Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Karl Friedrich <Baden, Großherzog>
Schau-Ordnung vor das Tuch- und Zeugmacher-Handwerck: [Gegeben Carlsruhe den 28. August des Jahres 1754.] — Karlsruhe, [1754] [VD18 14259885]

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.25705#0002
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
In derselben sollen zu solcher Schau fünf Personen ge-
ordnet werden; nemlich eine aus Gericht oder Rath, so der
Krämer Zunft verwandt und derer Tücher undZeuge kundig ist;
eine aus Kißling, Wohnlich und Kompanie, welche von de-
nenselben darzu von Zeit zu Zeit wird erwählet werden; ferner
ein Tuchmacher , ein Zeugmacher und ein Schneider.
Die Wahl solcher Personen überlassen wir dermalen Un-
serer Waisenhauß - Kommißion. Bei Abgang einer oder der
andern Person aber sollen die übrige vier Schaumeister wegen
der Besetzung Vorschläge zu thun befugt, solche aber zu dem
Ermessen gedachterUnsererWaisenhaus-Kommißionausgestcl-
let seyn. Die jetzo und künftig zu erwählende Personen aber,
sollen von Unserem Oberamte zu Pforzheim, auf diese Unsere
Ordnung in Eides-Pflichten genommen werden.
Wöchentlich sol die Schau einmal, und zwar auf einen
gewiffenTag undStunde, weshalb sie sich mit dem Tuch-und
Zeugmacher Handwerk zu verstehen hat, zusammen kommen,
um die Tücher und Zeuge zu beschauen.
So viel nun die Luch-Waren betrift, bestimmen Wir
hiermit, daß sie folgender massen sollen gemacht und geschauet
werden:
Grobes und Mittel-Baurcntuch, sol der Zettel vier und
dreisig Gänge in der Breite haben; jeder Gang zu zwei
und dreisig Fäden, wird auf 2. Ehlen breit ausgerüstet
Mitteltuch sol haben vierzig Gänge, das Geschirr eilfGänge
zu einer Ehlen auf dem Stuhl. Wird zu zwey und eine
viertel Ehle ausgerüstet.
Halbfeintuch vierzig zwey Gänge. Wird cbenfals zu zwey
und einer viertel Ehle ausgerüstet.
Schmaler Kirsey zwanzig drey Gänge.
Breiter Kirsey fünfzig sechs Gänge.
Fries, zwanzig acht Gänge.
Kuttenzeug, zwanzig vier Gänge.
Sieben viertel breiter reinerBoy, von gestrichenem Zettel
zwanzig Gänge; so ferne aber die Helfte gekämter Zettel
darzu genommen wird, zwanzig einen Gang
Zeugwaren sollen halten wie folget; jedoch mit dem Bc
scheide, daß die Länge und Breite zu berechnen ist,
Wie die Zeuge aus dem Stuhle kommen, ohngewaschen
und ohn ausgerüsteter.
' Ga>>-
 
Annotationen