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Brauer, Heinrich; Scheffler, Wolfgang; Weber, Hans
Die Kunstdenkmäler der Provinz Schleswig-Holstein ([Band 1]): Die Kunstdenkmäler des Kreises Husum — Berlin: Deutscher Kunstverlag, 1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.66536#0013
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Abb. i. Siegel der Wiriksharde


EINLEITUNG
Grenzen — Eandverluste — Ehemalige Verwaltungsbe^irke
Der Kreis Husum grenzt im Süden an Eiderstedt mit Kögen, die erst im 18. Jahrhundert
eingedeicht wurden. Früher befand sich hier ein Eiderarm, der durch die veränderten
Meeresströmungen nach den schweren Sturmfluten seicht geworden war. Die Grenze im
Osten gegen den Kreis Schleswig folgt zunächst der Treene, verläuft dann durch Geest-
gelände zur Linau und Soholmer Au. Letzterer folgend, erreicht die Grenze nördlich von
Bongsiel die Küste. Zum Kreis Husum gehören die Inseln Nordstrand, Pellworm und die
Halligen.
Die Westküste hat sich im Lauf der Jahrhunderte völlig verändert. Die in der Sturmflut
von 1362 zum größten Teil untergegangenen „Uthlande“ waren um 1240 dicht besiedelt,
weite Strecken des Marschgebietes waren eingedeicht. Älter noch als die Deiche sind die
der Flut trotzenden Warfen, aufgeworfene Erdhügel, die mit Wohn- und Wirtschafts-
häusern besetzt sind und in der Mitte einen Fething zum Sammeln des Regenwassers
haben. Diese Lebensform der Küstenbewohner wird schon von Plinius (nat. hist. XVI,
2—6) beschrieben. Zu den zahlreichen 1362 untergegangenen Kirchdörfern — vermutlich
über hundert! — gehört auch das in Liliencrons Ballade besungene Rungholt, dessen
Spuren in den letzten Jahren eingehend beschrieben wurden. Eine zweite schwere Sturm-
flut zerriß im Jahre 1634 die große Insel Nordstrand, die bis dahin mit Pellworm, Nord-
strandischmoor und dem heutigen Nordstrand ein weites fruchtbares Gebiet bildete.
Die letzte zerstörende Flut 1825 hat hauptsächlich die Halligen schwer betroffen.
Der alte Nordstrand war nach der Hardeneinteilung fünfgeteilt, zu ihm gehörten die
Beltringharde, Edomsharde, Lundenbergharde, Pellwormharde und Wiriksharde. (Abb.
s. oben). Zur Wiriksharde gehörten die Gebiete der heutigen Halligen Nordmarsch,
Langeneß und Oland. Auf dem Festlande umschließt die heutige Kreisgrenze die alte
Norgoesharde (mit Bredstedt) und die Südergoesharde (mit Husum), ferner das frühere,
einst dem Bischof von Schleswig gehörige Amt Schwabstedt. Bei der Landesteilung 1544
kam der Nordteil an den König, der Südteil an den Herzog von Gottorf; die Inseln
wurden 1581 ebenfalls herzoglich, während Husum „gemeinschaftlicher Anteil“ blieb.
 
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