VERKAUFS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehung-
preises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den
Käufer über.
Die Zahlung hat innerhalb drei Tagen zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist
ist die Unterzeichnete berechtigt, den Verkauf zu annullieren oder die er-
steigerten Stücke bei uns passender Gelegenheit zum Meistgebot zu ver-
steigern und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen.
Gesteigert wird bis zu 100 RM um mindestens 1 RM, über 100 RM um
mindestens 5 RM, über 1000 RM um mindestens 10 RM.
Zur Zuschlagsumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 15°/o erhoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich
im Augenblick des Zuschlags befinden. Durch die Besichtigung ist jeder-
mann Gelegenheit gegeben, sich vom Grade der Erhaltung des ihn
interessierenden Gegenstandes zu überzeugen.
Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt
werden. Die im Katalog enthaltenen Zuscbreibungen der zum Verkauf
gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet, insbesondere nicht die
Vollständigkeit einzelner Bücher und Werke. Soweit sie bei der Katalogi-
sierung bemerkt wurden, sind erhebliche Beschädigungen angegeben. Die
Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer
Beschädigung.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
und zu trennen und Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen.
Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung v. 1. Juli 1902.)
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine
Garantie übernommen werden. Eventueller Transport der entstandenen
Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu er-
folgen. Die Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle
Verluste oder Beschädigungen.
Anfragen, die Versteigerung betreffend, werden schnellstens beantwortet.
Erfüllungsort: Berlin.
Den Besuchern wird größte Vorsicht bei der Besichtigung empfohlen, da
jeder Besucher für den von ihm angerichteten Schaden zu haften hat.
INTERNATIONALES JG.M.B.H.
BERLIN W62, KURFÜRSTENSTRASSE 79, ECKE KEITHSTRASSE
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehung-
preises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den
Käufer über.
Die Zahlung hat innerhalb drei Tagen zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist
ist die Unterzeichnete berechtigt, den Verkauf zu annullieren oder die er-
steigerten Stücke bei uns passender Gelegenheit zum Meistgebot zu ver-
steigern und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen.
Gesteigert wird bis zu 100 RM um mindestens 1 RM, über 100 RM um
mindestens 5 RM, über 1000 RM um mindestens 10 RM.
Zur Zuschlagsumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 15°/o erhoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich
im Augenblick des Zuschlags befinden. Durch die Besichtigung ist jeder-
mann Gelegenheit gegeben, sich vom Grade der Erhaltung des ihn
interessierenden Gegenstandes zu überzeugen.
Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt
werden. Die im Katalog enthaltenen Zuscbreibungen der zum Verkauf
gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet, insbesondere nicht die
Vollständigkeit einzelner Bücher und Werke. Soweit sie bei der Katalogi-
sierung bemerkt wurden, sind erhebliche Beschädigungen angegeben. Die
Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer
Beschädigung.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
und zu trennen und Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen.
Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung v. 1. Juli 1902.)
Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine
Garantie übernommen werden. Eventueller Transport der entstandenen
Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu er-
folgen. Die Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle
Verluste oder Beschädigungen.
Anfragen, die Versteigerung betreffend, werden schnellstens beantwortet.
Erfüllungsort: Berlin.
Den Besuchern wird größte Vorsicht bei der Besichtigung empfohlen, da
jeder Besucher für den von ihm angerichteten Schaden zu haften hat.
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BERLIN W62, KURFÜRSTENSTRASSE 79, ECKE KEITHSTRASSE