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Karlowa, Otto [Gefeierte Pers.]
Über die Reception des römischen Rechts in Deutschland: mit besonderer Rücksicht auf Churpfalz ; Rede zum Geburtsfeste des höchstseligen Grossherzogs Carl Friedrich von Baden und zur akademischen Preisvertheilung am 22. November 1878 — Heidelberg, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.5152#0005
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— 5 —

II.

Der bedeutungsvolle Vorgang in der Rechtsentwicklung Deutschlands,
welchen man als die Reception des römischen Rechts zu bezeichnen pflegt,
bestand darin, dass seit der Mitte des 15. Jahrhunderts allmählig auch in
der weltlichen Rechtspflege ein bedeutender Theil des einheimisch deutschen
Rechts zu Gunsten des von Italien her eindringenden römischen Rechts
aus der Anwendung verdrängt wurde. Die Geltung des corpus iuris civilis
in Deutschland leitete man in der Receptionsepoche aus jener alten Idee
her, wonach die den deutschen Kaisern beigelegte Herrschaft über das Abend-
land nur eine Fortsetzung des Imperium Romanum war.

Ganz erfüllt von dieser Auffassung des Kaiserthums war die Schule,
von welcher seit dem Ende des 11. Jahrhunderts in Italien die Wiederbe-
lebung des Studiums des römischen Rechts ausging: die Rechtsschule von
Bologna. Im Gegensatze zu der longobardischen hauptsächlich in Pavia
blühenden Jurisprudenz, welcher das römische Recht nur als ein dem lon-
gobardischen und anderen Volksrechten coordinirtes erschien, betonte die
Bologneser Juristenschule die Allgemeinverbindlichkeit jenes Rechts, welches
man anzuwenden habe, wo keine Sonderbestimmungen des Volksrechts im
Wege ständen. Sie betrachtete die fortdauernde Geltung der römisch-
justinianischen Gesetzgebung als eine nothwendige Gonsequenz des für sie
feststehenden Satzes, dass die deutschen Kaiser die Rechtsnachfolger der
alten römischen Imperatoren seien.

Von Bologna aus wurde für die Anerkennung dieser Gonsequenz Pro-
paganda gemacht. Die zahlreichen Schüler, welche die Italiänischen Uni-
versitäten aus den verschiedensten Ländern Europas anzogen, waren in
ihrer Heimath für die Verbreitung der Lehre der Italiäner auf das eif-
rigste thätig.

Man kann indessen die Factoren, auf welche in Wahrheit die Aufnahme
 
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