VERKAUFS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, die
Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.
Die Zahlung hat innerhalb drei Tagen zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist die
Unterzeichnete berechtigt, den Verkauf zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen
Schadenersatz zu verlangen.
Gesteigert wird bis zu 100 RM. um mindestens 1 RM., über 100 RM. um mindestens
5 RM., über 1000 RM. um mindestens 10 RM.
Zur Zuschlagsumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 15 °/o erhoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augenblick
des Zuschlages befinden. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben,
sich vom Grade der Erhaltung des ihn interessierenden Gegenstandes zu überzeugen.
Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nidrt mehr berücksichtigt werden. Die
im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände werden
nicht gewährleistet, insbesondere nicht die Vollständigkeit einzelner Bücher und Werke.
Soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden, sind erhebliche Beschädigungen an-
gegeben.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen und zu
trennen und Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen, jedoch soll von der Reihenfolge
nur ausnahmsweise abgewichen werden.
Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die
Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los.
<Verfügung vom 1. Juli 1902.)
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie über-
nommen werden. Eventueller Transport der erstandenen Gegenstände hat ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen. Die Unterzeichnete übernimmt keinerlei
Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Anfragen, die Versteigerung betreffend, werden schnellstens beantwortet.
Erfüllungsort: Berlin.
Ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin-Schöneberg.
INTERNATIONALES
AUKTIONS -haus G. m. b. H.
BERLIN W 62 KURFÜRSTENSTRASSE 79 ECKE KEITHSTRASSE
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, die
Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.
Die Zahlung hat innerhalb drei Tagen zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist die
Unterzeichnete berechtigt, den Verkauf zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen
Schadenersatz zu verlangen.
Gesteigert wird bis zu 100 RM. um mindestens 1 RM., über 100 RM. um mindestens
5 RM., über 1000 RM. um mindestens 10 RM.
Zur Zuschlagsumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 15 °/o erhoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augenblick
des Zuschlages befinden. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben,
sich vom Grade der Erhaltung des ihn interessierenden Gegenstandes zu überzeugen.
Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nidrt mehr berücksichtigt werden. Die
im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände werden
nicht gewährleistet, insbesondere nicht die Vollständigkeit einzelner Bücher und Werke.
Soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden, sind erhebliche Beschädigungen an-
gegeben.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen und zu
trennen und Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen, jedoch soll von der Reihenfolge
nur ausnahmsweise abgewichen werden.
Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die
Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los.
<Verfügung vom 1. Juli 1902.)
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie über-
nommen werden. Eventueller Transport der erstandenen Gegenstände hat ausschließlich
auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen. Die Unterzeichnete übernimmt keinerlei
Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Anfragen, die Versteigerung betreffend, werden schnellstens beantwortet.
Erfüllungsort: Berlin.
Ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin-Schöneberg.
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BERLIN W 62 KURFÜRSTENSTRASSE 79 ECKE KEITHSTRASSE