wie oben, Blatt 88 b, 98 b, 105 a, lila, 124a, 124b, 132b.
4. Ebenda, Blatt 98 a, 98b.
5. An unmittelbar für den Altar an Cranach geleisteten Zahlungen lassen sich in der
Kirchrechnung folgende Posten nachweisen:
Blatt 107 a 105 Schock
Blatt 108a 31 Schock 10 Groschen
Blatt 140 b 42 Schock
Sa.: 178 Schock 10 Groschen
Zu der Summe von 31 Schock 10 Groschen hat die Stadt 21 Schock 1 Groschen aus
ihrer Kasse hinzugezahlt, so daß die »Geschickten des Rats« auf dem Leipziger
Herbstmarkt Lukas Cranach 50 Rheinische Gulden aushändigen konnten (siehe
Seite 16 dieses Buches). Ob und wieviel die Stadt bei der Zahlung, die die Kirche
nach Seite 140 b dem Rat für die Tafeln entrichtete, zugelegt hat, das steht nicht fest.
Die Annahme einer solchen Ratszahlung ist jedoch durchaus am Platze, da sonst
nicht einzusehen wäre, weshalb die Kirche die Summe von 42 Schock nicht direkt an
Cranach gezahlt hat. Vielleicht handelt es sich bei dieser Zuzahlung wieder um eine
Abrundung auf 50 Gulden, so daß dann Lukas Cranach im Herbst 1511 als Voraus«
Zahlung 50 Gulden, am 23. J uni 1512 bei der Aufstellung des Altars als Hauptzahlung
100 Gulden und ein Jahr später als Restzahlung 50 Gulden bekommen hat.
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