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^chulausflug in Bayern ViUldalä Krain (München)

„Dieses schöne Stück von Gott geschaffener Heimaterde mahnt uns daran, daff wir stets zum Vaterland

Urlaubsexzeffe

In letzter Zeit sind leider trübende Differenzen
zwischen Nord- und Süddeutschland vorgekom-
men. Um so erfreulicher ist die brüderliche
Übereinstimmung, mit der der preußische und
der bayrische Kultusminister Lehrern den Ur-
laub zur Teilnahme an den Lehrertagen ver-
weigerten.

Diese Maßregel wird hoffentlich nicht ver-
einzelt bleiben. Die Lehrer haben bisher in
ausschweifender Weise Urlaub genommen; es
ist dringend notwendig, daß sie ab und zu ihre
Zeit dem Amte widmen. Die Kultusminister
Preußens und Bayerns werden deshalb folgendes
befehlen:

1. Verheiratungen der Lehrer, durch die sie
gewöhnlich von ihren Amtsgeschäften abgezogen
werden, sind tunlichst zu vermeiden. Soweit
dies nicht angängig ist, sind die Heiraten auf
Sonntage und andere schulfreie Tage zu verlegen.

2. Erkrankungen des Lehrers und seiner
Familie sind überflüssig, denn die Gehalts- und
Wohnungsverhältnisse der Lehrer sind jetzt der-
art, daß sie alle ihre Bedürfnisse befriedigen
und ihre Gesundheit dem Amte erhalten können.
Jede Erkrankung wird deshalb auf eine Schuld
des Lehrers oder seiner Familie zurückgeführt
werden müssen. Krankheiten sind also künftig
kein Grund zum Urlaub.

3. Todesfälle in der Familie regen den Lehrer
gewöhnlich so auf, daß seine Arbeitsfreudigkeit
und Dienstfähigkeit leidet. Derartige Todesfälle
sind deshalb ohne Erlaubnis der Vorgesetzten
Dienstbehörde vor der Pensionierung des Lehrers
unzulässig.

Khedive

und zunr Zentrum halten sollen!"
Vom Homeren

Kaum eine Spur hat man in der Nacht
vom 18. zum 19. Mai von dem Kometen gesehen;
die Sehnsucht fast aller Fernrohre blieb unge-
stillt. Er hat fast alle Erwartungen und Voraus-
berechnungen enttäuscht. — Jetzt wird bekannt,
warum der Komet sich nicht blicken ließ. Er hat
seine ursprünglichen Reisedispositionen geändert,
weil Gabriele d'Annunzio in der Nacht zum
19. Mai und den folgenden Nächten in Arbeits-
stimmung war und der rücksichtsvolle Komet
ihm durch die mit seinem Erscheinen verbundene
Unruhe die Stimmung nicht verderben wollte.

*

Wenn man den Kometen auch nicht gesehen
hat, so hat man seine Einwirkungen doch an
mehreren Stellen deutlich wahrgenommen. Unter
seinem Einfluß hat sich z. B. in der national-
liberalen Partei ein erhebliches Schwanken
gezeigt. *

Auch auf den elektrischen Draht übte der
Komet einen bemerkenswerten Einfluß aus.
Nach einer statistischen Berechnung wurde in
der Nacht vom 18. zum 19. Mai in 97,58 °/o
der Zeitungstelegramme gelogen, während der
Nachtdurchschnitt der telegraphischen Enten nur
92,77 °/o beträgt. ^

Sowie der Magnet das Eisen anzieht, so
hat der Komet im östlichen Europa eine neue,
den Physikern bisher unbekannte Anziehungs-
kraft auf Gold, Silber und Papier ausgeübt.
Denn die nach seinem Erscheinen in Rußland
stattgefundenen staatlichen Revisionen fanden
sämtliche Kassen leer. Fi-ido

Unberührtheit

Das „Katholische Wochenblatt für den Mosel-
krampen" veröffentlicht eine Polizeiverordnung
über das Umherlaufen der Hunde, in der es
heißt:

„Durch die vorstehende Verordnung werden
die, den gleichen Gegenstand betreffenden älteren
landesherrlichen Verordnungen nicht berührt,
insbesondere nicht:

a) die Verordnung des General-Gouverneurs
vom Nieder- und Mittelrhein vom 18.August 1814,

b) § 7 der Trier'schen Verordnung vom
8. Juli 1768,

c) § 53 und 54 der Verordnung für das
vormals Nassau Weilburgische Iustizamt Atzbach
vom Jahre 1749,

ä) die für die ehemalige Grafschaft Solms-
Braunfels erlassene Verordnung vom 18. März
1754,

e) die für das Gebiet der vormaligen freien
Reichsstadt Wetzlar ergangene Verordnung vom
20. Juni 1803."

Unter diesen „nicht berührten" Gesetzen ist
ein wichtiges, ja heiliges Gesetz vergessen worden.
Es handelt sich um Vorschriften, die nachweislich
von je sowohl im Bezirk der ehemaligen Graf-
schaft Solms-Braunfels als auch des vormals
Nassau-Weilburgischen Iustizamts Atzbach ge-
golten haben und niemals aufgehoben worden
sind, — um die bekannten Vorschriften der
5 Bücher Mosis, die durch die Polizeiverordnung
über das Umherlaufen der Hunde nicht berührt
worden sind. Daß man grade sie vergessen hat,
ist ein Beweis für die Verrohung und die Sitten-
verderbnis des 20. Jahrhunderts!

Max
Register
Max: Unberührtheit
Frido: Vom Kometen
Willibald Krain: Schulausflug in Bayern
Khedive: Urlaubsexzesse
 
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