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Victor Fleischer Johannes Antonius van der Baren
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Baren bezog 500 fl., nahezu dreimal so viel
wie die übrigen Hofkapläne. Dieses Gehalt läuft
dann in den Hofzahlamtsbüchern weiter; allerdings
wird es nicht immer gleichmäßig ausgezahlt, sondern
in verschieden großen Quartalsraten, was wohl bei
dem damaligen, fortwährend durch Kriege beun-
ruhigten Finanzstande begreiflich erscheint. 1681 wird
van der Baren zum ersten Male „Hofcaplan und
Gallerie-Insp ector“ genannt, doch ist kaum an-
zunehmen, daß ihm der Titel gerade damals offiziell
verliehen wurde. In den folgenden Jahren kehrt die
Bezeichnung auch nicht regelmäßig wieder. Die Hof-
zahlamtsrechnungen enthalten dann noch eine Ein-
tragung, nach der van der Baren mit drei anderen
„gewesten Erzherzog Leopold Wilhelmischen Be-
dienten“ zwei Quartale der „gehabten Besoldung ver-
willigt“ und bezahlt wurden (1671, fol. 267; 1193).
MareS hat angenommen, daß die von Schlager
wiedergegebene Notiz (siehe oben) auf einen Schreib-
irrtum des Hofzahlmeisters zurückzuführen sei, daß
es nämlich heißen solle „von ihm und seinem Bruder“,
nicht „von seinen zwei Brüdern“, da nur ein Bruder
des Hofkaplans bekannt war: Philipp van der Baren,
von dem die erzherzogliche Galerie mehrere Minia-
turen besaß. Nun ist aber zunächst die Wiedergabe
bei Schlager ungenau; im Hofzahlamtsbuche 1673
fol. 245; 1179 heißt es: „Herrn Antonio v. der Baren,
kay. Mallerey Inspectorn, die wegen von seinen zwey
Brüder ihrer Dchl. Erzherzog Leopold Wilhelmb ge-
liferten Mallereyen, golt und andern Wahrn
schuldig verblibne f. 1117-03.“
Schlager hat zwischen die Worte „Mallereyen“
und „golt“ (Schlager liest: „gelt“) ein „in“ ein-
geschoben und den Schluß „schuldig verblibne“ weg-
gelassen. Die Schuld bezieht sich also nicht nur auf
Malereien, sondern auch auf „Gold und andere Waren“.
Ferner sind mir noch zwei Brüder des Hofkaplans
durch dessen Testament bekannt geworden: Pontian,
der zu Brüssel wohnte, und ein nicht mit Namen
genannter, der Propst zu Caudenberg war; und es
ist ja nicht ausgeschlossen, daß einer von diesen
durch Vermittlung des Bruders irgend einen Ankauf
für den Erzherzog besorgte und das Geld dafür vor-
schoß, oder daß der Brüsseler Pontian Waren für
Leopold Wilhelm lieferte. Über den Miniaturmaler
Philipp van der Baren, der in den Lexiken oft mit
daß er auch zugleich die Obsicht über die Erzherzogi.
Gemahl Galleria haben solle, mit jährlichen 500 fl. den
ersten April 1663: aufgenomben, welchen ich die Gebier
biß mit 7ber 1664 nach Beweiß Quittung mit Siebenhundert
und fünfzig Gulden par bezalt.id est 750 fl. Vermög
Ordinanz hiebey und Quittschein alß erste Einstellung biß
Ende 7bris dieß Jahr. (Deponiert in derk. u. k. Hofbibliothek.)
dem Hofkaplan verwechselt wird, fehlen genauere
Nachrichten; er ist schon vor 1656 gestorben; van
der Baren spricht nämlich in seinem Testamente da-
von, daß er die Kinder seines „Bruders Philippi sei.“
mit seinem Bruder Pontian und einer Schwester
Elisabeth in einem früheren zu Brüssel verbliebenen
Testamente als „drei Theil“ zu Erben eingesetzt
habe. Vielleicht ein Sohn dieses Philipp ist der Jo-
hann Philipp van der Baren, der 1687 als bevoll-
mächtigter Erbe die letzte Quartalsrate der Besoldung
des Hofkaplans behob5).
Van der Baren hatte seine Wohnung zuerst in
der Stallburg. Dann dürfte er — vielleicht, weil man
seine Zimmer zur Erweiterung der Galerie benötigte —
in das Haus „Zum roten Igel“ übersiedelt sein, in
welchem er nach der Meldung des Wiener Toten-
protokolls gestorben ist. Als Priester war der Hof-
kaplan Benefiziat des Apostelaltares in der Michaeler-
kirche.
