AUKTIONS - BEDINGUNGEN.
Die Versteigerung findet gegen sofortige Barzahlung in österreichi-
scher Schillingwährung statt, unter Zurechnung eines Aufgeldes von
20 Prozent zum Erstehungspreise.
Das Meistbot nebst Aufge'd ist vom Ersteher bei der Auktion selbst
zu erleben Zahlungsstundungen können vom Auktionsleiter nur dann zuge-
billigt werden, wenn der Erstehen dem ambulanten Kassier einen Gutschein
übergibt, der die Zahlungspflicht des Erstehers gegenüber dem. in diesem
Schein namentlich benannten Kataloggegenstand anerkennt Zahlungen sind
ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskassa zu
leisten.
Erstandene Objekte sind, soweit sie geringeren Urnfanges sind, sofort
mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Die Auktionsleitung behält sich vor. Posten zu trennen oder zu ver-
einigen und die Reihenfolge der Katalognummern zu durchbrechen. Das
Tagesprogramm wird jedoch genau eingehalten.
Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgte durch die neben-
stehend genannten Experten nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sictr
zurf Zeit der Auktion befinden. Reklamationen jedweder Art nach erfolgtem
Zuschlage aus Gründen der fachlichen Bestimmung oder des Erhaltungs-
zustandes können unter keinen Umständen berücksichtigt werden, da sämtliche
Objekte zur genauen Besichtigung aus- estellt waren.
Bei Meinungverschiedenheiten über ein Doopelangebot, oder ein,
vom Ausrufer übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht
zu auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vor-
zunehmen. —
Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr
des Erstehers.
Der Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Käufers, und die Firma übernimmt keine Haftiung
für eventuelle Verluste oder Beschädigungen
Dem Auktionator nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerha'b 8 Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht über-
nommen wurden, auf dem Wege, der öffentlichen Versteigerung oder des
freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der Ersteher der Objekte hat den
eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden
Spesen zu tragen.
Die unterzeichnete Firma übernimmt Aufträge zur Auktion und
erteilt bereitwilligst alle, auf die Auktion bezüglichen Auskünfte.
KUNSTHANDLUNG UND
KUPFERSTICH-
ALBERT KENDE
WIEN, L, HERRENGASSE 5
(PALAIS WILCZEK)
TELEPHON 65-703.
ANTIQUARIAT
BUCHHANDLUNG
KUNSTHÄNDLER
U. AUKTIONATOR
WIEN I.,
KÄRNTNERSTR. 4 (LIFT]
TELEPHON 76-3-78.
Die Versteigerung findet gegen sofortige Barzahlung in österreichi-
scher Schillingwährung statt, unter Zurechnung eines Aufgeldes von
20 Prozent zum Erstehungspreise.
Das Meistbot nebst Aufge'd ist vom Ersteher bei der Auktion selbst
zu erleben Zahlungsstundungen können vom Auktionsleiter nur dann zuge-
billigt werden, wenn der Erstehen dem ambulanten Kassier einen Gutschein
übergibt, der die Zahlungspflicht des Erstehers gegenüber dem. in diesem
Schein namentlich benannten Kataloggegenstand anerkennt Zahlungen sind
ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskassa zu
leisten.
Erstandene Objekte sind, soweit sie geringeren Urnfanges sind, sofort
mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen.
Die Auktionsleitung behält sich vor. Posten zu trennen oder zu ver-
einigen und die Reihenfolge der Katalognummern zu durchbrechen. Das
Tagesprogramm wird jedoch genau eingehalten.
Die fachliche Bestimmung der Objekte erfolgte durch die neben-
stehend genannten Experten nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sictr
zurf Zeit der Auktion befinden. Reklamationen jedweder Art nach erfolgtem
Zuschlage aus Gründen der fachlichen Bestimmung oder des Erhaltungs-
zustandes können unter keinen Umständen berücksichtigt werden, da sämtliche
Objekte zur genauen Besichtigung aus- estellt waren.
Bei Meinungverschiedenheiten über ein Doopelangebot, oder ein,
vom Ausrufer übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht
zu auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vor-
zunehmen. —
Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr
des Erstehers.
Der Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Käufers, und die Firma übernimmt keine Haftiung
für eventuelle Verluste oder Beschädigungen
Dem Auktionator nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerha'b 8 Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht über-
nommen wurden, auf dem Wege, der öffentlichen Versteigerung oder des
freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der Ersteher der Objekte hat den
eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden
Spesen zu tragen.
Die unterzeichnete Firma übernimmt Aufträge zur Auktion und
erteilt bereitwilligst alle, auf die Auktion bezüglichen Auskünfte.
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KUPFERSTICH-
ALBERT KENDE
WIEN, L, HERRENGASSE 5
(PALAIS WILCZEK)
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WIEN I.,
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TELEPHON 76-3-78.