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Hummer 12.

Internationale Sammler-Zeitung.

Seite 189.

Verfügung, das wir hier im Bilde wiedergeben. 6s ist eine Gedenk-
medaille auf die Eröffnung der k. k. priu. Kaiser Ferdinand Rord-
bahn in Wien (heute Teilstrecke der Österreichischen Staatsbahnen.)
Der Avers zeigt das Gebäude der Rordbahndirektion in Wien, wie



es 1837 ausgesehen hat. Die Umschrift lautet: A. P. Kaiser
Ferdinands Rordbahn Eröffnet 1857. Auf dem Revers gewahrt
man eine dampfende Eokomotive. Ringsherum stehen die Worte:
„Vim quis teneat Jungit Initio finem.“
(IRünzenfunde) Beim Abträgen der alten Kirche in Rot
Jannowiß bei Kuttenberg in Böhmen wurde ein Gefäß mit 1050
Stück kleiner Silbermünzen gefunden. Es sind sogenannte „schwarze
ITlünzen“ aus schlechtem Silber, welche zu Ende des 14. und Anfang
des 15. Jahrhunderts in Ungarn und in Bayern in Umlauf waren und
auch nach Böhmen gerieten. Rach einer IReldung des „Bukarester
Tagblatf“ fand ein Bauer in der Gemeinde Cremenarr'.-Flamanda
(Argesch) einen Topf, der 497 Silbermünzen aus der Zeit Trajans,
Hadrians, Domitians und Vespasians enthielt. Die münzen sehen
so aus, als ob sie erst vor kurzem die Präge verlassen hätten.
Der wertvolle Fund wurde dem nationalen JTluseum übergeben.

Philatelie.
(Briefmarken-Reuheiten.) Der Kongo-Staat hat die
bisherigen überdruckten Ausgaben durch neue Postwertzeichen
erseßt, die nun definitiven Charakter haben. Die Zeichnung ist die
alte geblieben. Inschrift: Congo-Bclge. Zweifarbendruck, w. P., gez. 15.
Brfm. 5 c. grün und schwarz.
10 c. karmin und schwarz.
15 c. olivgelb und schwarz.
25 c. blau und schwarz.
5o c. oliv und schwarz.
Von Bhopal liegen neue Dienstmarken zu ’/2 Anna (gelb-
grün), 1 Anna (karmin) und 2 Annas (blau) uor. Die Inschrift
lautet: „H. H. Begum’s Service-Bhopal State“, der Aufdruck „Service“.
Als postalische Kuriosität sei der oon der Handelskammer
in Amiens während des Posfstreiks verausgabte provisorische
10 Cents-fflarke erwähnt. „La Circue. Philaletique“ beschreibt die
marke folgendermaßen: 10 Cents grün auf Untergrund, gebildet
durch das Wappen uan Amiens in blaßblau. Von dieser marke
wurden zirka 50.000 Exemplare hergestellt und zum größten Teile
o rkauft.
(Ein Bruch des internationalen Übereinkommens.)
Italien überrascht die philatelistische Welt durch eine oliugraue
5 Centesimi-lRarke. Es bedeutet dies einen Bruch des internationalen
Übereinkommens, wornach die annähernd gleichen Werte überall
in derselben Farbe hergestellt werden sollen. Die 5 Cenfesimi-
marke müßte demgemäß wie beispielsweise die österreichische
5 Heller-IRarke grün sein.
(Eine eigentümliche Briefmarkengeschichte) macht
zur Zeit in England uiel oon sich reden. Bis zur Erlöschung
gewisser Bestimmungen der australischen Verfassung (im Jahre
1910) ist in jedem der sechs uerbündeten Staaten von Australien
die bereits uor dem Bündnis geschaffene Briefmarke mit dem Bilde
der uerstorbenen Königin Viktoria durch den Rational-General-
postmeister beibehalfen worden. Später soll dann eine Briefmarke
mit dem Bilde König Edwards hergesfellt werden. Ein Beamter
der englischen Post hat nun in der leßten Zeit die Verwendung
australischer Briefmarken mit dem Bilde der Königin Viktoria be-
anstandet. Ein Brief, der uon Australien nach England — an eine
londoner City-Firma — adressiert war, wurde vom betreffenden
Beamten als „nicht ordnungsgemäß frankiert“ befunden, da „die

Behörden keine marken mit dem Bilde der uerstorbenen Königin
annehmen könnten — sechs Jahre seien nämlich der längste hierfür
zulässige Zeitraum.“ Da eine solche eigentümliche Auslegung der
Postgeseße natürlich im Postoerkehre mit Australien die größte
Störung heruorrufen müßte, hat sich die australische Regierung
veranlaßt gesehen, diese Angelegenheit sofort in die Hand zu nehmen,
und augenblicklich findet über diese Affäre noch ein reger Tele-
gramm-Austausch zwischen den englischen und den australischen
Behörden statt.