Das kaiserliche Hofmuseum in Wien besitzt ein
Galeriebild von David Teniers d. j., das einen Saal
der Sammlungen des Erzherzogs Leopold Wilhelm
darstellt; dort erscheint im Gefolge des Erzherzogs
ein kleiner Mann in geistlichem Habit. Frimmet. hat
die Vermutung ausgesprochen (und andere haben es
nachgesagt), daß dieser kleine Abb6 J. A. van der
Baren wäre. Das ist wohl kaum richtig. Dr. Charles
Patin, der die Sammlungen des Erzherzogs unter
der Führung van der Barens besichtigte, spricht von
ihm (in seinen „Quatre relationes historiques“, Basel
1673) und nennt ihn einen guten Geistlichen und
wahrhaft unterrichteten Biedermann. Wäre der Hof-
kaplan nun wirklich von so auffallender zwerghafter
Gestalt gewesen wie der Geistliche auf dem ge-
nannten Bilde, der den übrigen Männern des Ge-
folges kaum an die Hüften reicht, so hätte der
Reisende in seinem Berichte wahrscheinlich dessen
Erwähnung getan, sei’s auch nur mit einem Worte.
Im Jahre 1679 machte Johannes Antonius van
der Baren sein Testament. Dasselbe ist im Archive
des Landesgerichtes in Wien im niederländischen
Originale und in einer gleichzeitigen deutschen Über-
tragung erhalten geblieben. Baren bestätigt darin
zunächst ein früheres Testament, das er in Brüssel
5) „Weyllandt Herrn Johann Antoni von der Baren
gewesten kay. Hoff Caplan vnndt Galleriae Inspectors nach-
gelassene Erben, an dessen gehabten Besoldung die vom
ersten Octobris biß letzten Decembris verschinen l686isten
Jahrs noch rückständtige Gebühr zu Händen der Geuoll-
mechtigten alls Herrn Johann Philipp von der Baren vnd
Frauen Annae Veronicae von Vikhour nach Beweiß Abraith-
zettl, Testaments Extract, Vollmacht und Quittung abgestath
mit.125 fl.“ (Hofzahlamtsbuch 1687, fol. 171 Nr. 401.)
Victor Fleischer Johannes Antonius van der Baren
66
Baren bezog 500 fl., nahezu dreimal so viel
wie die übrigen Hofkapläne. Dieses Gehalt läuft
dann in den Hofzahlamtsbüchern weiter; allerdings
wird es nicht immer gleichmäßig ausgezahlt, sondern
in verschieden großen Quartalsraten, was wohl bei
dem damaligen, fortwährend durch Kriege beun-
ruhigten Finanzstande begreiflich erscheint. 1681 wird
van der Baren zum ersten Male „Hofcaplan und
Gallerie-Insp ector“ genannt, doch ist kaum an-
zunehmen, daß ihm der Titel gerade damals offiziell
verliehen wurde. In den folgenden Jahren kehrt die
Bezeichnung auch nicht regelmäßig wieder. Die Hof-
zahlamtsrechnungen enthalten dann noch eine Ein-
tragung, nach der van der Baren mit drei anderen
„gewesten Erzherzog Leopold Wilhelmischen Be-
dienten“ zwei Quartale der „gehabten Besoldung ver-
willigt“ und bezahlt wurden (1671, fol. 267; 1193).
MareS hat angenommen, daß die von Schlager
wiedergegebene Notiz (siehe oben) auf einen Schreib-
irrtum des Hofzahlmeisters zurückzuführen sei, daß
es nämlich heißen solle „von ihm und seinem Bruder“,
nicht „von seinen zwei Brüdern“, da nur ein Bruder
des Hofkaplans bekannt war: Philipp van der Baren,
von dem die erzherzogliche Galerie mehrere Minia-
turen besaß. Nun ist aber zunächst die Wiedergabe
bei Schlager ungenau; im Hofzahlamtsbuche 1673
fol. 245; 1179 heißt es: „Herrn Antonio v. der Baren,
kay. Mallerey Inspectorn, die wegen von seinen zwey
Brüder ihrer Dchl. Erzherzog Leopold Wilhelmb ge-
liferten Mallereyen, golt und andern Wahrn
schuldig verblibne f. 1117-03.“
Schlager hat zwischen die Worte „Mallereyen“
und „golt“ (Schlager liest: „gelt“) ein „in“ ein-
geschoben und den Schluß „schuldig verblibne“ weg-
gelassen. Die Schuld bezieht sich also nicht nur auf
Malereien, sondern auch auf „Gold und andere Waren“.
