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bestellt., üegen Krankheit konnte er nicht n^ch Böhmen rel+e
0a8 Dienstverhältnis wurde ^^ r am 26.11.14^2 dahingehend.
ge ändert, daß er fortan nur noch innerh^b der t&at Dienet
zu leisten verpflichtet sei(3o).

So wie die anderen Rahmenverträge haben auch die beiden
letzten Dienstverträge der Wormser Geschichte sine Sühne
zum unmittelbaren Anlaß •
Am 18. Jimi 1440 versöhnte sich der Kat mit Glas Blick von
Lichtenberg. Dieser räumt der Stadt seinen Anteil an den
Schlössern Ullstein, Wartenberg und Monfort au offenen Häu-
sern ein. Auf Aufforderung will er mit vier, fünf oder
sechs Pferden und Knechten gegen 6 Schilling heller dienen*
Der besoldete stadtdienet beginnt, sobald er Dir die Stadt
von seiner Wohnung wegreitet und währt, bis er die Stadt,
wieder verlaeeen hat. Er muß gegen jedermann außer die
Pfalzgrafen, Grafen von Deiningen u^d Sponheim und . andere
ohne sein oder seiner Erben Schaden dlenen(31).
Und d^r Edelknecht Peter Ring von ^rnehelm schließt am 15.
Februar 1443 mit der Stadt eine Bühne und verpflichtet sich
eidlich, aal Anforderung tag und Nacht mit elne^ knecht,
Zwei Pferden und einer Glave gegen ^inen Sold von 12 Schil-
ling Heller oder mit einem Einspänner für 6 Schilling Kel-
ler Dienet zu lelaten(32).

Feste Bindung durch Einbürgerung.
Nach der Niederlage der Städte bei Döffingen am 27. August
1,88 ging es mit der Pacht d^r stedtebände schnell bergab
03)* Ih ihren Bündeln mit den Herren hatten eie den kür-
zeren gezogen; die weitgespannten Bändnicay ste&e bewähr-
ten sich nicht, so war auch ^orma auf seine eigene Kraft
^r c^^u^^rfen. U^ dis ei^ane stärke zu 6^rf Ährleisten oder
womöglich zu steigern, wurde es für die S^adt eine Notwen-
digkeit, sich zuverlässiger Krlegaleute zu versichern, die
ahch tatsächlich jederzeit zur Verfügung standen.
Man war schon vorher den weg der Rahmenverträge gegangen.
Doch auf die mächtigen Herren war kein Verlaße,4). Besser
bewährten sich die Abmachungen, durch die man ortaadsässi-'
ga Ritter, wie Heinrich Kämmerer, an die Stadt band. Da man
sich die dauernde Dienstverpflichtung auswärtiger Adeli-
ger aus finanziellen Gründen nicht leisten konnte und da
Rahmenverträge sich häufig als wertlos erwiesen, ging der
Rat dazu über, auf dem Wege, dar mit der Verpflichtung des
Heinrich Kämmerer elnguieftet worden war, fortzuf^hren.
Unter Verzicht auf die recht zweifelhafte tillfr der Aus-
söldner begnügte man sich mit dem zwar weniger wertvollen
dafür aber sichereren Beistand geringerer Edelleute und
suchte eie gegen einen mäßigen dah reasold elnzubü rgern und
in der Stadt seßhaft zu machen.
Als Beispiel sei der Vertrag mit dem Ritter Johann von Jef-
tenberg vom 21. Februar 1393 ungezogen*
Er verpflichtete sich, auf Lebenszeit in der Stadt seßhaft
und wohnhaft zu sein, auf seine Kosten ein Pferd zu hal ten,
auf die Kosten der Stadt auf deren Tage zu reitefend ihr
als 'Rat zu dienen. Ihm wird ein Jahreai^hält von 'SO Gul-
den und s ^ ner Frau eine ^itwenpension von 50 bilden zu-.
gesichert* Auf sein Ersuchen soll der Rat Ihm ein oder -
 
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