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Jahrbuch für den Zeichen- und Kunstunterricht — 4.1909

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Heft 1
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Vereine. Versammlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.74114#0052
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36 Internationale Vereinigung zur Förderung des Zeichenunterrichts.

Amerika und Frankreich erhält, notwendig, weil auch das Ausland Kenntnis nehmen
soll von den energischen und erfolgreichen Arbeiten auf diesem Gebiet in den
deutschen Staaten.
2. Zur Aufmunterung und Durchführung der Beteiligung sollen kleine Organi-
sationsausschüsse in den größeren Staaten Deutschlands und in Hamburg gebildet
werden.
3. Die Beteiligung soll sowohl durch Abordnung Sachverständiger, als auch
durch eine kleine Ausstellung, die sich aber nur auf neue Versuche und hervor-
ragende Leistungen beschränkt, ins Werk gesetzt werden. Die Ausstellung umfaßt
eine repräsentative Hauptabteilung sowie bemerkenswerte Einzeluntersuchungen in
entsprechenden Nebenabteilungen.
4. Die repräsentative eigentliche Ausstellung soll an charakteristischen und
guten Beispielen „wie sie unter gewöhnlichen Umständen entstehen", die Ent-
wickelung des Zeichen- und Kunstunterrichtes als Mittel der allgemeinen Erziehung
zeigen. (Arbeiten aus Material (Handfertigkeit) sollen in ihrer Entwickelung vom
Kindergarten über die Volksschule hinweg bis zur Hochschule gezeigt werden.)
Diese Ausstellung umfaßt
a) Muster eines deutschen Kindergartens, z. B. Pestalozzi-Fröbelhaus, Berlin.
b) Typen des Zeichen- und Handfertigkeitsunterrichtes an Volks- und Mittel-
(höheren)Schulen, (nach den Vorschlägen einzelner Landeskomitees).
c) Einen Typus des Zeichen- und Handfertigkeitsunterrichtes an der Fortbildungs-
schule, z. B. München.
d) Einige hervorragende Klassen von Kunstgewerbeschulen (nach den Vor-
schlägen einzelner Landeskomitees).
e) Einige hervorragende Fachschulen (nach Vorschlägen einzelner Landes-
komitees).
f) Einige Akademieklassen (nach den Bestimmungen der Landeskomitees).
g) Einige Proben von technischen Hochschulen (z. B. Danzig).
h) Ausbildung der Zeichenlehrer. (Berlin, Dresden.)
5. In besonderen Nebenabteilungen können hervorragende neue Versuche und
Ergebnisse von einzelnen Personen, Städten, Staaten oder Privatanstalten vor-
geführt werden.
6. Die ganze Ausstellung soll höchstens 10 Säle ä 60 qm, also eine Bodenfläche
von etwa 600 qm und damit eine Wandfläche von 400 qm umfassen. Als Aus-
stellungsobjekte sind nur kleine Gegenstände und Zeichnungen, bezw. Malereien
von mäßiger Größe zu wählen. Sie sind auf Kartons zu befestigen. Gemäß den
Vorschriften des British Executive Committee haben die Kartons ein Querformat
von 50 : 70 zu erhalten. Dabei darf das größte Querformat der Zeichnungen die
Dimensionen 45: 65 nicht übersteigen. Klassenarbeiten erhalten braunen, vor-
geschrittene Einzelarbeiten weißen oder farbigen (nicht braunen) Karton.
7. Alle Ausstellungsobjekte bezw. Kartons erhalten eine Aufschrift in deutscher,
englischer und französischer Sprache mit kurzen Erläuterungen. Die Aufschrift
muß Ziel und Zweck der Arbeit angeben und die Bedingungen, unter welchen die
Arbeit erzeugt wurde.
8. Die von den verschiedenen Landesausschüssen ausgewählten Arbeiten sind
bis spätestens 15. Dezember dem Ausstellungsausschuß in Berlin, Bibliothek des
Kunstgewerbemuseums, zur Entscheidung über die Zulassung zur Ausstellung zu-
zusenden. Der Ausschuß besteht aus Direktor Bruno Paul, Geh. Regierungsrat
Muthesius, Präsident der K. Akademie der Künste, Professor Kampf, Professor
Dr. Pallat, Direktor Dr. Jessen, sämtlich in Berlin. Außerdem: Professor Groß,
Dresden, Schulrat Dr. Kerschensteiner, München, Seminaroberlehrer Elssner,
Dresden, C. Götze, Hamburg.
9. Mit der künstlerischen Anordnung der Ausstellung sollen ein Vertreter in
London oder 2 deutsche Delegierte betraut werden.
10. Die Möglichkeit der Ausstellung hängt davon ab, ob die einzelnen deutschen
Regierungen Mittel zur Verfügung stellen. Die nötige Gesamtsumme wird sich
auf etwa 5000 Mk. belaufen. Von denjenigen Staaten, welche sich mit ihren Schulen
 
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