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Journal für Fabrik, Manufaktur, Handlung, Kunst und Mode — 13.1797

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September
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https://doi.org/10.11588/diglit.44777#0185
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vottheilhaft oder nachtheilig? i6z
konventionellen Werths des Goldes und Silbers angenomme-
nen Satze nähert; und man kann eigentlich nicht sagen, der
Staat verliert dabei im Handel mit dem Auslände, weil er
für sein Geld das Waaren-Quantum erhalt, welches er nach
dem wirklichen Werths desselben haben muß; und mehr muß
er nicht haben, als was das in der Münze enthaltene Gold
oder Silber betragt. Das geht hingegen verloren, daß die
Münzkosten, welche zur Erleichterung der Cirkulation im
Lande auf die schlechte Münze verwendet worden, verschleu-
dert werden. Der Fremde kann nämlich diese Münze in sei-
nem Lande im allgemeinen Umsatz oder Verkehr nicht gebrau-
chen. Es hat dieselbe also keinen Werth für ihn, außer in so
weit sie das bestimmte Quantum Gold oder Silber enthält,
wofür er sie genommen hat; sie wird also umgeschmolzen,
um das Metall zur desto freiem Disposition daraus zu ge-
winnen.
Ein Land, welches mit dem Auslände handelt, und viel
von Fremden kauft, was es, im Mangel von Ausfuhrpro-
dukten, mit baarem Gelds bezahlen muß, macht also ganz und
gar nicht von einer klugen Oekonomie Gebrauch, wenn eS
schlechte Münze ausgiebt. Diese kommt nämlich nicht wieder
ins Land zurück, und die Münzunkosten werden, ohne Nu-
tzen, dem Staate zur Bedrückung auch nur vermehrt.
Ein Staat, welcher Zettelbanken errichtet und Zettel
ausgiebt, welche ein gewisses Quantum von der kurranten
Landesmünze vorstellen sollen, legt in diesen Zetteln entweder
mehr oder weniger Silber nieder, als die Münze, welche sie
repräsentiren, enthält. Die Zettel erhalten also beinahe
dasselbige Verhältniß zu der ausländischen Münze, welches
die inländische Geldmasse hat, die sie repräsentiren. Der
Ausländer, welcher sie annimmt- berechnet ihren Werth, im
Ver-
 
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