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Wingenroth, Max; Kraus, Franz Xaver [Hrsg.]
Die Kunstdenkmäler des Grossherzogthums Baden (Band 7): Die Kunstdenkmäler des Kreises Offenburg — Tübingen, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.1370#0259
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AMT OBERKIRCH. — GAISBACH. (RUINE SCHAUENBURG.) 159

Bedeutung gehabt als die Neuensteiner u. a. »Mit größerem Besitz, mit vielen Lehen
ausgestattet, beschränkten die Schauenburger den Schauplatz ihrer Tätigkeit nicht auf
den heimatlichen Boden, auf das enge Renchtal, wir finden ihre Glieder an den Höfen
von Baden, von Wirtemberg, der Pfalz, an dem Hofe des Bischofs von Straßburg und
der Erzherzöge von Osterreich; wir finden sie auch als fromme Ordensritter, als Mönche
und Äbte.«1) Den Stammbaum mit Sicherheit weiter hinaufzuführen als bis zum Ende
des 13. Jhs., scheint nach Ruppert unmöglich. Schon damals scheint zeitweise eine
Trennung in zwei oder mehrere Linien zu bestehen. Am Ende des 15. Jhs. (ca. 1474)
spaltete sich das Geschlecht auf die Dauer in zwei große Linien, die Elsässer oder
Herrlisheimer Linie, die mit Reinhard, und die Luxemburger oder Harthartsche Linie,
die mit Friedrich ihren Anfang nimmt. Von der Elsässer Linie zweigten sich verschiedene
Seitenlinien ab, die aber mit der Zeit ausstarben, so die alte Gaisbacher, die gräfliche,
die Jungholz- oder Niederherckheimsche, die in den Freiherrn von Schauenburg zu Hoch-
felden weiterlebt, die mährische und endlich die Herrlisheimer Linie, welche in Gaisbach
residiert und welcher wir die Erhaltung des alten Stammsitzes zu danken haben. Die
zur Zeit lebenden Mitglieder der Luxemburger Linie wohnen in Oberkirch am Ausgang
gegen Lautenbach. 2)

Wir hören außerdem vom 13. bis 15. Jh. noch von den Winterbachen und den
Kalwen von Schauenburg in der Gegend, von denen es sicher ist, daß sie nicht
der gleichen Familie entstammten.3) Doch erscheinen sie seit dem Ende des ij. Jhs.
als Ganerben auf der Burg; außerdem scheinen sie verschiedentlich in eheliche Ver-
bindung mit der Familie getreten zu sein. Dagegen erklärt Ruppert die Zugehörigkeit
zur Familie bei den ebenfalls vorkommenden Höfinger von Seh. für möglich, bei den
Burggrafen von Seh. und bei dem Neunecker ist sie zweifellos. 1320 erscheint dann
noch ein her Albrecht der Roder von Negewils von Schowenburg genant und 1235
Conradus et Heinricus dicti Schidelin fratres milites de Schowenburg, die nur des
Wohnsitzes halber diesen Namen erhielten.

Über das Wappen der Seh. (mit dem Schrägen) siehe Einleitung und Ruppert;
letzteren auch über die Familienlehen, deren älteste die ebersteinischen sind, die Burg,
die Dörfer Gaisbach, Fernach etc., dann die badischen, vor 1366 freiburgischen, im
Renchtal mit Altneuenstein etc.; die geroldseckischen (später sarwerdischen) Lehen in
Nesselried, Sinzenhofen, Haslach etc., stülingen-lupfisches Lehen zu Mosbach, Ober-
stadelhofen; die bischöflich straßburgischen Lehen in der Ortenau; bedeutender jedoch
auf elsässischem Boden die bischöflich straßburgischen, die österreichischen, marbach-
lüdersschen und rappoltsteinischen Lehen.

Die Burg war, wie aus den von Ruppert publizierten Regesten hervorgeht, ein Baunachrichten
Ganerbensitz und zerfiel, wie wir sehen werden, in mehrere Teile. Doch läßt sich auf
Grund der Nachrichten der Anteil der verschiedenen Besitzer nicht bestimmen. Die
erste bauliche Angabe enthält die Notiz, daß 1275 Graf Heinrich von Fürstenberg mit
dem Verzicht auf alle Ansprüche an den unteren Hof zu Nußbach auch auf das dazu-
gehörige Patronat der »capella de Schowenburg« verzichtet.*) 1300 bezieht das Stift

*) Ebenda.

*) Becke-Klüchtzner, Stammtafeln des Adels des Großh. Baden, S. 402—406.

8) Ebenda S. 99.

4) F.V. I, S. 241. — Ruppert a. a. O. S. nb.
 
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