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Isele, Heribert
Das Wehrwesen der Stadt Worms von den Anfängen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts — 1950

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https://doi.org/10.11588/diglit.75355#0136
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atüdte a&r. Die Aktionen der ^ttiate bünde lassen »ich d^hor
als eine kollektive Wahrnehmung der Qtfeatigungs&iaprä^
der einzeln® Mitglieder auffassen-
^ der ätr ^^nr^ub ein allgemeines ererbe des ^dals ^war
(32), Ist e- sohne praktische Bedeutimg, zwischen dem Wune
sehe der Städte Rieh Beseitigung der Burgen, der allgemein
nen militärischen rwägungen entsprang, rund dem besonderen
Anliegen der ^andfriedanaelnungen, die nur die Brechung dal
Wautaezter zum Ziele hatten, zu unterscheiden.

§ 31 Die ^erbu^ von ätätzpunhten in d^r,^xebun^ der

eie ^aCnähmen, die ule icherang des engeren und weiteren
^estungdvorfeides durch die Zerstörung der ^ehranlagen au
erreichen suchten, tr&en eio^n negativen ^h^rukter. Sie
sollten eine ^stzetzung feindlicher Kräfte in St^ritnähe
unmöglich ^^chen.
Die Entfestigung daa Vorfeldes wird ergänzt durch die Ere
Werbung mllltiriaca&r Stützpunkte in der Umgegend.

im Oggenauts zur negativen ioherung des Vorfeldes konnten
diese positiven ^aSn&hmen n^ban der Verteidigung auch of-
fensiven Zielen uisaen.

Stützpunkte liegen sich entweder durh daß Zugeständnis
der Offntmg(33) oder durch die rworbting von Jurgen oder
Anteilen an Ganeruange^atnschaften gewinnen.
Die Erwerbung de$ Kfinangsrecht&B.
^s sind uns eine äelha von Verträgen überliefert, die ent-
^auer ^ueechliedlich der .^#ät \ormßfr ©der Bünden und Bl-
nungea, da ;en Wörme ungehörte, die militärische Benutzung
von Bürgen und ächlBssem einrä^ratun(34).
Zum eratan Sale hören wir von einem öffnungsverepreohen im
J^h^re 13/2. ..m 3.6. dieses J&. ree hate der Landfriedens bm
deu der ^rzbischol von :in^nz und die Ktäcte 'traßburg,
Sainz, Korms, Speyer und Oppenheim sngehörten, die Raugrft
fen und einen weiteren Edelknecht gezwungen, auf nien
schaden, der ihnen auf Grund des Landfriedens zugefügt weh
den w^r, su verdienten, weiterhin malten sieh die gen^nnta^
verpflichten, den Mitgliedern des Lanüfrleä^no bundea älle^
ihre lasten zu offnen und dafür z^sorgen, Jab äleeelben— -
in gute^ K^sta^de gehalten waräen(35).
^lu Vertrag, vom 14.7.1326 sieht eine Kffnudg zugunsten" ddf
Stadt ^.orm^ nur für eiran be ^tlrraten Zweck vor: In plner
Fehde hätte ^orma einen Kitter gefahren genommen, dessen -
freunde verbürgten sich fr sein ^chlverhul tan und gelobten
für den Fall, d^ö r &&in rriedenaverapreo ^n nicht halte,.
^Ihra Burgen ä&ndecK und ^tein(36) der Jt&dt zur Verfolgung1
des eidbrüchigen zur Verfügung zu &tellen(37).
Der L^räfriede^sbund, der schon 1322 die ti&ugref en gefügig
 
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