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Zeitschrift des Kunst-Gewerbe-Vereins zu München — 22.1872

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Auszug aus dem Jahresberichte der Generalversammlung des Kunst-Gewerbe-Vereins am 16. März 1872
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Beschreibung der Kunstbeilagen
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https://doi.org/10.11588/diglit.9047#0013
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8

gleicht man jedoch die Gesammteinnahme des Vereines, welche sich
pro 1871 auf fl. 9900. 16 kr. 2 dl. beläuft und die Ausgaben
im Betrage von fl. 8576. 19 kr. mit dem, was vom Vereine ge-
leistet worden ist, bedenkt man die Kosten der Kunstgewerbehalle
Regie und Bedienung inet., die in jeder Hinsicht musterhafte Aus-
stattung und Redaktion der Zeitschrift, die zahlreich ausgeschrie-
benen Concurrenzen, die Vereinsabendschule mit eigenem Lehrer,
die Vereinsateliers, mit Miethe, Heizung, Beleuchtung und Be-
dienung, schließlich die werthvollen Ankäufe für die Mitglieder-
Verloosung, so muß man zugeben, daß das Resultat im Hinblick
auf die geringe zur Disposition gestellten Summe — ein über-
raschendes und gewiß befriedigendes genannt werden muß.

Von großer Bedeutung war für dieses Resultat nicht allein
das Streben und der gute Wille der Betheiligten, sondern auch
die Aufstellung eines geregelten Budgets, das der Verwaltung
jederzeit die Directiven für Regelung der Ausgaben an die Hand
gegeben hat. Somit dürfen wir uns der Hoffnung hingeben, daß
auch in diesem Jahre ein gedeihlicher Fortschritt des Vereins sich
bemerklich machen wird und daß durch eine würdige Repräsentation
aus der Wiener Weltausstellung das durch den Verein vertretene
Kunstgewerbe einen schönen Erfolg erzielen dürfte.

Ueberstcht der Rechnungsergebnisse pro 1871.

Titl.

Vortrag der Einnahmen.

Betrag,
fl. | kr.

I

Aktiveassabestand vom Vorjahre.

! 586

4V,

II

an Ersatzposten.

I -

41

III

an Aktivausständen.

33



IV

an Sustentationsbeiträgen:




a) von Sr. Maj. dem Könige Ludwig II. .

175




b) vom k. Staatsministerium des Handels




und des Innern.

3171

15


c) vom Stadtmagistrate München . . .

150

_


ü) Gesammtmitgliederbeiträge von 778 Mit-




gliedern iucl. Aufnahmsgebühren pro 1871

4729




e) sonstige Einnahmen.

1055

16


Gesammteinnahme

9900

16 Vs

Titl.

Vortrag der Ausgaben.

Betrag.

Rückstand.

1 fl-

kr.

fl.

kr.

I

Auf Zahlungsrückstände .....




II

II

„ Ersatzposten.

6







III

„ die Verwaltung, Gehalt und Funk-






tionsbezüge ... ....

1822 40






„ Regie.

1267 40





IV

„ die Bereinszeitschrift.

2609 50

521

18


„ die Verloosung.

141



709

22


„ die Vercinsabendschule ....

148 30






„ Preis-Aufgaben und Honorar für






Zeichnungen.

713







V

„ Miethe.

1000








„ Brandassekuranz.

30

52





VI

„ außerordentliche Ausgaben . . .

746 47






„ den Reservefoud.

90







1

Gesammtausgabe

8576,19

1230

40

Abg leich >in g.

Einnahmen fl. 9900. 16Vs kr.

Ausgaben fl. 8576. 19 kr.

Activrest fl. 1323. 57 V2 kr.

Activausstände fl. 128. 30 kr.

Vermögen fl. 1452. 27 Vs kr.

hievon ab an Passiven fl. 1230. 40 kr.

verbleibt ein Aktivrest von fl. 221. 47 kr.
pro 1872 überzutragen.

(Die Mittheilung des Wahlresultates folgt im nächsten Hefte.)

Die Unterzeichnete Direction beehrt sich Sie zu benachrichtigen,
daß in dem neuen Museumsgebäude unmittelbar nach Schluß der
österreichischen kunstgewerblichen Ausstellung die Aufstellung der
Sammlungen der Anstalt erfolgen, ein Saal aber ausschließlich
für eine

permanente Ausstellung moderner kunstgewerblicher
Arbeiten des In- und Anstandes

reservirt bleiben wird.

Für diese Ausstellung, zu deren Beschickung hiemit höflichst
eingeladen wird, sind folgende Gesichtspuncte maßgebend:

1) Es können nur Gegenstände zugelassen werden, welche in
Form und Ornamentation ausgezeichnet sind oder doch einen
hohen Grad der kunstgewerblichen Technik oder die An-
wendung eines neuen technischen Verfahrens auf Kunstge-
werbe zeigen.

In zweifelhaften Fällen entscheidet eine Jury über
Annahme oder Ablehnung.

Bei Werken des Auslandes, welche nicht durch die
betr. Künstler, Fabricanten rc. selbst zur Ausstellung ge-
langen, ist doch immer der Ursprung genau anzugeben.

Arbeiten von Dilettanten oder Arbeitern müssen
ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

2) Die Gegenstände müssen zuerst angcmeldet und nach erfolg-
ter Verständigung über den Zeitpunct der Einlieferung
kostenfrei in das Museum geschafft werden.

3) In der Regel soll ein Gegenstand durch sechs Wochen
ausgestellt bleiben; falls eine kürzere oder längere Zeit ge-
wünscht wird, ist darüber mit dem Museum Vereinbarung
zu treffen.

Für Gegenstände, welche ohne solche Vereinbarung über
den festgesetzten Termin im Museum belassen werden, kann
keinerlei Haftung übernommen werden.

4) Bei besonders kostbaren oder zerbrechlichen Gegenständen ist
für deren Sicherheit vom Aussteller Vorsorge zu treffen.

5) Platzgebühr ist nicht zu entrichten.

6) Bei verkäuflichen Gegenständen des Inlandes kann der
Preis angegeben werden.

7) Auswärtige Aussteller müssen dem Museum einen Vertreter
in Wien namhaft machen.

Für die ebenfalls permanente Ausstellung der zeichnenden
reproducirenden Künste (Kupferstich, Holzschnitt, Chromo-
Lithographie, Photographie und s. f.) für die ein besonderer Saal
im 1. Stocke reservirt ist, wird ein besonderes Reglement erlassen
werden.

Wien, Ende Jänner 1872.

Die Direction

des

k. k Oesterreich. Museums.

Beschreibung der Kunstbeilagen.

Heft HI. Blatt 1. Entwürfe von F. Barth. Besteck, Gefäß für
Salz und Pfeffer, Buchzeichen.

Blatt 2. Gardinenmuster aus Aubervilliers bei Paris,
copirt von A. Meklenburg.

Heft IV. Blatt 1. Becher von Anton Seder.

Blatt 2. Details zu Blatt 1.

Redigirt unter Verantwortlichkeit des Redaktionsausschusses von Dr. Lichtenstein. — Kgl. Hosbuchdruckerei von vr. L. Wolf & Sohn.
 
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