Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Jolly, Julius
Recht und Sitte: einschliesslich der einheimischen Litteratur — Strassburg, 1896

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.23228#0123
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
4- Vergehen, Bussen und Strafen.

4. VERGEHEN, BÜSSEN UND STRAFEN.

§ 36. Religiöse Vergehungen. Die Ausdrücke für den allgemeinen
Begriff »Verbrechen, Vergehen« sind sehr zahlreich, aber meist religiöser Natur,
ich erwähne beispielsweise agha, ägas, enas, päpa, päpman »Übel, Sünde«,
asubha, kalmam, panka, mala »Schmutz, Sünde«, adharma »Unrecht«, kilbisa,
dosa, dusta »Verfehlung, Vergehen«, unmärga »Abweg«, Mmsä, aparädka,
apakära »Verletzung, Vergehen«, atikrama, dharmavy atikrama, apacara, dus-
krta, vikarman, vikrta »Übertretung, Übelthat«, pata?iiya, samkarlkarana,
jätibhramsakara, pätaka nebst den Ableitungen atipätaka, mahäpätaka, ann-
pätaka, upapätaka »zum Verlust der Kaste führendes Verbrechen«. Die letzte
Gruppe von Ausdrücken ist besonders wichtig, da sie den engen Zusammen-
hang des Criminalrechts mit dem Kastenwesen zeigt. Die unbussfertigen Sün-
der und diejenigen, deren Verbrechen überhaupt unsühnbar ist, kommen nicht
nur in die Hölle und haben später schlimme Wiedergeburten durchzumachen,
sondern sie werden auch aus der Kaste gestossen. Auf dem Gesichtspunkt, '
ob die Wiederaufnahme in die Kaste leichter oder schwerer oder gar nicht
durch Vollziehung gewisser Bussen zu erlangen ist, beruhen die systematischen
Zusammenstellungen der Verbrechen in den Smrtis, von denen diejenige bei
Vi. 33—42 als die vollständigste hier Platz finden mag. 1) Todsünden (atz- i
pätaka), nämlich unerlaubter Umgang mit der Mutter, Tochter oder S.chwieger- jl
tochter; 2) schwere Sünden (makäpätaka), nämlich Brahmanenmord, Genuss
geistiger Getränke (surä), Diebstahl von Gold, das einem Brahmanen gehört,
unerlaubter Umgang mit der Frau eines Lehrers (guru), Verkehr mit solchen,
die eines dieser Verbrechen begangen haben; 3) einer schweren Sünde gleich-
kommende Verbrechen (anupätaka), und zwar gleichen dem Brahmanenmord:
der Mord eines gerade mit einem Opfer beschäftigten Ksatriya oder Vaisya,
einer menstruirenden, oder eben erst menstruirt habenden oder schwangeren
Frau, eines Embryo, dessen Geschlecht noch nicht unterscheidbar ist, oder
eines Schutzflehenden; dem Genuss von Spirituosen gleichen: falsches Zeugnis
und Mord eines Freundes; dem Gokldiebstahl gleichen: die Usurpation von
Land, das einem Brahmanen gehört und die Unterschlagung von anvertrautem
Gut; dem unerlaubten Umgang mit der Frau eines Lehrers gleichen: Umgang
mit der Frau eines Vatersbruders, eines Grossvaters mütterlicherseits, eines
Schwiegervaters, eines Königs u. a. Inceste; 4) kleinere Sünden (upapätaka),
nämlich lügnerisches Prahlen, Denunciation beim König, falsche Beschuldigungen
gegen einen Lehrer, Schmähung oder Vergessen des Veda, böswilliges Ver-
lassen der Eltern, des Sohns, der Gattin oder des heiligen Feuers, Genuss
verbotener Nahrung, Wegnahme fremden Eigentums, Ehebruch, Opfern für
Unwürdige, unerlaubter Erwerb, Annahme verbotener Geschenke, Tötung eines
Ksatriya, Vaisya, Südra oder einer Kuh, Verkauf verbotener Waare, Verhei-
ratung eines jüngeren Bruders vor dem älteren, sowie jede Mitwirkung bei
diesem Vergehen, die Lebensweise eines Ausgestossenen (vrätya), Lehren und 1
Lernen des Veda um Lohn, die Arbeit in Bergwerken, die Anfertigung grosser I
Maschinen, Beschädigung von Bäumen oder Pflanzen, Gewinnung_des Lebens- \
Unterhalts durch die.. Gattin, Zauberei, Gewalttätigkeit, Vernachlässigung des /
Opferns, Vedastudiums u. a. religiöser Pflichten, das Lesen schlechter Bücher,
Atheismus, das Gewerbe eines Tänzers oder Sängers, Verkehr mit Frauen, die
geistige Getränke geniessen; 5) Vergehen, die Ausstossung aus der Kaste zur
Folge haben (jätibhramsakara), nämlich Verletzung eines Brahmanen, das
Riechen an ekelerregenden Dingen und geistigen Getränken, Unredlichkeit,
verbotener Umgang mit Tieren oder Männern; 6) Vergehen, die den Thäter

8*
 
Annotationen