IX
BERICHT ÜBER DIE WIRKSAMKEIT
DER
K. K. CENTRAL-COMMISSION ZUR ERFORSCHUNG UND ERHALTUNG DER BAUDENKMALE
IN DER PERIODE VOM 1. OCTOBER 1859 BIS ENDE SEPTEMBER 1860.
Wirksamkeit der k. k. Central-Commission.
Durch die im August 1859 Allerhöchst angeordnete Auflösung des Ministeriums für Handel,
Gewerbe und öffentliche Bauten erlitt auch die Stellung der k. k. Central-Commission für
Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale eine wesentliche Veränderung. In Folge aller-
höchster Entschliessung vom 7. September 1859 wurde dieses kaiserliche Institut dem
Ministerium für Cultus u nd U n terri cht untergeordnet, dessen Chef, Se. Excellenz
der Herr Minister Graf Leo Thun, demselben bei diesem Anlasse seinen kräftigsten Schutz
und seine lebhafteste Theilnahme zusicherte.
In Betreff der Übernahme der Geschäfte der k. k. Central-Commission an das Ministerium
für Cultus und Unterricht wurden sogleich die nöthigen Verfügungen getroffen. Seine Excellenz
der Herr Minister richtete mit Schreiben vom 2. November an den bisherigen Präses und
k. k. Sectionschef, Seine Excellenz Karl Freiherrn von Czoernig, die Einladung, der k. k.
Central-Commission, welche unter seiner Einflussnahme so erfreuliche Erfolge errungen habe,
seine bisherige leitende Mitwirkung auch ferner nicht zu entziehen; zugleich enthielt dieses
Schreiben die Mittheilung, dass sich Seine Excellenz der Herr Minister an das k. k. Finanz-
ministerium um die Ausscheidung der für diese Commission pro 1860 angesetzten Dotation
und um Übertragung derselben in das Budget des Unterrichtsministeriums gewendet habe,
dass ferner die Geschäfte der k. k. Central-Commission bezüglich ihrer äusseren Behandlung
von dem Präsidium dieses Ministeriums besorgt, die Sammlungen in der Präsidialkanzlei auf-
bewahrt und die Sitzungen der Central-Commission von nun an in den Räumlichkeiten des
Ministeriums abgehalten werden.
Aus Anlass der Aufhebung des Handelsministeriums und der Übernahme der k. k. Central-
Commission in den Eessort des Ministeriums für Cultus und Unterricht hatten sich aber auch
wesentlich die Personalverhältnisse dieser Commission geändert.
Nach §. 2 der Instruction bestand dieselbe ursprünglich aus dem Sectionschef der Bau-
section des Handelsministeriums, welcher den Vorsitz zu führen berufen war, und aus dem
Centr.-Comm. für Baudenkmale. V.
BERICHT ÜBER DIE WIRKSAMKEIT
DER
K. K. CENTRAL-COMMISSION ZUR ERFORSCHUNG UND ERHALTUNG DER BAUDENKMALE
IN DER PERIODE VOM 1. OCTOBER 1859 BIS ENDE SEPTEMBER 1860.
Wirksamkeit der k. k. Central-Commission.
Durch die im August 1859 Allerhöchst angeordnete Auflösung des Ministeriums für Handel,
Gewerbe und öffentliche Bauten erlitt auch die Stellung der k. k. Central-Commission für
Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale eine wesentliche Veränderung. In Folge aller-
höchster Entschliessung vom 7. September 1859 wurde dieses kaiserliche Institut dem
Ministerium für Cultus u nd U n terri cht untergeordnet, dessen Chef, Se. Excellenz
der Herr Minister Graf Leo Thun, demselben bei diesem Anlasse seinen kräftigsten Schutz
und seine lebhafteste Theilnahme zusicherte.
In Betreff der Übernahme der Geschäfte der k. k. Central-Commission an das Ministerium
für Cultus und Unterricht wurden sogleich die nöthigen Verfügungen getroffen. Seine Excellenz
der Herr Minister richtete mit Schreiben vom 2. November an den bisherigen Präses und
k. k. Sectionschef, Seine Excellenz Karl Freiherrn von Czoernig, die Einladung, der k. k.
Central-Commission, welche unter seiner Einflussnahme so erfreuliche Erfolge errungen habe,
seine bisherige leitende Mitwirkung auch ferner nicht zu entziehen; zugleich enthielt dieses
Schreiben die Mittheilung, dass sich Seine Excellenz der Herr Minister an das k. k. Finanz-
ministerium um die Ausscheidung der für diese Commission pro 1860 angesetzten Dotation
und um Übertragung derselben in das Budget des Unterrichtsministeriums gewendet habe,
dass ferner die Geschäfte der k. k. Central-Commission bezüglich ihrer äusseren Behandlung
von dem Präsidium dieses Ministeriums besorgt, die Sammlungen in der Präsidialkanzlei auf-
bewahrt und die Sitzungen der Central-Commission von nun an in den Räumlichkeiten des
Ministeriums abgehalten werden.
Aus Anlass der Aufhebung des Handelsministeriums und der Übernahme der k. k. Central-
Commission in den Eessort des Ministeriums für Cultus und Unterricht hatten sich aber auch
wesentlich die Personalverhältnisse dieser Commission geändert.
Nach §. 2 der Instruction bestand dieselbe ursprünglich aus dem Sectionschef der Bau-
section des Handelsministeriums, welcher den Vorsitz zu führen berufen war, und aus dem
Centr.-Comm. für Baudenkmale. V.