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Karl Wilhelm <III., Baden-Durlach, Markgraf>
Erneüerte Accis- oder Pfund-Zoll-Ordnung: Unser Carls von Gottes Gnaden Marggraffens zu Baden und Hachberg ... Wie es fürter, in Unserer Marggraffschafft Baden, mit dem Accis und Pfund-Zoll, so wohl, unter sambtlichen Unserer Landen Eingesessenen, als auch Frembden, so darinnen commerciren, gehalten werden solle — Durlach, 1711 [VD18 90341392]

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https://doi.org/10.11588/diglit.25699#0021

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"WZ ) 21 ( UH«
Wnfflmdzrmngigste
Hauff und Flachs.
Was äusser Lands verkaussr wird / vom Gulden i. kr.
Ins Land aber - - - - r. kr.
Schmaltz / Unfchlttt/ Schmeer/ Ltechter
und Speck.
Cenrner oder Psundweiß / vom Gulden - r. kr.
Immen/ Honig und Wachs.
Vom Gulden - - r. kl.
Kraut und Rüben.
Vom Gulden/wie vornen gkdacht - - 2. ke.
Gechs u. zwanzigste ci,E
Wäyd-Geld.
Von Frembd-und Ausländischem Viehe/ so im Land auffdie
Waid geschlagen wird/vom Bestander und Verleyher je¬

dem haldtdetlig zuzahlen / als:
Von einem Ochsen oder drey - jährigen Stier - iv. kr.
Einer Kühe - - - - 8. kr.
Einem Stech-Kalb - - --4.tr.
Einem Hammel oder Schaaff - - r.kr.
Einem Lamm - - - - l. kr.
Einem zwey-jährigen Füllen , - 6. kr.
Einem jährigen Fullen - - - 4. kr.

Ncmlich so viel vor die Sommer- und so viel vor die Win-
ter Fütterung.
Von dem Vieh aber/ so die Eingesessene im Land selber/
in die Fütterung / oder auff die Weyden stellen / wird die Halb-
scheid obigen Ansatzes gefordert.
Von verstelltem Jug-Mlck-und anderm Vieß / um
ein gewisses Hutter-Geld oder Theiler:
Solle der/ so es annimmt / doch daß der Versteller es ihm
wieder gebe/ erstatten
Von Ausländern.

Von einem Pferd - - - 8. kr.
Einer Fohlen - - - - 4. kr.
Einem Ochsen - - - S.kr.
Einem zwey - jährigen Stier - - 4» kr.
Einem jährigen Stier - - - r.kr.
Einer Kühe 4.kr. F - «
 
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