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Hübner, Johann
Johann Hübners Kurtze Fragen aus der Neuen und Alten Geographie: bis auf gegenwärtige Zeit sorgfältig fortgesetzet, auch mit neuen Zusätzen vermehret, und durchgehends nach neuesten Zustand der politischen Welt verbessert. Nebst einer nützlichen Einleitung vor die Anfänger, und Vorrede von den besten Land-Charten — Regenspurg, Wien, 1755 [VD18 12255815]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29316#0812
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vsn Asien.

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<7>uidir.4, oder 'rrkkä O08 l>^?os, das ist das Land dsr
Sck-Merrzen, oi^ouo, rl.o8L8 , iikiok , wo»
von die zwey letzten unter der Insul orr.-^ liege«/
und andere mehr-
Wegen dieser Insuln haben sich die Spanier und
Portugiesen scharff gezancket, ob sie zu Osk, oder
XVeKir Indien gehören, biß nunmehro keine von bey»
den Nationen was daraus zu sprechen hat-
S, Die?^l1I^I??II>!1schea Insuln, Lat. IniulL?bilip-
pinD, liegen etwas weiterhuran, und haben den Na»
men von ?KNippo II. Könige in Spanien, unterdes-
sen Regierung sie von den Spaniern sind bezogen wor-
den.
Es sind ihrer mehr als 1002. beysammen, darun-
ter die Insul oder oben,
rind die Insul unten, die vornehm-
sten sind. Aus der ersten ist die Stadt so
einen Erz, Bischof hat und allwo der (Gouverneur
wohnet; auf der andern ist die Stadt -Ev^^o be-
findlich.
Vor diesem gehörten sie alle dem Könige in Spa-
nien. Doch nach diesem ist »mu^o und andere ab-
gefallen; ^m^aber und die meisten haben sie noch,
d- Die Insul l^0k(IVI08^ liegt drüber, und gehörte vor
diesem den Holländern, welche sonst eine Vestung, mit
Namen 8^8,01.4, darinne ausgesährt hatten. Doch
Z^n. 1661. sind sie vsn den Sinesischen See-Räubern
ausgejaget worden , und haben me wieder zur Besi-
tzung gelangen können.
xo. Die neuen ?I^lII..l??I^Ischeff Insuln liegen denen
alten gegen Morgen , und gehören auch denen Spa-
niern.
r Die M?0IMchen Insuln , oder das Land
I>lILl>l, lregt hinter China.
Es bestehet aus drey grossen Insuln, IXI?t50°
NI^, XieoeCl, oder undXIlVIO,
oder 8^IX0C!L : darunter die erste die gröste ist.
Es sind mehr als r'o. Könige daraus anjurress^n, doch
sie stehen alle mit einander unter dem grossen ^i?O
mischen Kaiser, welcher ein souveräner Herr über
das ganze Land ist, und seine Residenz in der grossen
Stadt MVO0 hat. Die andern grossen Staate
N u ssn-
 
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