Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Österreich / Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale [Editor]
Jahrbuch der K.K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale: periodical — 5.1861

DOI issue:
Bericht über die Wirksamkeit der k. k. Central-Commisiion in der Periode vom 1. October 1859 bis Ende September 1860
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.47653#0017
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Bericht.

XIII

dazu geeignet und macht gleichwohl mit seinen Rundbogen-Triforien, den schönen Licht-
gaden und seinen grossartigen Höhenverhältnissen einen sehr würdevollen Eindruck und hat
seine eigene Berechtigung. — In Fällen wie der vorliegende ist es Aufgabe der Restau-
ration, das Bestehende wo möglich zu erhalten und glücklich zu verbinden, nicht aber die
verschiedene Stylepochen repräsentirenden Bautheile der grösseren Styleinheit zu opfern.
Hiernach wäre das Constructionsprincip des Oktogons nur auf jenen T’heil des Langschiffes
auszudehnen, welcher unmittelbar an dieses Oktogon sich anschliesst und durch das Querschiff
seinen Abschluss erreicht. Dagegen wäre nicht nur das Querschiff selbst seiner ursprünglichen
Anlage entsprechend herzustellen, sondern auch der an dasselbe sich schliessende vordere
Theil des Langschiffes im normännischen Style zu vollenden. Dieser letztere Bau müsste
jedoch des Kostenpunktes wegen erst später begonnen werden. Die Ausführung der Restau-
ration nach den vorstehenden Vorschlägen würde aber überdies bei weitem billiger zu stehen
kommen, weil dann der ganze vordere Theil des Langschiffes, so wie das Querschiff blos mit
einer stylgemässen Holzdecke abgeschlossen würde, während der nach dem vorliegenden Pro-
jecte beantragte Gewölbbau des ganzen Langschiffes überaus kostspielig wäre. Bezüglich der
Strebebögen des oktogonen Baues ist zu bemerken, dass dieselben weder constructiv noch
ästhetisch von grossem Werthe sind und lieber durch schief aufsteigende Aufmauerungen
oder besser angeordnete Strebebögen, die dem Schub des Mittelgewölbes widerstehen würden,
zu ersetzen sind.“
Das von dem Ober-Ingenieur Bergmann verfasste Project für die Wiederh er Stel-
lung der abgebrannten Kuppel und Bedachung des Salzburger Domes wurde in der
Voraussetzung, dass der Projectant die äussere Configuration der Kuppel sammt Laterne
nach ihrem früheren Bestände genau ermittelt hat, gutgeheissen. Nur sprach sich die
k. k. Central-Commission in Übereinstimmung mit der Äusserung ihres Commissionsmitglie-
des Professor van der Nüll gegen die Anbringung der von Bergmann anstatt des bisheri-
gen Mittelfrontons aus Ersparungsrücksichten beantragten niedern Attica aus, weil dieselbe
nicht wfie das zwischen den Thurmmassen emporragende Fronton mit diesen in einem gewissen
Zusammenhänge stehen würde.
Der hochwürdigste Erzbischof von Kalo cs a übersandte der k. k. Central - Commission
mehrere in der Nähe seiner Residenz bei dem Ausheben des Grundes zu einem Hause mitten
auf der Puszta ausgegrabene Schmuckgegenstände, bestehend in zwei goldenen
Armbändern mit Schrauben zum Schliessen versehen, zwei zierlichen Halsketten, einer mas-
siven Schnalle aus Gold, mehreren Finger- und Ohrringen und einer grossen silbernen
Fibula, sämmtlich mit Granaten besetzt, mit dem Ersuchen, den archäologischen Werth
dieser Funde zu bestimmen. Das Commissionsmitglied Regierungsrath J. Arneth bemerkte
hierüber, dass er, aus ähnlichen Funden am südlichen Abhange der Karpathen schliessend,
diese Schmuckstücke der Zeit der byzantinischen Kaiser Valentinian und Valens, also der
Mitte des vierten Jahrhunderts nach Christi Geburt zuschreibe, dass die Gräber, in denen
dieselben vorgefunden wurden, wohl in den Verheerungszügen Attilas in Vergessenheit
gerathen sein mögen. Ein vom Regierungsrathe J. Arneth über diese Funde verfasster und
reich illustrirter Aufsatz wurde in den „Mittheilungen“ veröffentlicht.
Eine Mittheilung Sr. Excellenz des Herrn Statthalters von Böhmen, dass der Recurs des
Adalbert Zaruba gegen die verweigerte Bewilligung zur Demolirung des sogenannten
Budweiser Thores in Brachatic mit dem Beschlüsse der Statthalterei vom 12. Jänner zurück-
 
Annotationen