Hinweis: Dies ist eine zusätzlich gescannte Seite, um Farbkeil und Maßstab abbilden zu können.
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grav zu Waden und Hochberg/ Uandgrav
zu Nauscnberg, Gravzu Wponheim und Uberftciu,
WrrzuMötcln, Uadenwcyler, F^ahr und Wahlberg, rc.
wollen hierdurch ohnverhalten, welchergestalt Wir während
Unserer Regierung die Aufnahme der Handlung und Com--
wercien und derer damit unzertrenlich verknüpften Fabricken
Und Handwerkere Uns sehr sorgfältig, zugleich aber auch der-
gestalt haben angelegen seyn lassen, daß das Wohlsein Unse-
rer lieben Unterthanen dadurch zugleich befördert werden möge.
Die Verordnung welche Wir untcrm 28sten dieses haben
ergeben lassen, um vermittelst derselben, die Einfuhr aller
Z u verbieten, so in Unfern Fürstlichen
Z-? DM »erden, sctzetden Vortheil nicht nur
!rämere, sondern auch dererientgen
ck ihre Nahrung suchen, auf einen
»gesichert seyn mögen, daß unsere
che sich derer wollenen Waren zu
mit tüchtigem Gute versehen wer«
, eine Tuch «und Zeugschau aufzu«
isse Gesetze und Ordnung, zu ihrer
:zuschreiben>
ng, und bis die Wollenhandwcr«
a, ist unsere Absicht bei solcher
dt Pforzheim gerichtet.
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