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Karl und Faber Kunst- und Literaturantiquariat; Karl und Faber Kunst- und Literaturantiquariat [Hrsg.]
Auktion / Karl & Faber, München: Bücher, Graphik: Holzschnittbücher und seltene Drucke des 15.-16. Jahrh., Geographie und Geschichte, Kunstgeschichte, Literatur, Periodica, Handzeichnungen und Graphik alter und neuer Meister, alte Städteansichten : Versteigerung 27./29. Nov. 1947 — München: Karl & Faber, Nr. 27.1947

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https://doi.org/10.11588/diglit.68361#0004
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen sofortige bare Bezahlung,
öffentliche Institute und Bibliotheken, die die Auktionsrechnungen ihren Kas-
sen zur Zahlung einzureichen haben, müssen sich vor der Auktion schriftlich
oder mündlich mit uns zwecks Festlegung besonderer Zahlungsbedingungen
ins Benehmen setzen.
Gesteigert wird um mindestens 1.— RM., von 100.— RM. aufwärts um min-
destens 5.— RM., von 500.— RM aufwärts um mindestens 10.— RM., über
1000.— RM. um mindestens 50.— RM.
Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer
Grund vorliegt, zurückziehen.
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Über-
gebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot und wird
nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet über den
Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird
der Gegenstand in derselben Versteigerung nochmals ausgeboten.
Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 15% zu entrichten. Der Zuschlag ver-
pflichtet zur Annahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Kauf-
preises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zu-
schlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos
nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert.
Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehen-
den Schäden, insbesondere für Zins- und Währungsverluste. Der Versteigerer
.kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schaden-
ersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer
seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand
auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem
Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös
keinen Anspruch. /
Es ist Gelegenheit geboten, sich durch persönliche Besichtigung von dem Zu-
stand der'Stücke zu überzeugen. Reklamationen, die Qualität und Zuschreibung
der ersteigerten Stücke betreffend, können daher nicht berücksichtigt werden.
Ansichtssendungen können wir z. Zt. nicht machen.
Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste
erledigt, doch sind solche stets schriftlich festzulegen. Bei den heutigen posta-
lischen Verhältnissen ist es ratsam, derartige Aufträge durch Telegramm (Tele-
gramm-Adresse: Karlanti, München) zu schicken und durch eingeschriebenen'
Brief zu wiederholen. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten die in
diesen Kaufaufträgen niedergelegten Limiten ausschließlich des Zuschlages
von 15%. Aufträge unbekannter Kunden können nur dann ausgeführt werden,
wenn entsprechender Scheck beiliegt oder sonst Deckung nachgewiesen wird.
Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner
"Weise übernommen /werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des
Käufers erfolgt, wolle die Versendungsart angegeben und evtl. Versicherung
ausdrücklich verlangt werden. Verpackungsmaterial muß vom Käufer gestellt
werden. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand
der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle vorzuziehen,
ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder aber durch
Münchener Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.
Auskünfte über Auktionsresultate werden nur Auftraggebern erteilt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Die in Klammern beigesetzten Preise sind Schätzungspreise, die meist
unter den heutigen Marktpreisen liegen. Der Ausruf erfolgt in der Regel
ca. 30% unter diesen Preisen. Aufträge, die wesentlich unter dieser
Grenze liegen, sind zwecklos.
 
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