Ferner sind mir noch zwei Brüder des Hofkaplans
durch dessen Testament bekannt geworden: Pontian,
der zu Brüssel wohnte, und ein nicht mit Namen
genannter, der Propst zu Caudenberg war; und es
ist ja nicht ausgeschlossen, daß einer von diesen
durch Vermittlung des Bruders irgend einen Ankauf
für den Erzherzog besorgte und das Geld dafür vor-
schoß, oder daß der Brüsseler Pontian Waren für
Leopold Wilhelm lieferte. Über den Miniaturmaler
Philipp van der Baren, der in den Lexiken oft mit
daß er auch zugleich die Obsicht über die Erzherzogi.
Gemahl Galleria haben solle, mit jährlichen 500 fl. den
ersten April 1663: aufgenomben, welchen ich die Gebier
biß mit 7ber 1664 nach Beweiß Quittung mit Siebenhundert
und fünfzig Gulden par bezalt.id est 750 fl. Vermög
Ordinanz hiebey und Quittschein alß erste Einstellung biß
Ende 7bris dieß Jahr. (Deponiert in derk. u. k. Hofbibliothek.)
dem Hofkaplan verwechselt wird, fehlen genauere
Nachrichten; er ist schon vor 1656 gestorben; van
der Baren spricht nämlich in seinem Testamente da-
von, daß er die Kinder seines „Bruders Philippi sei.“
mit seinem Bruder Pontian und einer Schwester
Elisabeth in einem früheren zu Brüssel verbliebenen
Testamente als „drei Theil“ zu Erben eingesetzt
habe. Vielleicht ein Sohn dieses Philipp ist der Jo-
hann Philipp van der Baren, der 1687 als bevoll-
mächtigter Erbe die letzte Quartalsrate der Besoldung
des Hofkaplans behob5).
Van der Baren hatte seine Wohnung zuerst in
der Stallburg. Dann dürfte er — vielleicht, weil man
seine Zimmer zur Erweiterung der Galerie benötigte —
in das Haus „Zum roten Igel“ übersiedelt sein, in
welchem er nach der Meldung des Wiener Toten-
protokolls gestorben ist. Als Priester war der Hof-
kaplan Benefiziat des Apostelaltares in der Michaeler-
kirche.
Das kaiserliche Hofmuseum in Wien besitzt ein
Galeriebild von David Teniers d. j., das einen Saal
der Sammlungen des Erzherzogs Leopold Wilhelm
darstellt; dort erscheint im Gefolge des Erzherzogs
ein kleiner Mann in geistlichem Habit. Frimmet. hat
die Vermutung ausgesprochen (und andere haben es
nachgesagt), daß dieser kleine Abb6 J. A. van der
Baren wäre. Das ist wohl kaum richtig. Dr. Charles
Patin, der die Sammlungen des Erzherzogs unter
der Führung van der Barens besichtigte, spricht von
ihm (in seinen „Quatre relationes historiques“, Basel
1673) und nennt ihn einen guten Geistlichen und
wahrhaft unterrichteten Biedermann. Wäre der Hof-
kaplan nun wirklich von so auffallender zwerghafter
Gestalt gewesen wie der Geistliche auf dem ge-
nannten Bilde, der den übrigen Männern des Ge-
folges kaum an die Hüften reicht, so hätte der
Reisende in seinem Berichte wahrscheinlich dessen
Erwähnung getan, sei’s auch nur mit einem Worte.
Im Jahre 1679 machte Johannes Antonius van
der Baren sein Testament. Dasselbe ist im Archive
des Landesgerichtes in Wien im niederländischen
Originale und in einer gleichzeitigen deutschen Über-
tragung erhalten geblieben. Baren bestätigt darin
zunächst ein früheres Testament, das er in Brüssel
5) „Weyllandt Herrn Johann Antoni von der Baren
gewesten kay. Hoff Caplan vnndt Galleriae Inspectors nach-
gelassene Erben, an dessen gehabten Besoldung die vom
ersten Octobris biß letzten Decembris verschinen l686isten
Jahrs noch rückständtige Gebühr zu Händen der Geuoll-
mechtigten alls Herrn Johann Philipp von der Baren vnd
Frauen Annae Veronicae von Vikhour nach Beweiß Abraith-
zettl, Testaments Extract, Vollmacht und Quittung abgestath
mit.125 fl.“ (Hofzahlamtsbuch 1687, fol. 171 Nr. 401.)