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Junge, Friedrich
Syntax der mittelägyptischen Literatursprache: Grundlagen einer Strukturtheorie — Mainz/​Rhein: Verlag Philipp von Zabern, 1978

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https://doi.org/10.11588/diglit.70996#0033
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S

, oder auch als [NP, S],

NP

die Funktion „Prädikat" als

S

oder als [AP, S].

AP

3.1.2.4 Dichotomie und Ebenentrennung

Von theoretischer Bedeutung für die Beschreibung sind einige sich aus dem oben Gesagten
ergebende Prinzipien. Wenn die Definitionen für Subjekt/Prädikat nur für die Glieder des
Satzes gelten sollen, die in „zweiteilender" Beschreibung direkt aus dem Gesamtsatz entstehen,
„satzunmittelbar" sind, muß bei der Beschreibung sorgfältig darauf geachtet werden, in welcher
„Ebene" man sich befindet, in der Ebene der satzunmittelbaren Konstituenten etwa oder in der
der unmittelbaren Konstituenten einer unmittelbaren Konstituente des Satzes, also einer vom
Satz weiter entfernten Beschreibungsebene. Die Anordnung muß hierarchisch sein und die
jeweiligen Beschreibungsebenen einer Konstituenten, allgemeiner: der Ebenen des Satzes, sind
streng getrennt zu halten.
Wenn des weiteren den beiden satzunmittelbaren Konstituenten verschiedene Funktionen
zugeteilt worden sind, ist es auch ausgeschlossen, von den Gliedern der einen Konstituente zu
den Gliedern der anderen Konstituente in der Beschreibung zu wechseln. Ein Übergang kann
immer nur in der Ebene stattfinden, in der die Konstituenten zusammenkommen, anders: über
den gemeinsamen „Knoten", der beide „dominiert" — im speziellen Fall den Satz S selbst.
Beide Prinzipien können so illustriert werden:


Trennlinie der Konstituenten

3.2 Komplexe Sätze
3.2.0 Einbettung
Zwei Klassen von Phrasen konstituieren den Adverbialsatz grammatisch, die Klasse der
Nominalphrasen NP und die Klasse der Adverbialphrasen AP. In der Aussage des Satzes übt das
von der NP Ausgedrückte die Funktion eines Subjekts aus, das von der AP Ausgedrückte die
Funktion eines Prädikats. Sind diese Klassen durch verbale Formen realisiert, umfassen die Kon-
stituentengrenzen auch alle Komplemente des Verbums, d.h. die sog. „Verbalsätze". Werden
Konstituenten eines Satzes ihrerseits durch Sätze ersetzt, sollen diese Sätze „eingebettet" ge-

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