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Oechelhäuser, Adolf von; Kraus, Franz Xaver [Hrsg.]
Die Kunstdenkmäler des Grossherzogthums Baden (Band 4,2): Die Kunstdenkmäler des Amtsbezirks Tauberbischofsheim (Kreis Mosbach) — Freiburg i.Br., 1898

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https://doi.org/10.11588/diglit.1372#0144
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AMT TAUBERBISCHOFSHETM. — OBERSCHÜPF. j-2 h

vom i.Mai 1409: Arnold von Rosenberg der ältere, zu Schipf gesessen. Ueber
die Besitzverhältnisse einigten sich die Tottenheimer und Rosenberger 1468 dahin, dass
das halbe Schloss dem von Rosenberg und ihren Erben (nur jeweils vier) gehören solle,
dass ein Ganerbe seinen Theil nur wieder an einen Ganerben verkaufen oder versetzen
dürfe und die von Tottenheim an die nämlichen Bedingungen gebunden seien. Nach-
dem schon Adel von Tottenheim 1388 sein Haus und seine Burg zu einem offenen
Hause für'die Pfalzgrafen Ruprecht den Aelteren und Ruprecht den Jüngeren gemacht
hatte, sagten 1468 die gemeinen- und Ganerben dem Erzbischof Adolf zu Mainz und
seinen Nachfolgern die ewige Oeffnung in der Veste und in dem Schlosse Schupf, einem
Mainzer Lehen (s. oben), zu und verpflichteten sich, den Burgfrieden zu halten.

Als die Gebrüder Georg, Arnold und Michel von Rosenberg von den
vereinigten Fürsten von Rheinpfalz, Mainz und Würzburg ihrer Frevel wegen gezüchtigt
wurden (vergl. Boxberg), erlitt Schupf ein gleiches Schicksal wie Boxberg. Die Fürsten
eroberten die Burg im Juli 1470, zerstörten sie wohl auch sogleich, nahmen das Amt
Schupf in Besitz und vereinigten es zu einem Amte Boxberg.

Bereits 1477 gaben sie jedoch alles an die Rosenberger und Tottenheimer zurück.
Letztere starben 1556 mit Alexander von Tottenheim aus. Ihre Besitzungen
hatte Eberhard von Kollenberg kurz vorher angekauft und veräusserte sie um 1561
an Albrecht von Rosenberg, der damit wieder den ganzen Schüpfergrund in
seiner Hand vereinigte und sich nach dem Verkaufe von Boxberg in Schupf niederliess.
Nach seinem Tode 1572 kamen die Reichslehen an die Agnaten, die ehemals totten-
heimischen Besitzungen (sie waren zu Mainzer Lehen gemacht worden) an die Allodialerben.

Im Jahre 1632 starb der letzte Rosenberger, Albrecht Christoph. Die
Mainzer Lehen erhielten 1638 die Grafen Melchior und Hermann von Hatz-
feld, ebenso 1640 die Würzburger Lehen, wofür sie aber die Rosenberg'schen
Eigengüter ankaufen und Würzburg als Lehen auftragen mussten, soweit dies noch nicht
geschehen war. Nach dem Aussterben der lehensberechtigten Linie der Hatzfeld
i. J. 1794 machte Würzburg dem Erzbisthum die Landeshoheit im Schüpfergrunde
streitig, besetzte das neue Schloss und Amt Schupf mit Bewaffneten und errichtete ein
Amt in Schupf. Auch die Rechte der Fürsten von Leiningen anerkannte sein
Nachfolger, Pfalz-Bayern, nicht und trat erst 1807 auf Grund des Staatsvertrages
vom 17. Mai d.J. die Hoheitsrechte im Schüpfergrunde, namentlich zu Schupf, Lengen-
rieden und Sachsenflur an Baden, seine Besitzungen 1808 an Leiningen ab.

Die Allode Albrechts von Rosenberg, besonders die tottenheimischen Güter,
vererbten sich an die Ganerben: von Dienheim (die ihren Theil 161 o an Albrecht
Christoph von Rosenberg verkauften), von Leyen, vonEga, vonHoheneck,
von Fugger, von Gemmingen, von Seyfried, von Degenfeld u. a. Durch
Verkauf ihrer Besitzungen hörte die Ganerbschaft nach 1850 auf. (E.)

Burgruine:

Hart bei dem Dorfe Oberschüpf, südwestlich von demselben, befinden sich auf
dem spitz zulaufenden, nach zwei Seiten steil abfallenden Ende einer ca. 100 m hohen,
von West nach Ost keilförmig sich ins Thal ziehenden Bergfläche die spärlichen Reste
der ehemaligen Burg S chüpf. Ihre Stätte wird noch jetzt das »alte Schloss« genannt;
sie wird gegen Westen durch einen mächtigen, aus dem Muschelkalkfelsen ausgehauenen,
 
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