U^rsctiieö^nes.
(Alte Kunst in Rom.) Ulan berichtet aus Rom: Die „Roma
sotterranea“ des rühmlich bekannten Katakombenforschers 1. B.
De Rossi, deren erster Band 1864 erschien, ist ein uon der ganzen
wissenschaftlichen Welt geschaßtes Werk. Im ersten Bande wurden
die Calixtus-Katakomben geschildert, im zweiten (1867) und im
dritten (1877) fand diese Schilderung ihre Fortseßung. Der Tod De
Rossis (1894) unterbrach die Weiterführung des Werks, das zunächst
das Coemeferium der Domitilla behandeln sollte. Im Jahr 1895
verfügte feo XIII., daß die Arbeit auf Grund des reichen hinter-
lassenen IRaferials durch die Schüler De Rossis, IRario Armellini,
Prof. Orazio lllarucchi, Henry Stevenson und den Bruder De Rossis,
Stefano, fortgeseßf werden solle. Aber uon diesen uier starben
alle bis auf JTlarucchi. Erst 1905 beschäftigte sich die päpstliche
Kommission für christliche Archäologie wieder mit der Sache und
beschloß, daß uon nun an jeder alte christliche Kirchhof in Rom in
einem Spezialband behandelt werden solle, der alle historischen
und kritischen Bemerkungen, die De Rossis Arbeiten so umfangreich
machten, unterlasse, also sich auf die Beschreibung beschränke.
Die Illustration des Kirchhofs der Domitilla kam oon Rechts wegen
lllarucchi zu, die der anderen wurde P. Giuseppe-Bonarenia 5 J.,
Baron Rudolph Kanzler und IRonsignor Joseph Wilpert übertragen.
JTlarucchi hat jeßt seine Aufgabe erfüllt und weist nach, daß das
coemeferium Domitillae auf die Familie des Kaisers Vespasian zu-
rückgeht, die in Flauius Clemens, dem Gemahl der Richte Vespasians,
einen christlichen lllärtyrer stellte.
iDie Ausstattung der Schlösser in Brüssel und
Caeken.) In den leßten Tagen berichtete die Presse wiederholt,
daß der König den Verkauf der Kunstgegenstände, welche die der
Krone gehörigen Schlösser in Brüssel und Caeken schmücken, fort-
seße und die Verkaufsabsichten des Königs sich auch auf die IRöbel
erstreckten leopold 11. steht in der Tat mit Pariser Geschäfts-
leuten zu diesem Zwecke in Unterhandlung. Eine Persönlichkeit,
die die Einrichtung und die Geschichte der beiden Schlösser gut
kennt, gibt in einem Brüsseler Blatt folgende Schilderung: „Es
handelt sich hier nicht, wie irrtümlich behauptet wurde, um alte
IRöbel uon hohem künstlerischem Werte. Bis zum Jahre 1830
dem Jahre der Aufrichtung des belgischen Königsthrones — ent-
hielt das Brüsseler Schloß nur das lllobiliar des ehemaligen Prä-
fekten der Dyle, und dieses war keineswegs luxuriös. Dagegen
war das Palais d’Orange, das heute das Palais des Academies ist,
mit prächtigen IRöbeln und wertvollen Gemälden ausgestattet. Rach
einem im Jahre 1837 getroffenen Abkommen wurde derjenige Teil
des Rlobiliars, der der königlichen Familie Hol ands als persönliches
Eigentum gehörte, nach dem Haag gebracht. Rach dem Tode des
Prinzen uon Oranien, der stark verschuldet war, wurde dessen
Rachlaß uersteigert, und der belgische Staat kaufte bei dieser Ver-
steigerung mehrere Gemälde, die heute im Brüsseler JRuseum sind.
Während der ganzen Regierungszeit leopold I. waren die könig-
lichen Schlösser nur sehr unzureichend möbliert und waren außer-
dem auch räumlich nicht uon der heutigen Bedeutung. So wurde
z. B. der große oon Ballat gebaute Ballsaal und der Flügel, den
man den „der fremden Herrscher“ nennt, erst unter Ceopold II.
gebaut. Als dieser im Jahre 1865 den Thron bestieg, nahm das
Parlament ein Geseß an, dessen erster Artikel die Höhe der Zioil-
liste für die Dauer seiner Regierungszeit festseßte und dessen
Artikel 2 bestimmte, d ß die königlichen Residenzen in Brüssel
und laeken dem Herrscher zur Verfügung gestellt würden und die
Zivilliste für ihre Unterhaltung und Ausstattung aufzukommen
hätte. Gleichzeitig verfügte der leßtere Artikel jedoch noch weiter,
daß dem König ein außerordentlicher und einmaliger Kredit uon
700.000 Franken gewährt werden solle. Damals kaufte der König
nicht alte IRöbel, sondern er bestellte bei einer großen Fabrik des
Faubourg 5t. Germain in Paris Rachbildungen alter IRöbel, die sehr
gut ausgeführt wurden und auch ziemlich teuer waren, aber natür-
lich doch nicht den Wert originaler Schöpfungen haften.“ - IRan
kann nun die Frage aufwerfen, ob und inwieweit der König das
I Recht hat, diese IRöbel, die aus den Rüffeln einer staatlichen Schen-
kung angeschafft wurden, zu ueräußern, da sie infolgedessen doch
eigentlich Staatseigentum sind. Wenn der vom König begonnene
Verkauf beendigt sein wird, werden dann noch souiel IRöbel übrig
sein, daß sie einen Wert uon 700.000 Franken darstellen? Diese
sehr heikeln Fragen machen es wahrscheinlich, daß nach dem Tode
des Königs Schwierigkeiten bei der Regelung der Hinterlassenschaft
eintreten werden. Die Prinzessin Tuise wird sicherlich ihre An-
 
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