AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung findet gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung
statt, unter Zurechnung eines Aufgefdes von 22 Prozent zum Erstehungspreise.
Gesteigert wird um 10 Prozent des Ausrufungspreises, beziehungsweise des
fetzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.
Das Meistbot nebst Aufgefd ist vom Ersteher bei der Auktion sefbst zu
erlegen. Zahfungsstundungen können vom Auktionsfeiter nur dann zugebiffigt
werden, wenn der Ersteher dem ambufanten Kassier einen Gutschein übergibt, der
die Zahfungspffidit des Erstehers gegenüber dem, in diesem Schein namentfich
benannten Katafoggegenstand anerkennt. Zahfungen sind ausnahmsfos dem ambu-
fanten Kassier oder an der Versteigerungskassa zu feisten.
Erstandene Objekte sind, soweit sie geringeren Umfanges sind/ sofort mit-
zunehmen, größere Objekte am nächstfofgenden Tage abzuhofen.
Die Auktionsfeitung behäft sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen
und die Reihenfofge der Katafognummern zu durchbrechen. Das Tagesprogramm
wird jedoch genau eingehaften.
Die fachfiche Bestimmung der Objekte erfolgte nach bestem Wissen und
Gewissen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur
Zeit der Auktion befinden. Rekfamationen nach erfofgtem ZusAfage aus Gründen
der Bestimmung oder des Erhaftungszustandes können nicht berücksichtigt werden,
da sämtfiche Objekte zur Besichtigung ausgesteht waren.
Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppefangebot oder ein, vom Ausrufer
übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsfeiter das Recht zu, auch nach erfofgtem
ZusAfage die betreffende Nummer noAmafs vorzunehmen.
Die Aufbewahrung erstandener Posten gesAieht ledigfiA auf Gefahr des
Erstehers.
Der Transport der erstandenen Objekte erfofgt ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers und die Firma übernimmt keine Haftung für even^-
tueffe Verfuste oder BesAädigungen.
Dem Auktionator niAt bekannte Personen woffen jedem Aufträge minde-
stens die Häifte des beabsiAtigten Meistbotes beifügen.
Die Auktionsfeitung behäft sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, weiche innerhafb 8 Tagen nach erfofgtem Zuschfage nicht über^
nommen wurden, auf dem Wege der öffentfichen Versteigerung oder des
freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der Ersteher der Objekte hat den
eventueffen Mindererfös, sowie die, durch den Wiederverkauf entstehenden
Spesen zu tragen.
Die Unterzeichnete Firma übernimmt Aufträge zur Auktion und
erteift bereitwiffigst affe, auf die Auktion bezüglichen Auskünfte.
KUNSTHANDLUNG UND
KUPFERSTICH.
ANTIQUARIAT
WIEN, I., HERRENGASSE 5
(PALAIS WILCZBK)
TELEPHON 65Q03
ALBERT KENDE
KUNSTHÄNDLER
WIEN, I.,
KÄRNTNERSTRASSE Nr. 4
TELEPHON 76.3=78
Die Versteigerung findet gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung
statt, unter Zurechnung eines Aufgefdes von 22 Prozent zum Erstehungspreise.
Gesteigert wird um 10 Prozent des Ausrufungspreises, beziehungsweise des
fetzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.
Das Meistbot nebst Aufgefd ist vom Ersteher bei der Auktion sefbst zu
erlegen. Zahfungsstundungen können vom Auktionsfeiter nur dann zugebiffigt
werden, wenn der Ersteher dem ambufanten Kassier einen Gutschein übergibt, der
die Zahfungspffidit des Erstehers gegenüber dem, in diesem Schein namentfich
benannten Katafoggegenstand anerkennt. Zahfungen sind ausnahmsfos dem ambu-
fanten Kassier oder an der Versteigerungskassa zu feisten.
Erstandene Objekte sind, soweit sie geringeren Umfanges sind/ sofort mit-
zunehmen, größere Objekte am nächstfofgenden Tage abzuhofen.
Die Auktionsfeitung behäft sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen
und die Reihenfofge der Katafognummern zu durchbrechen. Das Tagesprogramm
wird jedoch genau eingehaften.
Die fachfiche Bestimmung der Objekte erfolgte nach bestem Wissen und
Gewissen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur
Zeit der Auktion befinden. Rekfamationen nach erfofgtem ZusAfage aus Gründen
der Bestimmung oder des Erhaftungszustandes können nicht berücksichtigt werden,
da sämtfiche Objekte zur Besichtigung ausgesteht waren.
Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppefangebot oder ein, vom Ausrufer
übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsfeiter das Recht zu, auch nach erfofgtem
ZusAfage die betreffende Nummer noAmafs vorzunehmen.
Die Aufbewahrung erstandener Posten gesAieht ledigfiA auf Gefahr des
Erstehers.
Der Transport der erstandenen Objekte erfofgt ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers und die Firma übernimmt keine Haftung für even^-
tueffe Verfuste oder BesAädigungen.
Dem Auktionator niAt bekannte Personen woffen jedem Aufträge minde-
stens die Häifte des beabsiAtigten Meistbotes beifügen.
Die Auktionsfeitung behäft sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, weiche innerhafb 8 Tagen nach erfofgtem Zuschfage nicht über^
nommen wurden, auf dem Wege der öffentfichen Versteigerung oder des
freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der Ersteher der Objekte hat den
eventueffen Mindererfös, sowie die, durch den Wiederverkauf entstehenden
Spesen zu tragen.
Die Unterzeichnete Firma übernimmt Aufträge zur Auktion und
erteift bereitwiffigst affe, auf die Auktion bezüglichen Auskünfte.
KUNSTHANDLUNG UND
KUPFERSTICH.
ANTIQUARIAT
WIEN, I., HERRENGASSE 5
(PALAIS WILCZBK)
TELEPHON 65Q03
ALBERT KENDE
KUNSTHÄNDLER
WIEN, I.,
KÄRNTNERSTRASSE Nr. 4
TELEPHON 76.3=78