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Auktionshaus Albert Kende <Wien> [Hrsg.]
Freiwillige Versteigerung der Kunstsammlung und der Wohnungseinrichtung aus dem Besitze der Frau Irma Schödl, Wien - Witwe nach dem bekannten Stillebenmaler Max Schödl: wegen Auflösung des Haushaltes ; Kunstmobiliar, Uhren, Bronzen, Elfenbein, Silber, Perserteppiche, ostasiatische und islamitische Objekte, Antiquitäten, ..., Gemälde und Aquarelle des Meisters Max Schödl, ferner von Künstlern des 19. Jahrhunderts ; 4. und 5. Dezember 1930 (Katalog Nr. 107) — Wien, 1930

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.8457#0005
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
österr. Schillingen, unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Er-
stehungspreise. Das geringste zulässige Gebot ist ein Schilling, über
ilen Betrag von 100 Schilling wird um 5 Schilling gesteigert, über
500 Schilling um 20 Schilling, über 1000 Schilling um 50 Schilling. Re-
klamationen nach erfolgtem Zuschlag können unter
keinen Umständen berücksichtigt werden, da sämt-
liche Objekte zur genauen Besichtigung ausgestellt
waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der Gegenstände
zu überzeugen.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen.
Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Er-
stehungspreises, inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort
nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden
Streitigkeiten über ein Doppelgebot behält sich der Auktionator das
Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vornehmen zu
lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach Schluß der
Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der
erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des
Erstehers zu erfolgen, und übernimmt der Auktionator keine Haftung
für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Anktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen ver-
kauften Objekte, welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zu-
schlage nicht übernommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen
Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der
frühere Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös, sowie
die durch den Wiederverkauf entstehenden Spesen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Illustrierte Kataloge und Auskünfte

Kunstsalon „STIL'

Inhaber:

in der Wohnung:
WIEN, L, Kohlmarkt 18
Telephon U-22-805
und bei

ALBERT KENDE

KUNSTHÄNDLER UND
KONZESS. AUKTIONATOR.

WIEN. L,
KÄRNTNERSTRASSE 4 (LIFT).
Telephon R-26-3-78.
 
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