XXXVIII EINLEITUNG.
war, da begann für die Ortenau eine neue Art der Beunruhigung: das jahr-
zehntelange schöne Verhältnis zum Reiche hörte auf, die Könige begannen
Reichsgut und Stadtsteuern nur noch als gute Versatzgegenstände zu betrachten.
Es fängt die Zeit der Pfandschaften an. Zunächst verpfändete 1334 König
Ludwig »Rudolfen margrafen ze Baden genant von Pfarczheim und seinen erben
Ortenberg die burch, Offenburg, Gengenbach und Celle die stet und alles daz,
daz wir oder daz rieh in der Mortenaw haben, ez sein vogtay, zins, stiwr oder
gült, swie daz genant ist«.1) Zugleich aber hatte er angefangen, wie er es
selbst nannte, Stücke aus der Landvogtei herauszubrechen, und das Harmers-
bacher Tal mit seinen Seitentälern an die Grafen von Fürstenberg verpfändet.
1351 wurde dem Bistum Straßburg das Recht gegeben, die Pfandschaft ein-
zulösen, und 1356 das gleiche Recht für eine Hälfte derselben dem Pfalzgrafen.
Letzterer machte zunächst keinen Gebrauch davon, wohl aber der Bischof,
dessen Vögte von nun an auf Ortenberg saßen. Dieser versuchte nun, auch
das Harmersbacher Tal wieder einzulösen, wogegen sich die Fürstenberger aber
lebhaft sträubten. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen und Fehden, unter
denen die Bauern sehr litten, bis 1367 durch Vermittelung der Städte Straßburg,
Freiburg und Offenburg das Tal endlich dem Bischof geräumt wurde, der es
allerdings bald darauf in seiner Geldverlegenheit an das Straßburger Bürger-
geschlecht Bock verpfändete. Diese und ihre Erben behielten es 300 Jahre, aber
ihre Rechte waren in dem Versatzinstrument sehr beschränkt; durch die Zer-
splitterung in viele Geschlechter wurde das Ansehen der Gemeinherren nicht
erhöht, und diese Verpfändung von zweiter Hand wurde durch geschickte
Benutzung die Vorstufe zur völligen Reichsfreiheit des Tales.2)
Bis zum Anfange des 15. Jhs. blieben die Bischöfe im Alleinbesitz der
Landvogtei; als aber (1400) Kurfürst Ruprecht von der Pfalz den deutschen
Königsthron bestiegen, da löste er die eine Hälfte für sein Haus ein (1406), und
ein Jahrhundert lang stand nun die Ortenau unter zwei Pfandherren, dem Bischof
und dem Pfalzgrafen.
Die Geschichte der drei Reichsstädte war während dieser ganzen Zeit von
zwei großen Angelegenheiten erfüllt. Es galt einerseits ihre Selbständigkeit
gegenüber den Pfandherren zu wahren, andererseits dem Kloster Gengenbach
immer mehr Rechte abzuringen. Beide Bestrebungen waren von Erfolg begleitet.
Die Pfandherren, zunächst nur der Bischof, versuchten zwar, trotz des Versprechens,
die Rechte zu wahren, die Städte unter ihre Gerichtsbarkeit zu bringen — mit
diesem Anfang wären sie allmählich zu Landstädten herabgesunken —, der Bischof
erlangte auch 1358 ein Privileg des Kaisers in diesem Sinne, allein die Städte
protestierten, und unter Beihilfe des weitblickenden Abtes Lambert de Burn
erreichten sie von Karl IV das große Privileg von 1366, das ihre Reichsfreiheit
l) Krieger a. a. O. II, S. 435.
'-) Siehe unseren Text S. 542, nach G o t h e i n , Wirtschaftsgeschichte des Schwarewaldes I.
war, da begann für die Ortenau eine neue Art der Beunruhigung: das jahr-
zehntelange schöne Verhältnis zum Reiche hörte auf, die Könige begannen
Reichsgut und Stadtsteuern nur noch als gute Versatzgegenstände zu betrachten.
Es fängt die Zeit der Pfandschaften an. Zunächst verpfändete 1334 König
Ludwig »Rudolfen margrafen ze Baden genant von Pfarczheim und seinen erben
Ortenberg die burch, Offenburg, Gengenbach und Celle die stet und alles daz,
daz wir oder daz rieh in der Mortenaw haben, ez sein vogtay, zins, stiwr oder
gült, swie daz genant ist«.1) Zugleich aber hatte er angefangen, wie er es
selbst nannte, Stücke aus der Landvogtei herauszubrechen, und das Harmers-
bacher Tal mit seinen Seitentälern an die Grafen von Fürstenberg verpfändet.
1351 wurde dem Bistum Straßburg das Recht gegeben, die Pfandschaft ein-
zulösen, und 1356 das gleiche Recht für eine Hälfte derselben dem Pfalzgrafen.
Letzterer machte zunächst keinen Gebrauch davon, wohl aber der Bischof,
dessen Vögte von nun an auf Ortenberg saßen. Dieser versuchte nun, auch
das Harmersbacher Tal wieder einzulösen, wogegen sich die Fürstenberger aber
lebhaft sträubten. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen und Fehden, unter
denen die Bauern sehr litten, bis 1367 durch Vermittelung der Städte Straßburg,
Freiburg und Offenburg das Tal endlich dem Bischof geräumt wurde, der es
allerdings bald darauf in seiner Geldverlegenheit an das Straßburger Bürger-
geschlecht Bock verpfändete. Diese und ihre Erben behielten es 300 Jahre, aber
ihre Rechte waren in dem Versatzinstrument sehr beschränkt; durch die Zer-
splitterung in viele Geschlechter wurde das Ansehen der Gemeinherren nicht
erhöht, und diese Verpfändung von zweiter Hand wurde durch geschickte
Benutzung die Vorstufe zur völligen Reichsfreiheit des Tales.2)
Bis zum Anfange des 15. Jhs. blieben die Bischöfe im Alleinbesitz der
Landvogtei; als aber (1400) Kurfürst Ruprecht von der Pfalz den deutschen
Königsthron bestiegen, da löste er die eine Hälfte für sein Haus ein (1406), und
ein Jahrhundert lang stand nun die Ortenau unter zwei Pfandherren, dem Bischof
und dem Pfalzgrafen.
Die Geschichte der drei Reichsstädte war während dieser ganzen Zeit von
zwei großen Angelegenheiten erfüllt. Es galt einerseits ihre Selbständigkeit
gegenüber den Pfandherren zu wahren, andererseits dem Kloster Gengenbach
immer mehr Rechte abzuringen. Beide Bestrebungen waren von Erfolg begleitet.
Die Pfandherren, zunächst nur der Bischof, versuchten zwar, trotz des Versprechens,
die Rechte zu wahren, die Städte unter ihre Gerichtsbarkeit zu bringen — mit
diesem Anfang wären sie allmählich zu Landstädten herabgesunken —, der Bischof
erlangte auch 1358 ein Privileg des Kaisers in diesem Sinne, allein die Städte
protestierten, und unter Beihilfe des weitblickenden Abtes Lambert de Burn
erreichten sie von Karl IV das große Privileg von 1366, das ihre Reichsfreiheit
l) Krieger a. a. O. II, S. 435.
'-) Siehe unseren Text S. 542, nach G o t h e i n , Wirtschaftsgeschichte des Schwarewaldes I.